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Wasserschaden durch Wasserrohrbruch des Wasserversorgers
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 17:57    Titel: Wasserschaden durch Wasserrohrbruch des Wasserversorgers Antworten mit Zitat

Hallo,
nur man angenommen, ein in der Strasse liegenden Wasserrohr ist geplatzt, vor 2 Einfahrten.
Bis der Wasserversorger kommt um abzusperren, dauert es fast 2 Stunden.
Der Fußweg war schon unterspült, ebenso wie die Einfahrten.
Das Wasser hat sich den Weg gesucht in die Garage und die nebenliegende Werkstatt eines ehemaligen Betriebes. Sämtliche Elektrowerkzeuge konnten schwimmen üben, Verbrauchsmaterial ist durchgeweicht,l Wände voll Wasser gezogen usw. Alles ist nach Ablauf des Wassers mit einer Schlammschicht überzogen. Ebenso lagerte noch div. Material für eine Hausrenovierung wie Beton, Fliesenkleber, Fugenmasse, Ausgleichsschüttung, Parkett, Tapeten, ein Teppich, in der Garage. Der Wasserversorger machte von allem Fotos.
Der Wasserrohrbruch wird repariert (ein ganzer Ort 12 Stunden ohne Wasser) und den Geschädigten zugesagt, dass in den nächsten Tagen eine Firma kommen wird, die die unterspülte Pflasterung der Einfahrten richtet. Darf man die Firma nicht selbst aussuchen?

Für das Ausräumen der Garage und der Werkstatt soll man eine Auflistung machen, wie lange das dauerte. Ebenso eine Auflistung der ertränkten Elektrogeräte und bei denen soll man noch eine Firma beauftragen, damit diese schriftlich feststellt, ob Geräte wie Schweißgerät, Bohrmaschinen, Schrauber.... noch repariert werden können.

Nach Auffassung des Bekannten des Geschädigten sind die Geräte jetzt nur noch Schrottreif, denn mit dem Wasser kam auch jede Menge Schlamm.
Wie sollte man sich da verhalten und in welcher Höhe können jetzt die Stunden für die Reinigung berechnet werden und müßten dann auch die Entsorgungkosten übernommen werden? Denn Parkett, Tapeten, Fliesenkleber und Co. sind nach dem Schlammbad nicht mehr zu nutzen.

Der Eigentümer weiss noch gar nichts von seinem "Glück", der liegt leider noch im Krankenhaus - in welcher Zeit müsste denn die Schadensaufstellung abgeschickt werden?

Ist natürlich nur ein fiktiver Fall.
Danke allen für eine hilfreiche Antwort.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm..... würd´ mich wundern, wenn der Wasserversorger diese Schäden bezahlen würde. Allenfalls die Schäden am Gehweg, dass kann ich mir grade noch vorstellen. Aber die Schäden an den Sachen des Hauseigentümers? Warum sollte die der Wasserversoger zahlen? Welche Rechtsgrundlage? Normalerweise bricht so ein Rohr unvorhergesehen, also ohne Verschulden des Wasserversorgers. (Gut, könnte sein, dass man ihm nachweisen kann, er habe es versäumt, das Rohr zu prüfen und rechtzeitig auszutauschen, aber ob dieser Beweis gelingt, ist sehr fraglich).

Für den Wasserschaden an den Sachen des Gebäudeeigentümers ist seine Gebäude-Leitungswasserversicherung bzw. seine Hausratversicherung zuständig: Es ist Leitugnswasser bestimmungswidrig aus einem Rohr der Wasserversorgung ausgetreten und hat einen Schaden an versicherten Sachen, die sich am Versicherungsort befanden, verursacht. Klassischer Fall, ist eindeutig versichert.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

----wenn der Wasserversorger diese Schäden bezahlen würde. Allenfalls die Schäden am Gehweg, dass kann ich mir grade noch vorstellen. Aber die Schäden an den Sachen des Hauseigentümers? Warum sollte die der Wasserversoger zahlen?---

Ja weil der Schaden aus den Leitungen des Wasserversorgers entstanden ist.
Wie beschrieben, ist der Schaden unter der öffentlichen Strasse entstanden, also ausserhalb des Grundstückes der beiden betroffenen Geschädigten.
Und die 30.000 Liter Wasser kamen ja nun mal eindeutig nicht aus der hauseigenen Leitung.

