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recht.de :: Thema anzeigen - schweres Thema -GbR, Einzelunternehmen Involzenz, LTD.-
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schweres Thema -GbR, Einzelunternehmen Involzenz, LTD.-

 
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frage007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 17:50    Titel: schweres Thema -GbR, Einzelunternehmen Involzenz, LTD.- Antworten mit Zitat

So Hallo an alle die das lesen.

Person A war 4 jahre selbstständig (einzelunternehmen) diesen Betrieb musste wegen verschiedene Kunden die Rechnungen nicht gezahlt haben und in die Insovenz gegangen sind schließen und Person A wird eine Insolvenz anmelden müssen.Person A hat nun aber einen Onlineshop aufgemacht dieser läuft komplett auf Person XY wo auch steuern und alles gezahlt wird. Weiterhin betreibt Person A eine community im internet mit freunden hier wurde ein gbr vetrag untereinader gemacht jedoch haben nur zwei von 4 diesen offizell angemeldet da Person A warten wollte wie sich das mit der Insolvenz verhält

So nun die Fragen Punkt eins hat der interene GbR vertrag halt (alle 4 haben unterschrieben)? Sprich müssen wir alle an diesen halten trotz das nur 2 als Gesellschafter offizell angemeldet sind (zur infos dieses ist eigentlich nur ein Fun projekt mit kaum einnahmen)
Frage 2. Was würde passieren wenn Person A offizelll als Gesellschafter in die GbR einsteigt also per gewerbe anmeldung, wenn Person A die insolvenz eröffnet müssten eine anteile verkaufen werden bzw. hätte es nachteile für die GbR.
Frage 3. der OnlineShop wie kann Person A doch auf meinen Namen laufen lassen? Ohne das dieser gepfändert wird?

Wäre eine LTD eine möglichkeit?
Wäre es möglich das Person A mit einer LTD (die noch einen anderen geschäftszweig hat) sich als gesellschafter in einer deutschen GbR eintragen lässt?

Wäre über JEDEN tipp dankebar…

Worallem gesetztestexte zu Punkt 1 wären hilfsreich...

DANKE
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 06:34    Titel: Re: schweres Thema -GbR, Einzelunternehmen Involzenz, LTD.- Antworten mit Zitat

frage007 hat folgendes geschrieben::

Frage 3. der OnlineShop wie kann Person A doch auf meinen Namen laufen lassen?

Beim Beachten der Forenregeln bitte etwas genauer arbeiten.
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