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Hallo, A hatte heute einen kleinen blechschaden
es passiert wie folgt:
A wollte eus einem parkplatz raus schaute über die schulter dann noch in die spiegel sah niemand und fur rückwärts dann krachte es.
der gegner G gegenüber behauptete, er sei in den parkplatz gefahren , A und G nahmen adressen auf und verblieben so das G sich melden möge wie hoch der schaden wäre wegen prozente von auotvers usw das A evtl so bezahle im nachhinein dachte A sich aber das es falsch war
wer weiss rat ? oder kann A sagen wie es rechllich aussehen würde ?
Die beiden Beteiligten A und G sollten den Vorfall jeweils ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung melden. Die werden sich dann drum kümmern.
Wie das ausgehen wird, also welche Haftungsverteilung zwischen A und G rausrommen wird, kann hier aufgrund der dürftigen Sachverhaltsschilderung keiner sagen. Möglicherweise wird der A komplett haften, möglicherweise trifft den G eine Mithaftung - hängt halt davon ab, was tatsächlich geschehen ist.
Wenn der A den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes befürchtet: er hat die Möglichkeit, seinem Versicherer nachher die Schadenaufwendungen zurückzuzahlen, dann wird der Vertrag rabattmäßig wie ein schadenfreier behandelt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
du schriebst das sich die versicherungen untereinander kurz schließen ?
echt? hab ich gar nicht gelesen.....
nee, die beteiligten Versicherer werdensich nicht untereinander "kurzschließen", also in dem Sinne, dass hier eine Haftungsquote "ausgekungelt" werden soll. Man telefoniert vielleicht mal miteinander, aber das war´s dann.
Tomiks hat folgendes geschrieben::
worauf kommt es dann an ? ob ich alles tragen muss oder nur ein teil ?
Der Schadenverursacher selbst muss eigentlich gar nichts tragen.Weder alles noch einen Teil. Das übernimmt erstmal seine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Ob hier eine 100-%-Haftung des Rückwärtsfahrenden rauskommt., oder ob man dem anderen auch eine Mithaftung anhängen kann, das kann hier keiner sagen. Das hängt von zuvielen Faktoren ab. Wenn der Rückwärtsfahrende selbst einen Schaden am Auto hat und der Meinung ist, so wie sich das abgespielt hat, müste der andere doch zumindest eine Teilschuld haben, dann sollte er seine Ansprüche beim gegnerischen Versicherer geltend machen. Wenn dann eine Ablehnung kommt, kann man drüber nachdenken, ob sich rechtsanwaltlicher Rat rentieren könnte. _________________ Grüße, Mogli
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