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Verfasst am: 03.12.06, 21:42 Titel: In der Werbung günstiger...
Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin.
Man stelle sich folgenden Fall vor: Ein Käufer K kauft bei einem Verkäufer V ein Sofa. Dies muss bestellt werden und soll 10 Wochen später geliefert werden. 3 Wochen später taucht das Objekt O in einer Werbung von V auf. Der Preis ist hier um einige Hundert Euro günstiger. Kann K irgendetwas tun, um das O noch günstiger zu erhalten, oder ist der Vertrag mit V in jedem Fall rechtsgültig?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.12.06, 23:43 Titel:
Ich habe vor zwei Jahren mal ein Notebook für 1.200 € gekauft, jetzt gibt es bessere, mit modernen Prozessoren ausgestattete Notebooks für 699 € bei demselben Händler. Kann ich zum Händler gehen und sagen, ich möchte mein Notebook gegen ein neueres austauschen und die Differenz erstattet erhalten?
Das wäre in etwa der gleiche Sachverhalt.
Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag. Man schließt ihn ab, weil man eine Ware zu dem von dem Verkäufer angegebenen Preis kaufen möchte, findet also den Preis angemessen. Spätere Preissenkungen etc. ändern weder an der Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages noch an den sonstigen Kaufumständen etwas. Juristisch wäre in so einem Fall also nichts zu machen...
Es geht hier aber um einen Kaufvertrag der besagt, Objekt X fuer Y Euro in 12 Wochen.
Dieser Vertrag muss erfuellt werden. Es beschwert sich ja auch niemand wenn Objekt X in den 12 Wochen teuerer wird.
Von einem Rahmen der Preiswahrheit oder -klarheit habe ich noch nichts gehört. Das mag im Wettbewerbsrecht ne Rolle spielen - aber hier? Keine Chance, Vertrag ist Vertrag.
Ich habe vor zwei Jahren mal ein Notebook für 1.200 € gekauft, jetzt gibt es bessere, mit modernen Prozessoren ausgestattete Notebooks für 699 € bei demselben Händler. Kann ich zum Händler gehen und sagen, ich möchte mein Notebook gegen ein neueres austauschen und die Differenz erstattet erhalten?
Beste Grüße
Metzing
Keine Ahnung ob sie gehen können, wenn sie das nicht wissen (was der Händler sagt ist eine andere Sache) _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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