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Nehmen wir einmal an Person A steht auf dem Balkon einer privaten Schule. Es ist kein richtiger Balkon, höchstens 1x0,5m gross, mehr ein Vorsprung mit Geländer vor einer Balkontür. (aber zum stehen vorgesehen).
Der Balkon befindet sich im 2. Stock.
Ein Mitschüler von A, nennen wir ihn B, kommt ebenfalls auf den Balkon. Plötzlich lösen sich die Halterungen, die Dübel ziehen aus der Wand und A, der das grade noch sehen kann, hält sich an dem Sims fest an dem grade noch der Balkon hing während der Balkon Stück für Stück Richtung Boden sinkt. Er ist noch an einer Menge Stacheldraht verhakt so das er langsam mit B niedergeht. Unten befinden sich Massen von Brombeer - und Brenesselsträuchern. B fällt in diese Sträucher und wird noch vom Stacheldraht verletzt. A kann sich oben nicht mehr halten und fällt nach unten in die Dornen und verletzt sich bei dem Fall zusätzlich an dem Stacheldraht.
Es gibt mehrere Zeugen.
Können A und B strafrechtliche Folgen geltendmachen?
Können A und B auf Schmerzensgeld klagen mit der Begründung der Balkon sei nicht ausreichend abgesichert gewesen?
Variation XY: Nehmen wir mal an der Hausmeister hätte irgendwelchen 3 Schülern aus selbiger Klasse bereits mündlich am Vortag mitgeteilt das der Balkon einsturzgefährdet sei. Die Schüler hielten es aber nicht für so wichtig es gleich herumzuerzählen.
Mindert es die Strafe des Verantwortlichen oder das Schmerzensgeld.
Der Schulträger kann wegen mangelnder aufsichtspflicht, bzw Bauaufsicht (wegen Gebäudeschaden) angezeigt werden.
Schmerzensgeld müsste auf alle Fälle drinnen sein.
Version XY: Wenn der Hausmeister davon etwas wusste, und dagegen nix unternahm, sprich den Balkon absperrte, mit Verbotsschilder versieht, usw, dann geht das in meinen Augen an Vorsatz. Wie sollten die 3 zufälligen Schüler die ganze Schule informieren?
Können A und B auf Schmerzensgeld klagen mit der Begründung der Balkon sei nicht ausreichend abgesichert gewesen?
Schmerzensgeldanspruch scheidet meiner Meinung nach zumindest dann aus, wenn sich die Schüler anlässlich einer schulischen Veranstaltung auf dem Balkon befunden haben.
Schüler sind über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Der übernimmt die Heilkosten anstelle der Krankenkasse. Schüler sind hier so ähnlich gestellt wie Arbeitnehmer bei Unfällen im Betrieb: die haben da auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber, auch wenn der den Ufall verschuldet haben sollte. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Version XY: Wenn der Hausmeister davon etwas wusste, und dagegen nix unternahm, sprich den Balkon absperrte, mit Verbotsschilder versieht, usw, dann geht das in meinen Augen an Vorsatz. Wie sollten die 3 zufälligen Schüler die ganze Schule informieren?
Das riecht dann aber nach einer kurzfristig erforderlichen Stellenausschreibung.
Wird nicht die Gebäudesicherheit an öffentlichen Gebäuden regelmässig kontrolliert? _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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