Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Umzugsschaden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Umzugsschaden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tzk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 11:52    Titel: Umzugsschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

K ist mit der Umzugsfirma H umgezogen. Wegen unzureichender bis gar keiner Verpackung durch das Umzugsunternehmen gab es folgende Schäden:
Schlafzimmermöbel: deutlich erkennbare, erhebliche Verkratzung an Sichtflächen des Schrankes und Bettes, Beschädigungen in Folge unsachgemäßer Demontage; Alter: 1,5 Jahre; Wert: 2100€ (größter Schaden während dieses Transports)
Matratze: kleinere Risse und Verschmutzung; Alter: 1,5 Jahre
Couch (Kinderzimmer): Loch bzw. Riss am Polster, Alter: 8 Monate, Wert: 350 €
Couchgarnitur (Wohnzimmer): Verschmutzung der weißen Möbel, Alter: 1 Jahr, Wert: 950 €
Wohnzimmerschrank: Abschürfung einer Seitenwand an der Sichtseite, Alter: 1 Jahr, Wert: 1000 €
Verkratzung an der Tür des Gefrierschrankes, Alter: 1 Jahr

Da K die H nach zwei Telefonaten, und den unerfüllten Versprechen der H rückzurufen, nicht mehr erreichen konnte, wandte er sich an die Versicherungsgesellschaft.
Die Versicherung schreibt, dass "sämtliche der zu Schaden gekommenen Gegenstände außer den Matratzen sowie der Couch im Kinderzimmer" Schrammschäden aufweisen und dass die Matratzen und der Couch im Kinderzimmer durch den Umzug verschmutzt wurden. Eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der einzelnen Gegenstände sei demzufolge nicht gegeben. Die Versicherung würde sich deswegen -im Sinne eines einvernehmlichen Abschlusses dieses Vorganges- zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 950 € bereit erklären.

Die Umzugsfirma hatte überhaupt keine Verpackungsmaterial dabei. K kaufte sogar Klebeband für das Beladepersonal. H kümmerte sich überhaupt nicht für den Schaden.
Nur weil man den Schrank noch benutzen kann und im Bett liegen kann, soll man jeden Tag immer wieder die Verkratzungen ertragen?!
Da dem K die Entschädigungssumme zu niedrig erscheint, würde er gerne wissen, wie diese berechnet wird und wie er gegen diesen am besten vorgehen kann.

Vielen Dank im Voraus! Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

hier greift der gesetzl. schadenersatzanspruch - der geschädigte mag einmal den vertrag mit dem umzugsunternehmen genau (vor allem das klein-gedruckte und die rückseiten) durchlesen.

und in der haftpflichtversicherung wird immer (nur) der minderwert bzw. zeitwert, also der wert einer sache unmittelbar vor eintritt des schädigenden ereignisses, unter berücksichtigung von alter und abnutzung) erstattet (besser bekannt vllt. aus der kfz-/kasko-versicherung).

um das zu vereinfachen: stelle sich der geschädigte vor, was für die unbeschädigten möbel auf dem gebraucht-markt noch zu erlösen gewesen wäre - das wäre die max. entschädidgung.

das der schädiger hier evtl. gegen sorgfaltspflichten verstossen hat ist vom geschädigten zu beweisen; und i.d.r. gerichtsfest nicht machbar.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tzk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort Duisburger Smilie


Zitat:
und in der haftpflichtversicherung wird immer (nur) der minderwert bzw. zeitwert, also der wert einer sache unmittelbar vor eintritt des schädigenden ereignisses, unter berücksichtigung von alter und abnutzung) erstattet (besser bekannt vllt. aus der kfz-/kasko-versicherung).
um das zu vereinfachen: stelle sich der geschädigte vor, was für die unbeschädigten möbel auf dem gebraucht-markt noch zu erlösen gewesen wäre - das wäre die max. entschädidgung.

Wie ermittelt man den Zeitwert? Sind 1 Jahr alte Möbel, ohne irgendwelche Abnutzungen, dann nur noch höchstens die Hälfte wert?


Zitat:
das der schädiger hier evtl. gegen sorgfaltspflichten verstossen hat ist vom geschädigten zu beweisen; und i.d.r. gerichtsfest nicht machbar


Die Beladung und damit die "Verpackungslosigkeit" ist durch Fotos festgehalten. Der Umzugsfirma ist bekannt, dass das Beladepersonal keine Decken etc. mitgenommen und die Möbel fachgerecht verpackt und beladen hat. Aus diesem Grunde wurde auf dem halben Weg -nach der Beschädigung- noch einige Decken zwischen die Schrankteile geschoben.
Dem K geht es um die Tatsache, dass die Firma trotz mangelnder Verpackungsmaterial, die Möbel transportiert und dabei enorme Schäden an den 1 - 1,5 Jahre alten Gegenständen entstanden sind, dass H sich nicht meldet und die Versicherung lediglich 950 € anbietet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

tzk hat folgendes geschrieben::

Wie ermittelt man den Zeitwert? Sind 1 Jahr alte Möbel, ohne irgendwelche Abnutzungen, dann nur noch höchstens die Hälfte wert?


