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Angenommen, Person D hat bei Person P über ein Forum eine Kamera im Wert von 330€ gekauft. Was Person D nicht wusste, war, dass ein Defekt bei der Kamera vorliegt. Dieser wurde nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt. Die Beschreibung lautet folgendermaßen:
Zitat:
Hallo,
ich möchte, schweren Herzens, meine [Kameramodell] verkaufen, da ich auf [Andere Marke] umsteigen mag. Habe Sie im Mai 2006 bei (Wortsperre: Firmenname) gekauft =). Garantie ist also auch noch drauf.
Die Kamera ist in einem Technisch, absoluten, einwandfreien Zustand! Leichte gebrauchsspuren, geringer Abrieb am Griff.
Eigenschaften der [Kameramodell: Eigenschaften ...]
Zum Lieferumfang gehört:
-[Kameramodell] inkl. des gesamten Originalzubehör 330€
Alles wird mit der OVP verkauft!!!
Bilder verschicke ich Gerne auf Anfrage, da ich sie hier leider nicht uploaden kann =(
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
LG
P
In dem Angebot ist weder der Gewährleistungsausschluss, noch der Defekt vermerkt. Allerdings hat D die Garantiekarte des Herstellers nie erhalten, sodass die Garantie auch hinfällig ist. Desweiteren hat D erfahren, dass die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt.
Kurze Zwischenbilanz: D hat eine Kamera am Allerwertesten, welche Defekt ist, ohne Garantiekarte (im Originalzubehör enthalten) und somit Garantielos ist. Person D hat den Defekt aber erst 5 Wochen nach dem Kauf bemerkt, ist aber der Meinung, dass dies ein Fall für die Gewährleistung des Privatverkäufers ist, da keine Garantie vorhanden ist. D würde aus Kulanzgründen die Kamera gern direkt zurückgeben, da die Kamera ohne Garantiekarte keine Garantie hat und P auf diesen Kosten sitzen bleiben würde. P allerdings weigert sich mit der Begründung, dass die Zeitspanne zu groß wäre und behauptet, dass die Kamera bei ihm einwandfrei Funktioniert hätte.
D hat weiters einen Bekannten, welcher bei dem Kamerahersteller Arbeitet, allerdings Offiziell keine Informationen herausgeben darf. D hat aber von diesem Mitarbeiter M erfahren, dass die Kamera wegen genau dem Defekt schonmal beim Service auffällig war. D kann aber nichts schriftliches bekommen, da M sonst seinen Arbeitsplatz verlieren würde. Diese Aussage gab D an P weiter, worauf P Dies verneinte. P gab nun auf einmal an, dass er die Garantiekarte mitgeschickt hätte, nachdem er die Fragen danach in vorherigen Kontakten ignoriert hat.
D besteht aber weiterhin auf Rückgabe der Kamera, da er diesen Defekt nicht hinnehmen möchte.
Nun die Frage: wer ist im Recht? D, da P den Gewährleistungsausschluss nicht vermerkt hat (welcher durch den nicht erwähnten Defekt eh nichtig gewesen wäre) oder P, da er von dem Defekt theoretisch nichts wissen konnte?
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