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"Wie ernst die Betriebe es jeweils nehmen ist zum Teil eine Frage der Einstellung der Firmen. In einem Großbetrieb würde ich es für sinnvoll halten mit Mundschutz und Mütze zu arbeiten. Das Schiffchen auf dem Kopf in Hamburgerbuden halte ich für nicht hilfreich. Wenn beim Metzger oder in der Imbissbude alle mit Mundschutz rumliefen hätte ich ernsthafte Bedenken. "
aus.
Nehmen wir doch als Beispiel mal die Frittenbude an der Ecke. Soweit mir bekannt ist eine Händedesinfektion nach dem Händewaschen noch nicht vorgeschrieben (allerdings bin ich ein paar Jahre aus dem Geschäft raus). Wenn der Imbissbetreiber nun von seinen Angestellten zusätzlich fordert, dass die Hände regelmäßig desinfiziert werden liegt das in seinem Ermessensspielraum (da über die Bestimmungen hinaus).
Wenn er nun fordert, dass alle mit Handschuhen, Mundschutz, Schutzhaube, Kittel usw. arbeiten, dann ist das ganze so übertrieben, dass ich persönlich bedenken hätte warum er das macht. (Wie oft wurden Sie schon von einer Bedienung mit Mundschutz bedient?). Er kann´s natürlich trotzdem tun.
Die Vorschriften sind ja Mindeststandard.
Und:
Das Schiffchen auf dem Kopf halte ich immer noch für nicht hilfreich, da darunter mehr als genug Haare herausschauen.
Wenn mir mein Bäcker das Brötchen verkauft und dabei Mundschutz trägt, dann wird mir mulmig. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Hallo nyctramp,
eigentlich wollte ich auf die Popelgeschichte anspielen.
Einer der in der Nase popelt muss ja nicht zwangsläufig die LM damit verunreinigen.
Nasenpopel neigen dazu in einem gewissen "Reifestadium" auch von alleine herauszufallen (ich denke, daß das von Mutter Natur auch so geplant war) und da ein Mundschutz nicht vorgeschrieben ist, ist es nicht auszuschliessen dass ein Popel mal ins Essen fällt. Auch Niesen und Husten von Mitarbeitern in LM Betrieben ist nicht auszuschliessen und nicht unbedingt auf Infektionskrankheiten zurückzuführen.
Auch ein kranker Mitarbeiter darf in LM Betrieben arbeiten, solange er nicht an einer Infektionskrankheit leidet.
Eklig ist eine individuelle Empfindung und findet in Hygieneanforderungen im LM Recht wenig Beachtung, solange davon keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Begriffe Eklig und Unhygienisch werden in diesem Zusammenhang sicher oft falsch interpretiert.
Ich muss zugeben, auch ich würde mich beim Nasenpopler ekeln und dort (wahrscheinlich auch in Zukunft) nichts kaufen.
Ansonsten kann ich mich Ihrer Meinung nur anschliessen!
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
ich kann Ihnen zwar nicht sagen, wo der Nasenpopel genau steht (da ist meine Belehrung doch schon zu lange her), aber ein Teil der Belehrung im Gesundheitsamt sagt klar und fast wörtlich "Sie dürfen nicht auf das Essen niesen oder husten" - ich zähle den Nasenpopel jetzt da dazu. Denn ob ich den rausniese und er auf dem Essen landet oder ob ich den auf das Essen schmiere ...
Ich vermute jetzt einfach mal, dass die Grundlage dafür das Infektionsschutzgesetz sein könnte. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Hallo nyctramp,
die gesetzliche Regelung des Nasenpopels hab ich in der LebensmittelhygieneVo gefunden.
Da steht:
LMHV § 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, daß sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.
LMHV § 2 Begriffsbestimmungen
2. nachteilige Beeinflussung:
eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren;
Damit ist der Nasenpopel entgegen meiner persönlichen Auffassung eindeutig Rechtswidrig!
