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Verfasst am: 22.11.06, 12:48 Titel: Welcher Gerichtsstand ist zu empfehlen?
Angenommener Fall:
Person A (aus Deutschland) möchte mit Person B (aus einem EG-Land) einen Vertrag über die Erteilung von Bildungsunterricht abschließen.
Welchen Gerichtsstand sollte Person A wählen? Ist das, abgesehen von den unterschiedlichen Sprachen, die verwendet werden egal, oder gibt es zwischen den einzelnen EG-Staaten große Differenzen?
Danke für die Antworten. _________________ Das ist nur meine persönliche Meinung.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.11.06, 01:10 Titel:
Wobei zu beachten wäre, daß nach deutschem Recht eine Gerichtsstandsvereinbarung vor Eintritt eines Streitfalls nur in eng begrenzten Ausnahmefällen wirksam ist...
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