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Wir möchten gerne für unseren Verein ein Vereinsarchiv gründen. Dazu soll eine e-mail-Adresse angelegt werden mit dem Namen "archivkirchdorf@Internetportal [Name geändert].de". Dürfen wir den Namen Archiv uneingeschränkt nutzen, oder gibt es ein Gesetz, das die Verwendung des Namen Archiv regelt? _________________ Recht muss Recht bleiben!
Danke, für die Antwort.
Es gibt mehrere Leute in unserem Kreis, die meinen, dass ein Archiv immer eine öffentliche Einrichtung ist, und dem Archivgesetz oder Archivrecht unterliegt. Diese Leute können aber leider keine Belege dafür erbringen. Ich habe mir das Bundesarchivgesetz, sowie mehrere Länderarchivgesetze angesehen. In keinem dieser Gesetze gibt es einen Hinweis darauf, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung irgendeines Archives geschaffen sein müssen.
Wir, in unserem Verein, im übrigen ein "eingetragener Verein", möchten nur nicht, dass uns später jemand Schwierigkeiten bereitet, vor allem Ansprüche auf die Inhalte des Archives stellt.
Daher noch einmal, welches Gesetz regelt die Voraussetzungen für ein Archiv, wenn es dann eines gäbe? _________________ Recht muss Recht bleiben!
Danke, für die rasche Antwort.
Also kann ich davon ausgehen, dass jeder jede Sammlung Archiv nennen darf und für dieses Archiv auch Werbung betreiben darf!
Das hilft mir weiter. Besten Dank. _________________ Recht muss Recht bleiben!
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