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Serien-Abmahnung - Anwalt für Sammelklage gesucht

 
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Sexyhexi
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Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 22:08    Titel: Serien-Abmahnung - Anwalt für Sammelklage gesucht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich dachte zwar nicht, dass ich mich jemals mit sowas auseinandersetzen muss, aber nun ist es doch so gekommen . Mit den Augen rollen Wir ( sowie ca. 10 andere Firmen ) haben dieser Tage ein Abmahnung bekommen, da wir einen Firmennamen benutzen den sich jemand - nennen wir ihn A - als Wort/Bildmarke hat schützen lassen. Wir haben damals auch überlegt, unseren Namen schützen zu lassen, haben aber vom DPMA die Auskunft erhalten, dass man das durchaus tun könne, jedoch schütze es einen nicht davor, dass sich andere - mit anderem Logo z.B. - trotzdem genauso nennen, da sich eine Wort/Bildmarke eben nicht nur auf den Begriff sondern - auf die Grafik als solche die eben auch Text enthalten darf - bezieht.
Nun hat A einen Rundumschlag gestartet und jedem, der sich auch nur so ähnlich nennt wie nennt wie er eine Abmahnung sowie die Aufforderung eine Unterlassungs & Verpflichtungserklärung zum unterzeichnen samt Schadensersatzforderung wegen Behinderung von A und der Abwerbung potentieller Kunden ( A arbeitet lt. eigener Auskunft gar nicht in den Orten in denen die Firmen sind ?! Mitbewerber erledigen regional kleine Aufträge und sitzen in ganz Deutschland verstreut, A arbeitet aber nur im eigenen Ort und kommt bei Kleinaufträgen auch gar nicht ... ?! ) geschickt. Nach einigen Recherchen ist aufgefallen, dass es wohl nur darum geht, schnelles Geld zu machen. Leider sind alle betroffenen Firmen kleine Unternehmen die - davon einmal abgesehen, dass sie eigentlich alle nur ihre Arbeit machen möchten und ansonsten ihre Ruhe möchten - jeder für sich - solch eine Klage nicht zahlen können.
Nun kam der Gedanke auf sich zusammenzuschließen und falls es notwendig wird ggf. gemeinsam gegen A vorzugehen. Wie findet man einen geeigneten Anwalt seines Vertrauens der bereit ist, über die Möglichkeit einer Sammelklage zu sprechen ? Ist es für einen Anwalt überhaupt interessant, solch einen Prozess ( der vielleicht zum Präzidenzfall werden könnte ? ) zu führen ? Wir haben mit ein paar Anwälten gesprochen die sagten: Ach - egal, dann zahlt doch jeder die paar Hundert Euro ( ca. 800,- je Unternehmen um genau zu sein Winken )
Es ist jedoch entgegen unseres Gerechtigkeitempfindens, dass jem. einfach mit Paragraphen um sich wirft, eine Rechnung stellt und das soll es dann gewesen sein, zumal eine Abmahnung lt. Gesetz ja nicht zwingend auf diesem Weg und mit RA erfolgen muss und schon gar keine Verpflichtung des Zuwiderhandelndens auf Zahlung der Anwaltskosten besteht. A hätte ja auch freundlich fragen können und man hätte sich geeinigt.
Nun denn: Wer kann uns helfen einen RA zu finden der vertrauenswürdig und kompetent ist ?
Danke schonmal im voraus für eure Meinungen und noch einen schönen Abend,
Hexy.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Möglichkeit einer Sammelklage

Ich werfe mal die Gebetsmühle an: Es gibt in DE keine Sammelklage, es gibt in DE keine Sammelklage, es gibt in DE keine Sammelklage...
Zitat:
der vielleicht zum Präzidenzfall werden könnte

Die Sache ist so ausgelutscht, das gibt mit Sicherheit keinen Präzedenzfall.

Es kommt einfach darauf an, ob Verwechslungsgefahr besteht, ob es sich bei der von A angemeldeten Marke um eine bekannte Marke handelt (Wiedererkennungsquote von 80 %), ob A die Marke vor der Benutzung durch die anderen Unternehmen hatte, ob es sich um ähnliche, mithin verwechselbare Dienstleistungen/Waren handelt (da ist wichtig, für welche Markenklassen A die Marke hat eintragen lassen) usw. usw.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zum Thema "Sammelklage"...
Metzing hat folgendes geschrieben::
Ich werfe mal die Gebetsmühle an: Es gibt in DE keine Sammelklage, es gibt in DE keine Sammelklage, es gibt in DE keine Sammelklage...