Zudem wie beschrieben, wurde bereits von Mitarbeitern des Wasserverbandes aufgefordert, den Schaden anzuzeigen, damit das der Versicherung des Wasserverbandes gemeldet werden kann.

Ne Gebäude-Leitungswasserversicherung? Nie von so was gehört. Kann mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer so was hat.

Schade, dass nicht richtig gelesen wird vor Antwortgebung. Die 30000 Liter Wasser setzten Garage und Werkstatt unter Wasser. Warum sollte dann eine Hausratversicherung zahlen?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

@barwedel

nix für ungut, aber schade, dass hier offenbar -bar jedes sachverstandes- ein bemühtes mitglied der community einer falschen antwort bezichtigt wird, bzw. verdächtigt wird, den beitrag nicht ordentlich gelesen zu haben.

die antwort von mogli ist 100% korrekt!

Zitat:

Ne Gebäude-Leitungswasserversicherung? Nie von so was gehört. Kann mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer so was hat.

Schade, dass nicht richtig gelesen wird vor Antwortgebung. Die 30000 Liter Wasser setzten Garage und Werkstatt unter Wasser. Warum sollte dann eine Hausratversicherung zahlen?


wenn der eigentümer / geschädigte keine gebäude-/inhalt-/hausrat-leitungswasser-versicherung unterhält kann er den zeitwertschaden (wert der sache am schadentag unter berücksichtigung von alter und abnutzung) beim verursacher geltend machen. gegenüber seiner versicherung hätte er i.d.r. anspruch auf den neuwert (wiederbeschaffungspreis zum schadentag).

die gebäude- und inhalt-/hausrat-versicherung haftet verschuldensunabhängig. es ist allein entscheidend, dass sich die versicherte gefahr (hier: bestimmungswidriger austritt von leitungswasser) an der versicherten sache (gebäude / inhalt / hausrat) verwirklicht hat.

Zitat:

Der Eigentümer weiss noch gar nichts von seinem "Glück", der liegt leider noch im Krankenhaus - in welcher Zeit müsste denn die Schadensaufstellung abgeschickt werden?


unverzüglich und ohne schuldhafte verzögerung nach kenntnisnahme. da sie jetzt bescheid wissen und den geschädigten ja offenbar kennen, sollten sie ihn auch unterrichten.... die schadenausweitung durch bspw. nicht eingeleitete trocknungsmaßnahmen gehen u.u. zu lasten des eigentümers.
_________________
MfG,
Duisburger

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Zuletzt bearbeitet von Duisburger am 02.12.06, 20:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Gebäude-Versicherung oder Hausratversicherung für eine Garage und eine ehemalige Werkstatt?
Gibts das?
Möchte das alles für meinen Bekannten, dem ich das Haus "hüte" abklären können, bevor ich ihn über den Schaden informiere. Er ist leider schwerstkrank und muss jede Aufregung vermeiden. Deshalb meine zum Teil dussligen Fragen.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
Gebäude-Versicherung oder Hausratversicherung für eine Garage und eine ehemalige Werkstatt?
Gibts das?


warum sollte es das nicht geben?

barwedel hat folgendes geschrieben::
Möchte das alles für meinen Bekannten, dem ich das Haus "hüte" abklären können, bevor ich ihn über den Schaden informiere. Er ist leider schwerstkrank und muss jede Aufregung vermeiden. Deshalb meine zum Teil dussligen Fragen.


wieso aufregen? einfach einmal fragen, ob eine entsprechende versicherung besteht. oder die angehörigen kontaktieren.
_________________
MfG,
Duisburger

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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

@Diusburger

Die Antwort von Mogli war ja dann auch nicht ganz richtig, denn Sie haben ja hier aufgezeigt, dass sehr wohl auch der Verursacher, sprich der Wasserversorger, zahlen muss, wenn auch nur den Zeitwert.

Wenn jemandem der gerade eine so schwere OP hinter sich hat, die Frage nach Versicherungen gestellt wird, muss man ja wohl auch sagen, warum man fragt.
Deshalb ist die Fragestelle ausgeschlossen. Angehörige gibt es nicht.
Im Versicherungsordner gibt es zwar eine Gebäudeversicherung, aber ebend nur für das Wohnhaus, nicht für Nebengebäude.

