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Überweisung auf Namen des Bevollmächtigten?

 
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NoUsE4aNaMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 13:13    Titel: Überweisung auf Namen des Bevollmächtigten? Antworten mit Zitat

Folgendes Beispiel:

I ist Inhaber eines Kontos.
B besitzt eine Vollmacht über dieses Konto.
B hat auch eine eigene Bankkarte für dieses Konto, auf der auch Bs Name steht.

Wenn nun eine Überweisung auf I's Konto eingehen soll, kann auch B als einziger Empfänger eingetragen werden?

Es handelt sich nicht um ein gemeinsames Konto (z.B. eines Ehepaares).

Besten Dank.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei beleghaften Überweisungen ist der Name des Empfängers, nicht die Kontonummer relevant. Daher kann es vorkommen, dass die Bank korrekterweise Zahlungen, die als Empfänger "Mayer" nennen, zurückweist, wenn das Konto auf "Müller" lautet.
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