Das stimmt in dieser Absolutheit seit kurzem wohl nicht mehr ganz, wie ich hier und da gehört/gelesen habe.
Zumindest mit den entsprechenden Vertretern und unter entsprechenden Voraussetzungen, wenn ich das richtig verstehe:
http://log.handakte.de/?p=5871
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006-11&nr=37946&linked=pm&Blank=1

Ob sich in dem hier genannten Fall jedoch die evtl. notwendigen Konstellationen finden lassen, kann ich nicht beurteilen - möglicherweise nicht.

Grüße
Rena
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

@ Rena Hermann:

Zum einen handelt es sich bei der Befugnis der Verbraucherzentralen, aus abgetretenem Recht zu klagen, um keine Sammelklage im eigentlichen Sinne (ich könnte mir z. B. auch von dreißig verschiedenen Gläubigern die Ansprüche gegen einen Schuldner abtreten lassen und diese in einer Klage geltend machen). Unter einer Sammelklage versteht man landläufig den Zusammenschluß mehrerer Kläger mit einem ähnlichen Klagebegehren zu einer Klage gegen einen Beklagten. Und das geht in DE nach wie vor nicht. Schade, daß der BGH insoweit eine falsche Begrifflichkeit eingeführt hat...

Zum anderen würde die Konstellation mit der Verbraucherzentrale schon deshalb nicht funktionieren, weil Gewerbetreibende in ihrer Funktion als Gewerbetreibende eben gerade keine Verbraucher sind...

Beste Grüße

Metzing
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zum anderen würde die Konstellation mit der Verbraucherzentrale schon deshalb nicht funktionieren, weil Gewerbetreibende in ihrer Funktion als Gewerbetreibende eben gerade keine Verbraucher sind...
Sagte ich ja ... vorsichtig eben mit "möglicherweise" u.a. mit dem Gedanken an Verbraucher vs. Gewerbetreibende laut diesem Urteil, aber da fühlte ich mich nicht sicher genug. Danke für den Hinweis dazu. Das hilft mir weiter
Aber möglicherweise fühlt sich irgendwann auch mal 'ne IHK oder ein Berufsverband zur Vertretung in bestimmten Fällen (nicht diesem, ok) unter bestimmten Voraussetzungen (Abtretung?) berufen? Wird vielleicht abgeschmettert ... aber wer weiß ... vielleicht auch nicht?

Zur Begrifflichkeit:
Mag missverständlich sein - und wie gesagt "mit den entsprechenden Vertretern und unter entsprechenden Voraussetzungen".
Wie auch immer - scheinbar kann man (wie auch immer definiert) sich in manchen Fällen doch "irgendwie sammeln", eben unter bestimmten Umständen. Insofern scheint der Begriff sowohl von der einen (ja geht - jetzt unter o.g.) als auch von der anderen Seite (geht gar nicht) falsch gebraucht zu werden, nicht nur landläufigerweise. Smilie

Möglicherweise/hoffentlich etablieren sich irgendwann genauer spezifizierte Begriffe dafür. Sowas in der Art von "Gemeinschaftsklage" (im Sinne Ihres Beispiels der landläufigen Definition) geht nicht, "Vertretungsklage" unter entsprechenden Voraussetzungen ggf. ja - oder so was. Ist ja beides irgendwie "sammeln", könnte aber den Unterschied verdeutlichen. Smilie
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hinsichtlich der Zweideutigkeit der Begrifflichkeiten sind wir uns einig... Sehr glücklich
Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Aber möglicherweise fühlt sich irgendwann auch mal 'ne IHK oder ein Berufsverband zur Vertretung in bestimmten Fällen (nicht diesem, ok) unter bestimmten Voraussetzungen (Abtretung?) berufen? Wird vielleicht abgeschmettert ... aber wer weiß ... vielleicht auch nicht?