Darum ist es ja auch wichtig, dass jemand sich um seine Angelegenheiten kümmert, aber das ist nun mal aufgrund völliger Ahnungslosigkeit auf diesem Gebiet schwierig.

Sei`s drum, danke für die Antworten. Leider weiss ich jetzt immer noch nicht, wie schnell die Schadensaufstellung eingereicht werden muss und wie viel jemand für die Aufräumarbeiten bekommen darf und wie ich das mit den Elektrowerkzeuge handhaben sollte usw.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

die schadenmeldung muss unverzüglich eingereicht werden. es reicht aber im beschriebenen fall sicher auch, wenn der betreuer beim versicherer anruft und den sachverhalt schildert.
den schaden auf jeden fall dokumentieren (fotos - besser eins mehr als eins zuwenig) und auflisten, was alles beschädigt wurde, wie alt und zu welchem preis (rechnungen, zertifikate o.ä.) angeschafft sowie der voraussichtliche wiederbeschaffungspreis, soweit möglich. (tipp: wenn der versicherer bekannt ist: anrufen, den schaden schildern, die voraussichtliche schadenhöhe im 5-stelligen bereich vermuten - dann kommt meist schnell ein regulierer / sachverständiger und regelt den rest).
evtl. mit den angesprochenen daten schon einmal den schadenverursacher konfrontieren.

nebengebäude auf dem grundstück sind oft im hauptvertrag des gebäudes mit erfasst.

für die eigenleistung hat jeder versicherer eigene sätze, ich würde aber nicht mit "reichtümern" rechnen - schließlich gilt das bereicherungsverbot gem. vvg - und um der frage vorzubeugen: ersatz für urlaub oder verdienstausfall gibt es nicht.
_________________
MfG,
Duisburger

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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

@Duisburger -

vielen Dank für die Erklärungen.

Es wird sich auch keiner bereichern wollen, aber es muss ja mal im Vorfeld abgeklärt werden, was fleissigen Helfern zugesagt werden kann. Insofern lasse ich mir dann mal vom Wasserverband den Versicherer nennen und frage dann am Montag nach. Ich selbst möchte mich im hohen Alter nicht am Boden betätigen. Es ist schon erschreckend, welchen Schaden Wasser anrichten kann.

Auch wenn das hier nicht mein Schaden ist - bei mir und sicher auch beim Hauseigentümer gilt der Grundsatz : ehrlich währt am längsten

Wenn es nicht Leute geben würde, die versuchen, in einem Versicherungsfall noch einen kleinen Verdienst herauszuholen und nicht nur den Schaden ersetzt zu bekommen, gäbe es sicher allgemein weniger hick-hack mit so manchen Versicherungen.

Der Schaden wurde von Mitarbeitern des Wasserverbandes gleich vor Ort fotografiert, 3 Stunden später nachdem das Wasser abgelaufen war, auch noch von einem anderen. Insofern ist zum Glück schon alles fotomässig festgehalten.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::

Die Antwort von Mogli war ja dann auch nicht ganz richtig, denn Sie haben ja hier aufgezeigt, dass sehr wohl auch der Verursacher, sprich der Wasserversorger, zahlen muss, wenn auch nur den Zeitwert.

Irrtum barwedel, die Antort war vollkommen korrekt Ausrufezeichen

Wie du aus Mogli seinem Beitrag erlesen kannst, teilte dieser mit dass (fett markiert):
Mogli hat folgendes geschrieben::
Warum sollte die der Wasserversoger zahlen? Welche Rechtsgrundlage? Normalerweise bricht so ein Rohr unvorhergesehen, also ohne Verschulden des Wasserversorgers. (Gut, könnte sein, dass man ihm nachweisen kann, er habe es versäumt, das Rohr zu prüfen und rechtzeitig auszutauschen, aber ob dieser Beweis gelingt, ist sehr fraglich).

dieser Wasserversorger nur bei verschuldeten Schäden haften muss...
Nur weil das Wasser also aus seinen Leitungen stammt, heißt das noch nicht, dass der Versorger davon ausgehen musste,
dass die Leitung demnächst bricht. Es liegt also nur dann ein Verschulden vor, wenn der Umstand dem "Leitungseigentümer"
auch bewusst gewesen wäre und er trotz der Kenntnis über diesen Umstand nicht tätig geworden wäre um den Schaden abzuwenden...



