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Fallen bei Ablehnung eines Widerspruches gegen einen Wohngeldbescheid Verwaltungskosten an, die durch den Erheber getilgt werden müssen? Oder übernimmt diese die Behörde (Stadt, Land etc)? Wie hoch könnten diese sich belaufen? Also zb. 1 1/2 des Streitwertes oder pauschal zb 50 Euro? (Streitwert 6,25 €)
Danke für Hilfe
Möchte mich gern vorher mental und finanziell darauf vorbereiten
Ich habe gegen meinen Wohngeldbescheid bereits 3 x Widerspruch eingelegt, und immer (zumindest in Teilen) Recht bekommen. Damit stellte sich mir die Frage eigentlich nie. Allerdings ist mir jetzt mal bewusst geworden, dass ich mich eigentlich auch mal hätte besser vorher erkundigen sollen
Habe mal nachgeschaut, und im § 64 SGB X steht, dass für das Verfahren nach disem Gesetzbuch keine Kosten anfallen. Ich denke mal, dass schliesst das Widerspruchsverfahren ein.
Auf alle Fälle kannst Du Deine Kosten geltend machen, wenn Deinem Wiederspruch stattgegeben wird (§ 63 SGB X). Das können Portokosten, Telefonkosten, Kopierkosten, etc. sein.
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