Geht aber nicht, weil nur Ansprüche abgetreten und dann "gesammelt" geltend gemacht werden können. Hier geht es aber um die Abwehr der von einem anderen behaupteten Ansprüche. Und eine Rechtsverteidigung kann man nicht abtreten... Winken

Wobei zum Begehren des Fragestellers natürlich zu sagen ist, daß es im Sinne einer "konzertierten Aktion" und einer gemeinsamen Verteidigungslinie natürlich sinnvoll ist, wenn alle Abgemahnten sich denselben Rechtsanwalt nehmen...

Beste Grüße

Metzing
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Geht aber nicht, weil nur Ansprüche abgetreten und dann "gesammelt" geltend gemacht werden können. Hier geht es aber um die Abwehr der von einem anderen behaupteten Ansprüche. Und eine Rechtsverteidigung kann man nicht abtreten...:

Ah ... ok. Die Differenzierung in dieser Hinsicht hatte ich für diesen Fall in der Tat noch nicht bedacht. Smilie
Zitat:
Wobei zum Begehren des Fragestellers natürlich zu sagen ist, daß es im Sinne einer "konzertierten Aktion" und einer gemeinsamen Verteidigungslinie natürlich sinnvoll ist, wenn alle Abgemahnten sich denselben Rechtsanwalt nehmen...

Macht sicher Sinn ... und: glücklicher Anwalt, der das ist. Auf den Arm nehmen

Grüße
Rena
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Macht sicher Sinn ... und: glücklicher Anwalt, der das ist.

Soll ja sogar hier im Forum Rechtsanwälte geben, die Markenrecht machen... Auf den Arm nehmen
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ach echt? Lachen
Hehe ja ... in solchen Fällen wäre ich auch gerne mal Anwalt.
Ansonsten eher nicht. Schätze mal, ich wäre mittlerweile aus diversen Gründen an keinem Gericht der Welt mehr zugelassen. Winken
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 00:45    Titel: Re: Serien-Abmahnung - Anwalt für Sammelklage gesucht Antworten mit Zitat

Sexyhexi hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich dachte zwar nicht, dass ich mich jemals mit sowas auseinandersetzen muss, aber nun ist es doch so gekommen . Mit den Augen rollen Wir ( sowie ca. 10 andere Firmen ) haben dieser Tage ein Abmahnung bekommen, da wir einen Firmennamen benutzen den sich jemand - nennen wir ihn A - als Wort/Bildmarke hat schützen lassen. Wir haben damals auch überlegt, unseren Namen schützen zu lassen, haben aber vom DPMA die Auskunft erhalten, dass man das durchaus tun könne, jedoch schütze es einen nicht davor, dass sich andere - mit anderem Logo z.B. - trotzdem genauso nennen, da sich eine Wort/Bildmarke eben nicht nur auf den Begriff sondern - auf die Grafik als solche die eben auch Text enthalten darf - bezieht.
Nun hat A einen Rundumschlag gestartet und jedem, der sich auch nur so ähnlich nennt wie nennt wie er eine Abmahnung sowie die Aufforderung eine Unterlassungs & Verpflichtungserklärung zum unterzeichnen samt Schadensersatzforderung wegen Behinderung von A und der Abwerbung potentieller Kunden ( A arbeitet lt. eigener Auskunft gar nicht in den Orten in denen die Firmen sind ?! Mitbewerber erledigen regional kleine Aufträge und sitzen in ganz Deutschland verstreut, A arbeitet aber nur im eigenen Ort und kommt bei Kleinaufträgen auch gar nicht ... ?! ) geschickt. Nach einigen Recherchen ist aufgefallen, dass es wohl nur darum geht, schnelles Geld zu machen. Leider sind alle betroffenen Firmen kleine Unternehmen die - davon einmal abgesehen, dass sie eigentlich alle nur ihre Arbeit machen möchten und ansonsten ihre Ruhe möchten - jeder für sich - solch eine Klage nicht zahlen können.
Nun kam der Gedanke auf sich zusammenzuschließen und falls es notwendig wird ggf. gemeinsam gegen A vorzugehen. Wie findet man einen geeigneten Anwalt seines Vertrauens der bereit ist, über die Möglichkeit einer Sammelklage zu sprechen ? Ist es für einen Anwalt überhaupt interessant, solch einen Prozess ( der vielleicht zum Präzidenzfall werden könnte ? ) zu führen ? Wir haben mit ein paar Anwälten gesprochen die sagten: Ach - egal, dann zahlt doch jeder die paar Hundert Euro ( ca. 800,- je Unternehmen um genau zu sein Winken )
Es ist jedoch entgegen unseres Gerechtigkeitempfindens, dass jem. einfach mit Paragraphen um sich wirft, eine Rechnung stellt und das soll es dann gewesen sein, zumal eine Abmahnung lt. Gesetz ja nicht zwingend auf diesem Weg und mit RA erfolgen muss und schon gar keine Verpflichtung des Zuwiderhandelndens auf Zahlung der Anwaltskosten besteht. A hätte ja auch freundlich fragen können und man hätte sich geeinigt.
Nun denn: Wer kann uns helfen einen RA zu finden der vertrauenswürdig und kompetent ist ?
Danke schonmal im voraus für eure Meinungen und noch einen schönen Abend,
Hexy.