Zitat:
Zudem wie beschrieben, wurde bereits von Mitarbeitern des Wasserverbandes aufgefordert, den Schaden anzuzeigen, damit das der Versicherung des Wasserverbandes gemeldet werden kann.

Das ist der ganz normale Ablauf, das sind eben "nur" Sachbearbeiter, die sicherlich keine Fachleute im Versicherungsrecht sind,
oder meinen Sie etwa, dass jeder Busfahrer auch Maschineningeneur gelernt hat?
Die Versicherung davor hüten den Schaden zu zahlen, wenn ihren Versicherungsnehmer am Schaden kein
Verschulden trifft und diese somit nicht verpflichtet ist den Schaden zu regulieren...


Grüßle Dookie!
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ Hallo Dookie

Dann ist es also allgemeines Lebensrisiko, wenn man denn ein Haus hat und von 30000 Literern Wasser heimgesucht wird?

Die Geäudeversicherung hier in diesem Fall beiinhaltet nicht die Garage u. Werkstatt.

D.H. also, der Geschädigte bleibt mal einfach so auf seinem Komplettschaden von ca. 8000 Euro sitzen?

Draussen arbeitet schon eine Firma, die der Wasserverband geschickt hat und nehmen 200 qm Pflaster aus der Einfahrt (war total unterspült)

Kann ja irgendwie nicht sein, nicht Schuld an der Misere - aber der Blöde?

Zudem gibt es unter Zeugen die Aussage des Mitarbeiters des Wasserverbandes, dass solche Schäden äußerst korrekt abgewickelt werden über die hauseigene Versicherung. Hat der gelogen?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann ist es also allgemeines Lebensrisiko, wenn man denn ein Haus hat und von 30000 Literern Wasser heimgesucht wird?

Ja, leider...


Zitat:
Die Geäudeversicherung hier in diesem Fall beiinhaltet nicht die Garage u. Werkstatt.

Das lässt sich jedoch mitversichern..., wenn man also wie hier am Umfang des Versicherungssschutzes spart, kann man
durchaus auf seinem Schaden sitzen bleiben, obwohl man denkt, dass man ja versichert ist... Mit den Augen rollen

Zitat:
D.H. also, der Geschädigte bleibt mal einfach so auf seinem Komplettschaden von ca. 8000 Euro sitzen?

Das kann ich von hier schlecht beurteilen... Die rechtliche Lage haben wir ja nun bereits erörtert, vielleicht zeigt sich der Versicherer
auch kulant oder es kann eben doch ein Verschulden festgestellt werden...
(wie gesagt von hieraus schlecht zu beurteilen, das wird die Zeit zeigen.)


Zitat:
Kann ja irgendwie nicht sein, nicht Schuld an der Misere - aber der Blöde?

Ist man Ihrer Meinung nach an Strumschäden wie Tornados, etc. oder Überschwemmungen schuld? Nein!
Aber man kann sich dagegen versichern... tut man dies nicht, so ist ein teilweises Selbstverschulden schon gegeben,
zumal man dies dann auf eigenes Risiko unterlassen hat. Im Schadensfall ist Man dann eben, wie Sie selbst auch erkannt haben, der Dumme...


Zitat:
Zudem gibt es unter Zeugen die Aussage des Mitarbeiters des Wasserverbandes, dass solche Schäden äußerst korrekt abgewickelt werden über die hauseigene Versicherung. Hat der gelogen?

Nee, aber es ist ja auch vollkommen "korrekt" abgewickelt, wenn über die Haftpflichtversicherung nur dann gezahlt wird,
wenn den Versorger auch wirklich die Schuld trifft...

Grüßle Dookie!
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Eins macht mich dabei noch stutzig.

Im ersten Beitrag steht

"... dauert es fast 2 Stunden."

Bei einem Wasserrohrbruch ist doch auf Grund der möglichen Folgeschäden Eile geboten. D.h. eigentlich müßte der Wasserversorger die Leitung sofort absperren. Dafür gibt es normalerweise auch Nachts und am Wochenende einen Notdienst. Jetzt gehe ich davon aus, dass die 2 Stunden von der Meldung bis zum eintreffen des Mitarbeiters des Versorgers gemessen waren.

