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Ertsattung Umzugskosten Arbeitsamt

 
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steuern2004
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 23:06    Titel: Ertsattung Umzugskosten Arbeitsamt Antworten mit Zitat

Hallo, ich weiss, dass das Arbeitsamt, wenn man arbeitslos gemeldet ist und wieder einen Job findet, bis zu (ich denke) 4000 EUR die Umzugskosten zahlt. Man muss nur 3 Angebote (Kostenvoranschläge) vorlegen und die Behörde bestimmt dann, welches UN den Zuschlag kriegt. Nun meine Frage:

was gehört dabei dazu bzw. was zahlt das Amt ? Gehört dazu auch der Auf- und Abbau der Küche und sonstigen Möbel, gar das Packen der Kartons ??? Weiss das jd ? Danke...
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.12.04, 23:43    Titel: Re: Ertsattung Umzugskosten Arbeitsamt Antworten mit Zitat

steuern2004 hat folgendes geschrieben::
Gehört dazu auch der Auf- und Abbau der Küche und sonstigen Möbel, gar das Packen der Kartons ??? Weiss das jd ? Danke...


Nö steuern2004, das gehört offensichtlich nicht dazu

Zitat:
Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist u. a. , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Quelle: www.arbeitsagentur.de


siehe auch bei "Suche" dort Merkblätter --> Merkblatt 3 (Direktlinks gehen leider bis heute nicht Traurig

MfG
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steuern2004
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.04, 01:05    Titel: was noch ? Antworten mit Zitat

Danke sehr. Ok, die laden ein und aus und fahren, das reicht ja auch....

Was kann ich noch beantragen ?

Reisekosten für mich von hier zur neuen Arbeit /600 km entfernt ?

So eine Art Darlehen für die ersten Wochen, bis erstes Gehalt kommt ?

noch was ?

da ich von der Arbeitsagentur nicht gerade beraten wurde, möchte ich nicht irgendwas, was mir zusteht, auslassen !
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.12.04, 01:17    Titel: Re: was noch ? Antworten mit Zitat

steuern2004 hat folgendes geschrieben::


Was kann ich noch beantragen ?



steuern, schau doch einfach erst mal in das Merkblatt, das gibts auf dem Arbeitsagentur-link als Datei zum Download und da stehen - angeblich - alle Mobilitätshilfen drin.
Ich weiss es leider auch nicht, da das nicht wirklich zum Arbeitsrecht gehört sondern eigentlich "Renten- und Sozialrecht" ist. Geschockt

Sorry.

MfG
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stezern2004
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.04, 01:19    Titel: ok Antworten mit Zitat

danke aber nochmals....
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anna1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 18.12.04, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im richtigen Forum bist du aber nicht, aber trotzdem....

Bei Umzug für eine neue Arbeit können bis zu 4500 Euro übernommen werden. Wie das funktioniert, da kann man sich ja mal bei der AfA informieren.
Ausserdem kannst du Reisekosten für die einmalige Anreise zu dem neuen Arbeitsort (Wohnort) beantragen.
Ausserdem Fahrtkostenbeihilfe für die ersten 6 Monate für die Strecke Arbeitsort - Wohnung und Wohnung Arbeitsort, also nicht einfache, sondern sogar doppelte Entfernung.
Für die meisten KFZ (autos) sind das 22 cent pro Km.

Hoffe das hilft dir?

Achso, und womöglich könnte auch noch Ausrüstungsbeihilfe (Arbeitskleidung + Geräte) und Trennungskostenbeihilfe zutreffen. Die Umstände kenne ich ja nun nicht. Lies doch am besten mal Broschüre 3 durch die du bekommen hast als du dich a-los gemeldet hast. Da steht das alles drin. Dann müsste ich mir auch nicht den Mund fusselig reden Winken
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