Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.11.06, 10:07 Titel: Welche Rechtsform/Vertragsform sinnvoll?
Hallo zusammen.
Folgender Fall:
Person A ist selbstständiger Gewerbetreibender (Dienstleistungsbranche).
Person B ist Geschäftsführer/Inhaber einer GmbH (Gaststätten-/Hotelleriegewerbe).
Beide wollen nun zur Vermarktung eines bestimmten Bereiches der GmbH zusammenarbeiten. Person A praktisch als aktiver Part, Person B als passiver (liefert Know-How, Kundenstruktur und geht in finanzielle Vorleistung).
Welche Rechtsform oder welche Art von Vertrag wäre zwischen beiden sinnvoll/möglich? Voraussetzung ist, dass die Zusammenarbeit auf Dauer angelegt ist und beide aneinander gebunden sind (B will natürlich nicht, dass A einfach aussteigt und die Vorleistung dann in den Sand gesetzt wird).
Ich hoffe, mit diesen Infos kann schon geholfen werden, sonst erzähle ich gerne noch mehr!
Verfasst am: 24.11.06, 16:11 Titel: Re: Welche Rechtsform/Vertragsform sinnvoll?
lexxx69 hat folgendes geschrieben::
Beide wollen nun zur Vermarktung eines bestimmten Bereiches der GmbH zusammenarbeiten.
Hallo. Wie soll man das verstehen? Wird ein Teil der GmbH veräußert oder will A dem B helfen, die Leistungen von B zu verkaufen oder sonst irgendwie? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Die GmbH (bzw. deren Geschäftsführer) möchte ein neues Geschäftsfeld erschließen (eine weitere Dienstleistung, die aber nicht direkt mit dem bisherigen Geschäftsfeld zusammenhängt).
Und dabei arbeitet sie mit dem Selbstständigen zusammen.
Man kann sagen, sie möchten gemeinsam eine neue Firma gründen, an der beide beteiligt sind. Keiner möchte aber sein bisheriges Geschäftsfeld aufgeben.
Muss nun wirklich eine neue Firma gegründet werden oder kann auch ein Vertrag geschlossen werden für diese neue Dienstleistung (also sie wird Teil der GmbH, aber der Selbstständige übernimmt dieses Geschäftsfeld ohne angestellt zu sein).
Ich hoffe, dass hilft jetzt etwas weiter? Es ist sehr schwer, sich an den recht.de Knigge zu halten und nur in dritter Person zu sprechen!
Jetzt habe ich den Sachverhalt anscheinend verstanden. Ich denke mal, dass man hier den Grundsatz der Vertragsfreiheit benutzen kann und einen Vertrag abschliessen, der Rechte und Pflichten der Parteien bestimmt. Zum Beispiel könnte A mit B vereinbaren, dass B Kundenstruktur und Know-How liefert und die Tätigkeit finanziell trägt und dafür einen Teil des Gewinns aus dieser Tätigkeit bekommt. Oder umgekehrt, A macht Dienstleistungen und treibt die Tätigkeit voran und bekommt dafür einen Anteil am Gewinn. In diesen Fällen wäre das wahrscheinlich im Rahmen der B-GmbH möglich. Sonst könnten A und B (Geschäftsführer) eine GbR mit dem Gesellschaftervertrag gründen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.