Die Zeit erscheint mir etwas lang. So gesehen würde ich ggf. einen RA/Gutachter beauftragen. Denn wenn hier zu langsam reagiert wurde ...

Und wie ist das Wasser eingedrungen? Ein Rohr liegt normalerweise rund 80 cm im Boden. Die Kellerwand sollte eigentlich entsprechende Feuchte zeitweise abwehren können, zumindest sollte kein Wasser hineinlaufen und Schlamm schon gleich zweimal nicht.

Und warum war der ganze Ort 12 Stunden ohne Wasser? Das müßte ja dann schon die Hauptleitung gewesen sein die hier geplatzt ist (oder mußte "nur" die Hauptleitung zur Reparatur abgesperrt werden?). Wenn die Hauptversorgungsleitung geplatzt ist, halte ich die Reaktionszeit erst recht für zu lange. Insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche Verunreinigung der Hauptleitung.

Ich kann noch nicht sagen warum, aber irgendwas fehlt mir an diesem Beitrag.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::
Eins macht mich dabei noch stutzig.

Im ersten Beitrag steht

"... dauert es fast 2 Stunden."

Bei einem Wasserrohrbruch ist doch auf Grund der möglichen Folgeschäden Eile geboten. D.h. eigentlich müßte der Wasserversorger die Leitung sofort absperren. Dafür gibt es normalerweise auch Nachts und am Wochenende einen Notdienst. Jetzt gehe ich davon aus, dass die 2 Stunden von der Meldung bis zum eintreffen des Mitarbeiters des Versorgers gemessen waren.

Die Zeit erscheint mir etwas lang. So gesehen würde ich ggf. einen RA/Gutachter beauftragen. Denn wenn hier zu langsam reagiert wurde ...

Und wie ist das Wasser eingedrungen? Ein Rohr liegt normalerweise rund 80 cm im Boden. Die Kellerwand sollte eigentlich entsprechende Feuchte zeitweise abwehren können, zumindest sollte kein Wasser hineinlaufen und Schlamm schon gleich zweimal nicht.

Und warum war der ganze Ort 12 Stunden ohne Wasser? Das müßte ja dann schon die Hauptleitung gewesen sein die hier geplatzt ist (oder mußte "nur" die Hauptleitung zur Reparatur abgesperrt werden?). Wenn die Hauptversorgungsleitung geplatzt ist, halte ich die Reaktionszeit erst recht für zu lange. Insbesondere auch im Hinblick auf die mögliche Verunreinigung der Hauptleitung.

Ich kann noch nicht sagen warum, aber irgendwas fehlt mir an diesem Beitrag.



Richtig erkannt... Vermutlich wird hier deswegen auch zumindest ein Teil des Schadens übernommen...
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja genau, es ist die Hauptleitung, die unterhalb der Strasse verlegt ist.

Warum es von der Schadensmeldung bis zum Eintreffen des MA des Wasserverbandes so lange dauerte? Das kann wohl nur der Wasserversorger sagen.

Das Wasser hat sich den Weg gesucht unter der Strasse, mitten auf dem Gehweg hochgekommen, muss man sich optisch so vorstellen wie einen Springbrunnen.
Die Grundstücke liegen alle unterhalb der Strasse, so dass das Wasser abschüssig in die 15 Meter entfernt liegende Garage/Werkstatt lief.

Das Wasser hat auch noch jede Mengen Sand mit hochgedrückt, denn der Gehweg ist abgesackt sowie auch die geflasterten Einfahrten.
Auch hier muss man sich vorstellen, dass es aus allen Fugen wie kleine Fontänen hochschoss. Wie gesagt auf den Gehweg und in den Einfahrten der beiden Geschädigten.

Die Sandschicht ist nach Trocknung nun so ca. 2 cm hoch und in 80 qm Garage und der nebenliegenden Werkstatt verteilt.

Das mit dem stundenlangen Absperren der Wasserversorgung - na da hat unser Ort nun so langsam schon Übung drin - passiert mindestens 3 x im Jahr. Ob es nun an komplett veraltenen Leitungen oder an dem übermässigen LKW-Verkehr liegt? Weiss keiner so genau.

Dann sollte man sich ja zukünftig gegen jedes noch so unmögliche Risiko absichern,
hoffentlich fällt einem nicht mal zufällig ein Flugzeug auf den Kopf.
(Soll ja erst letzt passiert sein)......
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