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Erhöhung des Mitgliedbeitrags, wegen neuer MWST

 
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blondes-gift
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 15:46    Titel: Erhöhung des Mitgliedbeitrags, wegen neuer MWST Antworten mit Zitat

Ein Fitnessstudio hat Mitglied XY mitgeteillt, den Beitrag zum 01.01.07 wegen der Mehrwertsteuererhöhung zu erhöhen.
XY hat ihren 2 Jahres Vertrag allerdings bereits im April abgeschlossen.
Darf sich das Studio das Recht herausnehmen und die Beiträge deswegen erhöhen?

Kann Mitglied XY deswegen von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Erhöhung nur dadurch zustande kommt, dass nun 19% statt 16% MwSt zu zahlen sind, ist das in Ordnung und nicht zu ändern. Das ist keine Beitrags- sondern eine Steuererhöhung. Wird allerdings gleich noch was oben drauf gepackt, dann wäre dies nicht vertragsgemäß (sofern dieser Vertrag keine Beitragserhöhung zulässt...).

Wenn also 100 Euro netto und derzeit 116 Euro brutto zu zahlen sind und ab 1.1.07 119 Euro brutto so geht das durch!
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J.C.Denton
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

vergl. Anmerkung dazu: auch die Mobilfunkbetreiber erhöhen für Ihre Vertragskunden ab 2007 die Mehrwertsteuer die ja auf die Gesprächskosten aufgeschlagen wird. Daraus ergibt sich aber kein Sonderkündigungsrecht. Könnte ja sonst jeder kündigen und einen Neuvertrag mit neuem subventioniertem Handy abschliessen.

Idee
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

J.C.Denton hat folgendes geschrieben::
auch die Mobilfunkbetreiber erhöhen für Ihre Vertragskunden ab 2007 die Mehrwertsteuer die ja auf die Gesprächskosten aufgeschlagen wird.
Diese Aussage dürfte so jedenfalls nicht richtig sein. Grundsätzlich ist es für den Endverbraucher völlig uninteressant, wie hoch die Mehrwertsteuer ist und ob der Lieferant (hier also der Mobilfunkbetreiber) diese in der Rechnung gesondert ausweist oder nicht. Dem Endverbraucher ist der Endpreis mitzuteilen, also der Preis inkl. Mehrwertsteuer. Dieser Endpreis gilt und kann m.E. nur dann geändert werden, wenn das in den AGB so vereinbart wurde. Deshalb dürfte auch das
maconaut hat folgendes geschrieben::
Wenn die Erhöhung nur dadurch zustande kommt, dass nun 19% statt 16% MwSt zu zahlen sind, ist das in Ordnung und nicht zu ändern. Das ist keine Beitrags- sondern eine Steuererhöhung.
eher nicht zutreffen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ichweissnicht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal das Beispiel mit den Telefonkosten aufzugreifen: Angenommen, man hat einen Vertrag aus 2005, in dem ausgewiesen ist 6,95 Euro Grundgebühr und 0,05 Euro Minutenpreis, jeweils brutto. Die Rechnung zeigt dann immer den Nettopreis + MwSt 16%.
Kann das der Anbieter jetzt einfach den alten Nettopreis + 19% MwSt nehmen oder muß er den Nettopreis entsprechend so nach unten korrigieren, daß der vereinbarte Bruttopreis auch bei 19% MwSt bestehen bleibt?

Selbiges Thema auch z.B. beim Internet-Provider ...

Danke & LG
ichweissnicht
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

ichweissnicht hat folgendes geschrieben::
Kann das der Anbieter jetzt einfach den alten Nettopreis + 19% MwSt nehmen
Kann er, darf er aber nicht. Winken

ichweissnicht hat folgendes geschrieben::
muß er den Nettopreis entsprechend so nach unten korrigieren, daß der vereinbarte Bruttopreis auch bei 19% MwSt bestehen bleibt?
Muß er nicht, er kann auch auf den Ausweis der Mehrwertsteuer verzichten. Dem normalen Verbraucher kann das egal sein - er muß weiterhin nur den vereinbarten Endpreis (= Bruttopreis) zahlen. Winken
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ichweissnicht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Besser spät als nie: Danke für die Info. Smilie

LG
ichweissnicht
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Anpassung bzw. Umstellung längerfristiger Verträge:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__29.html
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