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Verfasst am: 28.11.06, 12:07 Titel: Internet - Provider kündigen
Hallo erstmal, grins.
Hab da mal ne Frage. Habe am 19.09.2006 meinen derzeitigen Provider ausserordentlich zum 01.11.2006 gekündigt. Grund war das mein Provider nicht in der Lage war eine stetige Verbindung ins Internet hin zu bekommen.
Bisher hat mein Provider in keiner Form auf die Kündigung reagiert, so das ich vor kurzem erneut gekündigt habe. Diesmal zum 01.12.2006, aber erneut keine Reaktion.
Nun die Frage, oder eher gesagt die Fragen.
1) Ist die Kündigung nun rechtskräftig oder muss der Anbieter nicht widersprechen????
2) Wenn ich weiterhin das Internet über meinen Provider benutze, verlängert sich der Vertrag dann stillschweigend???? Habe nämlich keine Möglichkeit den Provider zu wechseln, weil mein jetziger Provider die DSL Leitung blockiert.
Man muss prüfen, ob die Kündigung rechtskräftig ist. Dazu muss K (Kunde) nachweisen, dass P (Provider) seine vertragliche Leistung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das gelingt, muss der Anbieter u.U. Schadenersatz zahlen. Ein weiteres Beweisproblem: Zugang der Kündigung. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
eine fristlose / außerordentliche Kündigung bedarf eines so genannten wichtigen Grundes, der darin liegen kann, dass der Provider einem Kunden nicht durchgängig eine ordnungsgemäße Verbindung ermöglicht. Das ist gerade die Hauptleistungspflicht des Providers.
Eine Kündigung muss, um wirksam zu sein, dem Provider zugegangen sein. D.h. der Kunde muss den Zugang nachweisen, z.B. durch Einschreiben / Rückschein.
Wird der Vertrag mit dem Provider aber über das Kündigungsdatum weiter benutzt, verhält sich der Kündigende entgegen seines verfolgten Ziels. Damit wird er sich nicht mehr auf eine Kündigung und ggf. den darin genannten Gründen berufen können.
Blockiert der Provider die Leitung, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Wenn der Provider nicht reagiert, wäre für den Kündigenden der Gang zum Anwalt anzuraten.
Danke erstmal für die prombte Antwort. Werde mich glaube ich morgen direkt auf den Weg zum Anwalt machen.
Der Kündigungszugang kann bewiesen werden da ich die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versendet habe.
Habe in der 2. Kündigung auch den Sachverhalt mit der neuen Versorgung dargestellt, ebenfalls per Einschreiben/Rückschein. Soll ich denn jetzt auf den Zugang zum Internet verzichten, nur weil mein Provider nicht auf Kpndigungen reagiert??????
Hier mal das 1. Kündigungsanschreiben
Kündigung zum 01.11.2006 zu Kunden Nr.: ..............
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den unter o. g. Kundernummer laufenden Vertrag für DSL NoLimit 2000 XL zum 01.11.2006 kündigen.
Der Grund für das Aussprechen der Kündigung liegt darin, dass es von Ihrer Seite her nicht möglich erscheint für ein stetiges DSL Signal zu sorgen.
Seit nunmehr mehr als einem halben Jahr habe ich Probleme das Internet ständig zu nutzen, teilweise stand es sogar für mehrere Wochen nicht zur Verfügung oder wie gerade heute für mehrere Tage. Ich habe ich weiss nicht wie oft mit Ihrer Störungshotline tel. und Ihrem Hause auch mehrere E-Mails geschickt, mit der bitte dies abzustellen.
Da es weder an meiner Hardware noch an meinem PC liegen kann (Hab beides von einem IT Elektroniker prüfen lassen und komme über das ungesicherte Wlan - Netzwerk meines Nachbarn ohne Probleme ins Internet) und Ihre Servicetechniker der Störungshotline mir auch mehrmalig bestätigt haben das dies ein Leitungsbezogenes Problem sei, gehe ich davon aus das dies sich auch für die Zukunft nicht ändern wird.
Da sich die Sachlage bis zum heutigen Tage nicht gebessert hat, nehme ich dies zum Anlass den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zum 01.11.2006 zu kündigen. Ich habe Ihnen mehr als genügend Möglichkeiten gegeben die stetigen Störungen zu beseitigen und sehe die Vertragsgrundlage einer Flatrate nicht mehr gegeben.
Mit Zugang dieses Schreibens entziehe ich Ihnen das Lastschrifteinzugsverfahren. Sollte ich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens keinen Widerspruch erhalten haben, gehe ich von der Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung aus.
Ich bitte um gleichlautende Bestätigung und verbleibe.
Eine Kündigung muss, um wirksam zu sein, dem Provider zugegangen sein. D.h. der Kunde muss den Zugang nachweisen, z.B. durch Einschreiben / Rückschein.
...
Wenn der Provider nicht reagiert, wäre für den Kündigenden der Gang zum Anwalt anzuraten.
Auf eine Kündigung muss nicht reagiert werden (außer mit Einstellung der Dienstleistung bzw. der Zahlung) denn eine Kündigung erfolgt einseitig (hier durch den Kunden).
Wenn der Kunde also den Zugang der Kündigung belegen kann, ist doch alles in Ordnung.
In der aktuellen c't übrigens wird genau dieses Thema in einem informativen Artikel behandelt....
@ Maconaut,
auch wenn die Kündigung ausserordentlich ausgesprochen wurde????? Der Vertrag würde in der Regel noch bis zum April nächsten Jahres laufen.
Die Sachlage wird irgendwie immer verrückter, anstatt meiner Kündigung zu widersprechen oder sie zu akzeptieren bekam ich gestern ein Paket von meinem Provider mit neuer Hardware in Form von einem neuen Router und nem neuen Splitter.
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