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Verfasst am: 10.11.06, 19:52 Titel: Probleme bei Einzugsermächtigung
hallo,
weiß jemand einen rat ?
wenn man eine einzugsermächtigung einmal erteilt hat, kann man seiner bank (leider) nicht sagen, die dürfe keine weiteren gelder abbuchen lassen.
die bank meinte, man müsse sich das geld innerhalb von 6 wochen zurückholen.
nun ist es aber leider oft so, dass man das konto dadurch überzieht und die eigene bank gebühren/zinsen erhebt.
wie kann man sich davor schützen ?
vielen dank für eine hilfe !!
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.11.06, 20:12 Titel:
Hallo Dirk,
kein Problem, die Rückbuchung erfolgt valutarisch, also für die Zinsrechnung neutral. Das Datum, was bei der Belastung bei "Valuta" steht, muss auch bei der Wiedergutschrift stehen, ansonsten bei der Bank reklamieren.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
der beste Weg ist, die Einzugsermächtigungen gegenüber dem Zahlungsempfänger zu widerrufen, damit man gar nicht erst in die Notwendigkeit kommt, die Lastschriften zurückzugeben.
Der Bezogene kann seiner Bank gegenüber die Lastschrift natürlich zurückgeben. Da der Einziehende die Kosten tragen muss, wird er das irgendwann einmal lassen.
Der Bezogene kann seine Bank nicht anweisen, alle künftigen Lastschriften vom Konto XY automatisch zurückgehen zu lassen. Das geht weder rechtlich noch technisch.
Der Bezogene hat einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen den unrechtmäßig abbuchenden. Das geht aber regelmäßig ins Leere, da kein nennenswerter Schaden entsteht und der Aufwand eines Prozesses daher in überhaupt keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Zu prüfen ist auch immer, ob die Einzugsermöchtigung widerrufen werden durfte. Das hängt vom Vertrag des zugrunde liegenden Geschäftes ab.
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