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habe mal eine Frage zu einer recht kkomplexen Werksvertragsstellung
Lieferant A hat einen Rahmenvertrag mit Lieferant B und arbeitet als Werkvertrag für Kunde C. In den Rahmenvertragsklauseln ist geregelt, daß Lieferant A für die Dauer von 12 Monaten nach Ende des Vertrages für keinen Kunden tätig zu werden, an dessen Projekten er mitgearbeitet hat. Das Gleiche gilt für die Dauer von 6 Monaten, in dem Fall, dass der Kunde keinen Vertrag mit Lieferant B abgeschlossen hat. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Kundenschutzregelung hat der Lieferant A eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro zu entrichten, bei Dauerverstößen für jeden angefangenen Monat der Zuwiderhandlung bis max. 50.000 Euro.
Nun würde gerne Lieferant A mit Lieferant D einen Vertrag abschliessen um eine andere Leistung in den gleichen Projekten für Kunde C zu erbringen.
Greift in einem solchen Fall auch die Kundenschutzklausel?
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