Eine der zu klärenden Fragen ist hier, ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
Bei Wort-/Bildmarken einerseits und reinen Wortmarken andererseits, ist das keine leicht zu beantwortende Frage. Hierzu müsste man die sich gegenüberstehenden Zeichen kennen. Anschließend müsste man beurteilen, welcher der Bestandteile der Wort-/Bildmarke der dominierende ist.
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so am Rande:

Zitat:
da wir einen Firmennamen benutzen den sich jemand - nennen wir ihn A - als Wort/Bildmarke hat schützen lassen. Wir haben damals auch überlegt, unseren Namen schützen zu lassen,


Ganz allgemein geantwortet, da dies hier kein Rechtsberatungsforum ist, haben Firmen, welche ein Geschäftskennzeichen benutzen, z.B. "ABCDE" gute Chancen, sich gegen den späteren Eintrag einer Marke mit dem Zeichen "ABCDE" zu behaupten

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html

da ihr Geschäftskennzeichen (wenn es als solches verwendet wird) ihnen markenrechtlichen Schutz gewährt, solange der Betrieb unter diesem Geschäftskennzeichen besteht. Wird er aufgegeben, erlischt der Schutz.

Ein kurzer Besuch bei einem markenrechtlich nicht unbeleckten Anwalt wäre empfehlenswert.
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Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 00:01    Titel: Re: Serien-Abmahnung - Anwalt für Sammelklage gesucht Antworten mit Zitat

Sexyhexi hat folgendes geschrieben::
Wir ( sowie ca. 10 andere Firmen ) haben dieser Tage ein Abmahnung bekommen, da wir einen Firmennamen benutzen den sich jemand - nennen wir ihn A - als Wort/Bildmarke hat schützen lassen.


Der "Schutz" (vor Nachahmungen) bezieht sich auf das Markenzeichen in seiner konkret eingetragenen Form, und nicht etwa einfach auf einzelne Bestandteile der Marke!

Ein als Marke eingetragenes Wortzeichen "Autohaus 123" begründet kein Ausschließlichkeitsrecht an "Autohaus" oder "123". Ein als Wort-/Bildmarke eingetragenes Zeichen begründet keinen eigenständiges Ausschließlichkeitsrecht an grafischen Bestandteilen, einzelner Wortbestandteile, Farbgebungen des Wort-/Bildzeichens.

Zitat:
Nun hat A einen Rundumschlag gestartet und jedem, der sich auch nur so ähnlich nennt wie nennt wie er


Es kommt entscheidend auf die Ähnlichkeit zwischen den benutzten Wortzeichen, und dem Wort-/Bildzeichen in seiner eingetragenen Form an.

Zitat:
Nach einigen Recherchen ist aufgefallen, dass es wohl nur darum geht, schnelles Geld zu machen.


Falls jede einzelne beanstandete Zeichenbenutzung tatsächlich als markenrechtsverletzend anzusehen wäre, dann wäre es vielleicht gar nicht "rechtsmißbräuchlich", sein von der Marke gewährtes Monopolrecht auch gnadenlos durchzusetzen?

Und selbst wenn die Geltendmachung von (in die Zukunft gerichteten) Unterlassungsansprüchen wg. Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen wäre, so wäre doch selbst bei rechtsmißbräuchlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen die gleichzeitige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht unzulässig!

mbG
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