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Verfasst am: 18.12.04, 14:30 Titel: Willkür/ Schweigerecht des AG
Hallo,
ich habe folgende Fragen:
a) Man nehme an, jemand stellte mal einen Antrag auf Betreuung, dieser wurde - erst- zum entsetzen des Antragstellers abgelehnt. Kurz darauf bewiligt das AG doch eine Untersuchung zur Betreuung. Der Antragsteller erfährt hierbei in einem Schriftstück erstmal, was da eigentlich alles untersucht soll (Geisteszustand usw.).
Der Antragsteller ist entsetzt, schreibt das AG an und erklärt, er habe kein Interesse mehr an einer Betreuung und zieht seinen Antrag zurück. Das AG lässt aber nicht locker und erklärt, es müsse doch eine Untersuchung stattfinden, aufgrund eines internen Hinweises. Das AG verweigert den Antragsteller jegliche Auskunft, um was für einen internen Hinweis es geht, kann sich höchstens denken, von wem der kommt.
Aufgrund der Vermutung ruft der Antragssteller beim Gesundheitsamt an, wo er kurz zuvor noch gewesen wegen seiner Probleme. Er erklärt dem zuständigen Arzt beim Gesundheitsamt das Theater mit dem Amtsgericht. Der Arzt vom Gesundheitsamt meint,
man bauche sich keine Sorgen machen, ein Anruf genügt, seitens des Gesundheitsamtes und das Verfahren wird eingestellt. Ergebnis: Das Verfahren wurde auch eingestellt.
Meine Fragen:
a) Hatte das AG das Recht die Auskunft zu verweigern, von wen dieser angebliche Interne Hinweis kam ? Steht sowas nicht in der Betreuungsakte und hat der Antragstelle ein Recht auf Einsicht. ?
b) Steht der Inhalt des Telefonates zwischen Gesundheitsamt und AG in der Betreuungsakte, wieso das Verfahren eingestellt wurde. ?
c) Darf das Gesundheitsamt eigentlcih, warum auch immer, psychologische Rentengutachten an das AG weitergeben, wenn es dieses für erforderlich hält - Gutachten die vom Betroffenen dem Gesundheitsamt im Vertrauen übergeben wurden.?
d) Kann man die vorzeitige Löschung einer Betreuungsakte verlangen - wenn es nie eine Betreuung gegeben hat. ?
e) Willkür - Wie kann man sich gegen Familienmitglieder wehren, die einen erpressen, indem sie bei Familienstreitigkeiten damit drohen, das AG bzw. Gesundheitsamt einzuschalten - da sie wissen, das man dort ne Akte liegen hat bzw. mit dem Gesundheitsamt mal in Kontakt getreten war. ? Sowie ich in diesem Forum verfolgen konnte, kann wohl jeder für jeden ne Betreuung beantragen bzw. es reicht wohl ein dummer Anruf aus, jemanden der bei entsprechenden Behörden anzukreiden, besonders wenn man dort namentlich bekannt ist. ?!
Kann man die Ämter evtl. im voraus über die Situation aufklären - Verdacht auf Behördenmißbrauch. ?
Danke
Birgit
P.S. Die Fragen betreffen nicht mich persönlich.
die Fragen des Amtsgerichtes an das Gesundheitsamt sind zumindest bei dem AG, für das ich tätig bin, formularmässig vorgegeben. Bisher habe ich auch nicht erlebt, dass sich jemand darüber ärgerte. Ein Formular soll ja nur eine Arbeitshilfe sein. Mit den darin enthaltenen Fragen soll der gesamte Personenkreis der Antragsteller mit all seinen unterschiedlich Erkrankung "abgedeckt" werden. Also kein Grund zu Sorge oder Aufregung, denke ich.
Die Weitergabe von einer Behörde an eine andere ist ein ganz andere Sache, da würde ich evtl. nachfragen, ob ein Einverständnis des Betroffenen vorlag.
Die Drohungen Dritter, so wie ich es verstanden habe nach dem Motto "Du hast ja schon eine Akte beim Vormundschaftsgericht, sei bloss vorsichtig" halte ich für so fies und schlimm, dass ich, zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, per Anwalt eine Unterlassungserklärung verlangen würde.
Ob das AG die Akte nach Erledigung vernichtet kann ich nicht sagen, bestimmt gibt es da Fristen, sollte der Rechtspfleger beantworten können.
Verfasst am: 18.12.04, 23:27 Titel: Willkür/ Schweigerecht des AG
Hallo Birgit,
raten Sie dem Betroffenen, so schnell wie möglich eine notarielle Vorsorgevollmacht auf eine Person seines Vertrauens auszustellen und registrieren zu lassen. Zusätzlich kann er diese Vorsorgevollmacht auch beim zuständ. Gericht hinterlegen.
