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Verfasst am: 29.11.06, 12:44 Titel: Mitarbeiter einer 100%-Tochterfirma
Hallo Leute,
mal angenommen, man ist Angestellter der AAA GmbH, welche eine 100%-ige Tochter der BBB AG ist.
Ist man dann aufgrund der 100%-Zugehörigkeit automatisch auch "Mitarbeiter" der der BBB AG?
Es geht um eine Lotterie, bei der "Mitarbeiter der BBB AG von der Teilnahme ausgeschlossen" sind, und bei der ein Angestellter der AAA GmbH gerne teilnehmen möchte.
"Mitarbeiter der BBB AG von der Teilnahme ausgeschlossen"
Da steht nichts über die Gesellschafter eines Unternehmens, denn dann könnte mane auch nicht bei einer Tombula der Deutschen Bank mitmachen, denen gehört sicher auch ein Teil.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Verfasst am: 29.11.06, 17:00 Titel: Re: Mitarbeiter einer 100%-Tochterfirma
dachschaden hat folgendes geschrieben::
Ist man dann aufgrund der 100%-Zugehörigkeit automatisch auch "Mitarbeiter" der der BBB AG?
In der absoluten Regel: Nein.
A GmbH und B AG sind jeweils rechtlich selbständige juristische Personen und damit getrennt zu betrachten (es sei denn Rechtsvorschriften knüpfen ausdrücklich oder implizit an Konzernstrukturen etwa i.S.d. §18 AktG an).
Vereinfacht kann man sich sie als zwei Menschen vorstellen.
Da käme man ja auch nicht auf die Idee man hätte automatisch ein Arbeitsverhältnis zum Vater, nur weil man ein Arbeitsverhältnis zum Sohn hat.
Man steht in einem Arbeitsverhältnis zu der juristischen (oder natürlichen) Person mit der man einen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Hat man einen Solchen mit der A GmbH ist man flglich nicht Arbeitnehmer der B AG. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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