Schockiert bin ich allerdings, dass ich beim Kochen nicht mehr Pupsen darf
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Ich kenn so eine geschichte aus dem lokal wo ich immer hin gehe..
Also grundsätzlich sind in Gastronomieküchen alle Menschen (egal ob erwachsen oder Kind) nicht gestattet. Es sei denn es liegt ein Gesundheitspass vor und der Besitze hat die Erlaubnis dazu gegeben das die gewisse Person in den Küchenbereich darf.
Ansonsten ist es Gästen (in dem Fall auch dem Kind) verboten sich in der Küche aufzuhalten.
Mein Rat wäre um allem Ärger aus dem Weg zu gehen:
Einfach mal den Besitzer fragen ob es notwendig ist das das Kind in der Küche spielt. Eben einfach mal sagen das einem sowas unangenehm ist und das gewisse Bedenken vorhanden sind zwecks Hygienes etc.
Wenn das nicht hilft...
...ein anderes Lokal aufsuchen.
mal abgesehen vom infektionschutzgesetz......hatte das kind denn schutzkleidung an??ohne schutzkleidung darf sich niemand in dem bereich-gewerbliche küche- bewegen. _________________ "Die Welt gehört dem, der sie genießt!!"
Also grundsätzlich sind in Gastronomieküchen alle Menschen (egal ob erwachsen oder Kind) nicht gestattet.
ja, diese Meinung drängt sich mir nach Lesen der Posts hier auch auf
Zitat:
Es sei denn es liegt ein Gesundheitspass vor und der Besitze hat die Erlaubnis dazu gegeben das die gewisse Person in den Küchenbereich darf.
Ansonsten ist es Gästen (in dem Fall auch dem Kind) verboten sich in der Küche aufzuhalten.
Das ist ja der springende Punkt: diese "Auflagen" einzuhalten, ist überhaupt kein Problem. Von daher hält sich das Kind höchstwahrscheinlich legal (!!) in der Küche auf.
Wenn meine Mama nicht will, dass die Katzen in der Küche sind, während ich koche, kann ich das noch etwas nachvollziehen (deshalb dürfen sie das dann auch nicht, wenn meine Eltern zu Besuch sind ). Aber meine kleine Schwester hat ncoh niemand aus der Küche geworfen (im Gegenteil werden Kinder doch auch ganz gerne mal zum "Helfen" benötigt, was ich praktisch und weder für das Wohl des Kindes noch für die Hygiene der Nahrungsmittelzubereitung bedenklich finde).
Immerhin können schon 5jährige (vorausgesetzt sie sind gut erzogen, das ist klar) verstehen, dass vor Nahrungsmittelzubereitung und Essen die Hände gewaschen werden müssen etc. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass ich in diesem Alter sogar eine etwas übersteigerte Angst vor Bakterien hatte, und es daher sehr sehr sehr genau nahm mit der Desinfektion meiner Nahrungsmittel _________________ "Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
mal abgesehen vom infektionschutzgesetz......hatte das kind denn schutzkleidung an??ohne schutzkleidung darf sich niemand in dem bereich-gewerbliche küche- bewegen.
Wo soll denn das stehen?
Und wo wurde denn für den
Zitat:
bereich-gewerbliche küche
eine vorgeschriebene Schutzkleidung definiert _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
mal abgesehen vom infektionschutzgesetz......hatte das kind denn schutzkleidung an??ohne schutzkleidung darf sich niemand in dem bereich-gewerbliche küche- bewegen.
das stimmt so nicht..
§43 Abs.1 Nr. 1 IfSG
Personen, die gewerbmässig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen und dabei mit ihnen direkt(mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen benötigen eine bescheinigung gemäss § bla bla bla durch ihr gesundheitsamt.
das gleiche kann man auf die Schutzkleidung umlegen.
solange das Kind nicht die Lebensmittel direkt oder indirekt berührt ist nicht gegen seine anwesenheit in der Küche auszusetzen.
man kann aus ner Mücke einen Elefant machen. so wie in diesem fall.
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