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Verfasst am: 26.09.04, 12:08 Titel: Haftung für fremde Kinder
Hallo,
meine Kinder fahren gerne vor dem Haus auf der Straße (Wendehammer einer Sackgasse) Fahrrad/Roller/Kettcar/...
Ab und an kommt es vor, daß (mir nur flüchtig bekannte) Kinder (ohne Begleitung einer Aufsichtsperson) auch auf der Straße spielen und - wie das halt so unter Kindern ist - sich ein Fahrzeug ausleihen.
Wer haftet,
- wenn dem Kind bei einem Unfall etwas passiert?
- wenn Sachschaden (am Fahrrad oder einem Auto oder ...) entsteht?
Mich würde eine Antwort für die Fälle, dass mich das Kind vorher gefragt hat bzw. nicht gefragt hat interessieren, als auch wie es mit dem Alter der Kinder (5 bzw. 8 Jahre) aussieht.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Bettina
(Mama von 3 Kindern)
Verfasst am: 26.09.04, 16:26 Titel: Re: Haftung für fremde Kinder
Kinder unter 10 Jahren sind für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursachen nicht haftbar zu machen. § 828(2) BGB.
Sollte man Ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung bezügl. Ihrer Kinder nachweisen können (durch bloßes "unbeaufsichtigtes spielen lassen" in einer Sackgasse ist das aber IMHO nicht gegeben ---> bedürfte einer Einzelfallprüfung) wären Sie haftbar.
Für fremde Kinder sind Sie nicht zuständig (insoweit Sie nicht mit deren Beaufsichtigung betraut wurden)
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