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Welcher Gerichtsstand ist zu empfehlen?

 
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sucra
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 22.11.06, 12:48    Titel: Welcher Gerichtsstand ist zu empfehlen? Antworten mit Zitat

Angenommener Fall:

Person A (aus Deutschland) möchte mit Person B (aus einem EG-Land) einen Vertrag über die Erteilung von Bildungsunterricht abschließen.
Welchen Gerichtsstand sollte Person A wählen? Ist das, abgesehen von den unterschiedlichen Sprachen, die verwendet werden egal, oder gibt es zwischen den einzelnen EG-Staaten große Differenzen?

Danke für die Antworten.
_________________
Das ist nur meine persönliche Meinung.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel sollte A auf dem Gerichtsstand Deutschland bestehen.

Was will A vor einem ausländischen Gericht, dessen Sprache A nicht versteht, und dessen Anwälte A teuer bezahlen muss.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei zu beachten wäre, daß nach deutschem Recht eine Gerichtsstandsvereinbarung vor Eintritt eines Streitfalls nur in eng begrenzten Ausnahmefällen wirksam ist...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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