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normalerweise nicht. Gewöhnlich steht in den Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) folgende Formulierung:
AKB § 13, Abs. 8: (...) Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzfahrzeuges ersetzt der Versicherer nicht.
(Bei anderen Versicherern kann das vielleicht an einer anderen Stelle stehen, aber § 13 der AKB ist schonmal ein guter Ansatz.)
Nur wenn es ausdrücklich anders drinstehen würde, würden auch Mietwagenkosten übernommen werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ich kenne sog. "Top-Produkte" von Versicherer, wo diese Kosten (begrenzt, z.B. max. 10 Tage) mitversichert gelten.
Einfach einmal beim Versicherer nachfragen - aber nicht über die (Zusatz-)Prämie wundern. _________________ MfG,
Duisburger
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