Dann kann ihm drohen oder ihn anschwärzen, wer will - die Verwandten und das Gericht haben keine Möglichkeit mehr, ihm eine Betreuung von Amts wegen vor die Nase zu setzen. Es gibt dann nämlich überhaupt kein Betreuungsverfahren.
Und die Vorsorgevollmacht tritt nur in Kraft, wenn er tatsächlich betreuungsbedürftig ist.
Das ist die einzige Möglichkeit, sich gegen willkürliche Betreuungsanträge oder unerwünschte gerichtl. Verfügungen und gerichtlich eingesetzte Betreuer wie AndreasHL (siehe unten) zu schützen.
Gruß,
AWe
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Betreuungsrecht / Bankkonten der Betreuten
AndreasHL
Verfasst am: 16.12.04, 19:04
...."Das ist nur ein ganz kleiner Teil dessen, was ein Betreuer für einen Betreuten erledigt. Und das oft für Leute, die sich dumm und dusselig gesoffen haben, mit Mitte 50 im Altenheim leben und alles als selbstverständlich hinnehmen." ....
Verfasst am: 19.12.04, 11:44 Titel: Re: Willkür/ Schweigerecht des AG
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Betreuungsrecht / Bankkonten der Betreuten
AndreasHL
Verfasst am: 16.12.04, 19:04
...."Das ist nur ein ganz kleiner Teil dessen, was ein Betreuer für einen Betreuten erledigt. Und das oft für Leute, die sich dumm und dusselig gesoffen haben, mit Mitte 50 im Altenheim leben und alles als selbstverständlich hinnehmen." ....[/quote]
Hallo,
Wie heisst es in der Bibel (Jesus zu Pontius Pilatus) sinngemöß ? "Wenn ich die Wahrheit sage, warum schlägst du mich ? Wenn ich aber die Unwahrheit gesagt habe, dann weise es mir nach."
Verfasst am: 19.12.04, 13:58 Titel: Willkür/ Schweigerecht des AG
an AndreasHL:
Sie erschlagen sich mit Ihren eigenen Waffen.
Wenn man die Wahrheit sagt, dann steht man aber auch dazu und bringt nicht hinterher geschleimte Entschuldigungen (nämlich die Unwahrheit!).
Ich sage nichts gegen dieTatsache als solche, sondern gegen Ihre offenbar sehr negative Grundeinstellung zu den Ihnen anvertrauten Betreuten.
Wenn diese Menschen Ihnen so zuwider sind, dann geben Sie doch den verhaßten Job auf und machen ihn nicht nur wegen des Geldes weiter.
es ist meine Aufgabe, mich um die mir anvertrauten Menschen zu kümmern.
Allerdings ist mir meine private Meinung erlaubt, sonst müsste ich vor den Zuständen die Augen schliessen. Und ich kann ja nicht die Realität ignorieren. Wenn ich bei Übernahme einer neuen Betreuung in einer Wohnung bin, die vor Müll überquillt, stinkt wie eine Müllhalde und voll von Fliegen ist, dabei aber von der darin wohnenden Dame freundlich angegrinst werde, dann macht sich jeder Gedanken. Und dies ist ja keine Seltenheit.
Seit ich durch meine Erfahrungen bei den Betreuungen gesehen habe, wie Menschen hausen, habe ich einen Teil meines Glaubens vom sauberen und ordentlichen Menschen/Deutschen verloren.
Wenn ich dann Artikel lese, in denen andere bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, weil sie meinen, immer vom Staat betrogen und verfolgt zu werden, dann hilft mir nur die Erkenntnis, dass diese Menschen ja nicht ohne Grund unter Betreuung standen/stehen.
Wer genug Energien hat, die Gerichte völlig unnötig anzurufen, der sollte sich auch mal die Mühe machen, sich zu erkundigen, wie er denn in anderen erupäischen demokratischen Staaten leben würde.
Mein "Job" ist mir nicht verhaßt, aber ich ertrage einfach die Quatschköpfe nicht mehr, die immer nur ihre Rechte kennen, aber von Pflichten nie etwas gehört haben. Die durchaus in der Lage sind, grölend und beleidigend ihre Rechte im Sozialamt vorzutragen, aber sich wenige Stunden später von einer Krankenschwester den Hintern abwischen lassen müssen, weil sie mal wieder im Landeskrankenhaus gelandet sind, viel zu betrunken, um etwas selbst zu machen.
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