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stellen wir uns mal vor, Herr X hat einen Gewerbeschein. Jetzt hat er eine neue Geschäftsidee, die er gern umsetzen möchte, die aber mit seinem "alten" Gewerben so gar nichts mehr zu tun hat. Muss er dafür ein neues Gewerbe anmelden, oder das alte ergänzen oder kann er es zunächst einfach so weiterlaufen lassen um halt mal auszuprobieren ob es überhaupt läuft? Sagen wir mal so für ein halbes Jahr?
Nach § 14 GewO besteht eine Anzeigepflicht. Dabei ist es egal, ob ein neues Gewerbe anmeldet, oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt werden soll.
Ich würde das unter dem Gebührenaspekt betrachten:
X kann das bestehende Gewerbe erweitern, kostet 20 € (jedenfalls in SH). Wenn sich dann herausstellt, dass die Idee doch nicht so gut war, kann eine erneute Ummeldung erfolgen, wieder 20 €.
X kann ein 2. Gewerbe anmelden, 20 €. Wenn sich dann herausstellt, dass die Idee doch nicht so gut war, kann X das wieder abmelden, kostet jarnuscht. _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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