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Kündigung des durchleitenden Bankkontos

 
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spatz19
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Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 07:53    Titel: Kündigung des durchleitenden Bankkontos Antworten mit Zitat

Hallo,
Kunde A hat vor 6 Jahren ein Haus gebaut, dieses finanziert über KfW und der Hausbank. Kunde A zahlt monatlich an die Hausbank Kredit zurück und an die KfW vierteljährlich. Kunde A möchte jetzt Hausbank wechseln, hat bei Bank B ein Konto eröffnet, alle Ummeldungen zur Abbuchung weitergeleitet. Hausbank sagt jetzt aber, KfW kann nicht von einem anderen Konto abgebucht werden, nur von Hausbank, also kann Konto nicht gekündigt werden. Neue Bank B meint aber, da müsste es keine Probleme geben.
Wie verhält sich Kunde A nun richtig?
Wer hat auch schon solche Erfahrungen gemacht?
Stimmt es, dass nur die Hausbank als durchleitende Bank an KfW den Kredit zurückzahlen kann?
Wer weiß Rat, wo sich Kunde A hinwenden kann und eine plausible Auskunft erhält?
Vielen Dank im voraus!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man der KFW Geld schuldet das man zurückzahlen möchte dann sollte man die KFW ansprechen.

Die Erklärung klingt völlig bescheuert - am besten einfach mal das Konto kündigen. Solange die KFW Geld bekommt wird ihr das egal sein.

Und was meine Hausbank ist bestimme immer noch ich Smilie

Klaus

P.S. Immer Einschreiben Rückschein !!
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die KfW hat ein spezielles Geschäftsmodell. Sie spart sich den eigenen Vertrieb und lässt die Geschäftsbanken für sich arbeiten. Der Kontakt zwischen Kunde und KfW erfolgt immer über die dazwischengeschaltete Bank.

Das gilt grundsätzlich auch für Zahlungen. In den FAQ der KfW ist z.B. zu lesen, dass Auszahlungen ausschliesslich an die zwischengeschaltete Bank und nicht an den Kunden geleistet werden.

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Pdf_Dokumente/FAQ_Wohneigentum_2006_09.pdf

Über die Tilgungsleistungen habe ich nichts gefunden. Es ist aber auf jeden Fall üblich, dass auch hier die Hausbank eingeschaltet ist. Ob dies obligatorisch ist, kann ich nicht sagen. Auf keinen Fall kann der Kunde direkt an die KfW zahlen (oder von der KfW einziehen lassen).

In jedem Fall sollte die bisherige Hausbank aber die Möglichkeit haben, die Raten von einem Konto bei einer Fremdbank einzuziehen und an die KfW weiterzuleiten. Ich möchte aber nicht ausschliessen, dass sie sich diesen Aufwand bezahlen lässt.
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