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Sohn nutzt Garage der Mutter

 
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frank99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 22:45    Titel: Sohn nutzt Garage der Mutter Antworten mit Zitat

Hi zusammen ,
Person A ( sohn ) nutzt die Garage von Person B sie ist Mieterin ( Mutter ) um sein Auto dort abzustellen da keine freien Garagenplätze mehr vorhanden waren und Person B etwa 2km weit weg gezogen ist hat es sich so angeboten.
Im falle eines einbruches in der Garage , würde die versicherung von Person A oder die von Person B aufkommen müssen bzw.. würde die Haurat versicherung anfragen auf wen die Garage angemeldet ist ?
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Kulah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 523
Wohnort: Reutlingen

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

die Frage gehört aber wohl eher zu "Versicherungen" als "Mietrecht".


MfG
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

die Hausratversicherung versichert den Hausrat des Versicherungsnehmers.

Gegenstände, die dem Versicherungsnehmer bzw. den mit versicherten Personen nicht gehören, sind nicht mit versichert. Die Entwendung des PKWs aus der Garage ist ohnehin nicht in der Hausratversicherung mit versichert. Dazu muss eine Teilkasko-Versicherung bestehen. (Ein PKW gehört nicht zum Hausrat). Befindet sich allerdings Hausrat in dem Pkw eines Drittem auf dem TG-Stellplatz des Versicherungsnehmers, so müsste dieser Hausrat durchaus mit versichert sein - das wäre schon mal eine interessante Frage.

Mit Mietrecht hat das allerdings alles gar nichts zu tun - besser im Versicherungsrecht posten
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frank99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

person a hat persönliche sachen in der garage gelagert wo er auch seinen pkw abstellt , die garage läuft aber als mieterin auf person b.
Es wurden sachen von person a nach einbruch entwendet ohne das der pkw dort stand , deshalb meine frage kommt versicherung von a oder b auf ?
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

weder noch würde ich sagen

Die Gegenstände gehören nicht dem Versicherunsnehmer (Mutter)

Die Versicherung von Sohn ersteckt sich nicht auf die Garage der Mutter

Mutter sollte mal ihre Versicherungsbedingungen studieren. Es gibt schon HR-Versicherungen, die auch ausgeliehene Gegenstände versichert - ist aber nicht Standard.

Im Übrigen, wieso gehören die Gegenstände in der Garage denn nicht der Mutter? Wäre doch naheliegend, oder?
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frank99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Weil person b ( Mutter ) nur die Mieterin ist und person A ( sohn ) aber die Garage nutzt , wenn wir die sache nun auf die versicherungsnehmerin also person B laufen lassn würden , denke ich kommt auch die Hausrat nicht auf da person B etwa 2km weit weg von der Garage wohnt.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

das Thema wurde doch hier schon erörtert Mit den Augen rollen
_________________
MfG,
Duisburger

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