1. Jahr ca. 25 - 30 %
Folgejahre ca. 10 %

tzk hat folgendes geschrieben::

Die Beladung und damit die "Verpackungslosigkeit" ist durch Fotos festgehalten.


Warum hat denn der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt dies nicht gerügt?

tzk hat folgendes geschrieben::

Der Umzugsfirma ist bekannt, dass das Beladepersonal keine Decken etc. mitgenommen und die Möbel fachgerecht verpackt und beladen hat. Aus diesem Grunde wurde auf dem halben Weg -nach der Beschädigung- noch einige Decken zwischen die Schrankteile geschoben.
Dem K geht es um die Tatsache, dass die Firma trotz mangelnder Verpackungsmaterial, die Möbel transportiert und dabei enorme Schäden an den 1 - 1,5 Jahre alten Gegenständen entstanden sind, dass H sich nicht meldet und die Versicherung lediglich 950 € anbietet.


Nun - 30 % Wertminderung ergibt dann einen Zeitwert von ca. 1.400 €. Für Kratzer, Dellen u. ähnliche Schäden besteht zunächst einmal keine Haftung und somit auch keine Verpflichtung zur Entschädigung. Hier muss der Umziehende beweisen, dass diese Schäden auf dem Transport entstanden sind.

Mit 980 € für Schäden, für die der Umzugsunternehmer zunächst nicht haftet, und die auch nicht dem Grunde nach belegt sind (von einem Schadenvermerk für diese offensichtlichen Schäden wird ja nicht gesprochen) ist der Geschädigte eigentlich gut bedient.

Wenn aber der Kunde vom Umzugsunternehmer nicht gem. HGB auf seine Rechte hingewiesen wurde, könnte sich evtl. ein Hinweis auf dieses Versäumnis rechnen. Dann sollte auch geprüft werden, einen auf Transpotrtrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

tzk hat folgendes geschrieben::
Die Beladung und damit die "Verpackungslosigkeit" ist durch Fotos festgehalten. Der Umzugsfirma ist bekannt, dass das Beladepersonal keine Decken etc. mitgenommen und die Möbel fachgerecht verpackt und beladen hat. Aus diesem Grunde wurde auf dem halben Weg -nach der Beschädigung- noch einige Decken zwischen die Schrankteile geschoben.
Dem K geht es um die Tatsache, dass die Firma trotz mangelnder Verpackungsmaterial, die Möbel transportiert und dabei enorme Schäden an den 1 - 1,5 Jahre alten Gegenständen entstanden sind, dass H sich nicht meldet und die Versicherung lediglich 950 € anbietet.


das "intressiert" höchstens die versicherung, die sich dann ihr geld vom "verursacher" zurückholt aber für die ansprüche eher unwichtig. denn der schaden ist ja vorhanden, weshalb kann ihnen eigentlich egal sein.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tzk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo WoKa,

Zitat:
Warum hat denn der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt dies nicht gerügt?



K rügte dies. Gegenüber dem Beladepersonal und auch per Telefon dem Umzugsunternehmen. Die sagten, dass das OK wäre! Da das der erste Umzug und K an diesen Termin gebunden war, vertraute er H.

Zitat:

Mit 980 € für Schäden, für die der Umzugsunternehmer zunächst nicht haftet, und die auch nicht dem Grunde nach belegt sind (von einem Schadenvermerk für diese offensichtlichen Schäden wird ja nicht gesprochen) ist der Geschädigte eigentlich gut bedient.


Als beim Entladen der Schaden gesehen wurde, wurden auch gleich Beweisfotos gemacht und der Schaden mit Bestätigung durch Unterschrift des Entladepersonals festgehalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

tzk hat folgendes geschrieben::
Hallo WoKa,

Zitat:
Warum hat denn der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt dies nicht gerügt?



K rügte dies. Gegenüber dem Beladepersonal und auch per Telefon dem Umzugsunternehmen. Die sagten, dass das OK wäre! Da das der erste Umzug und K an diesen Termin gebunden war, vertraute er H..


Auch wenn der Spruch abgegriffen ist: Vertrauen ist gut ..... K hätte drauf bestehen müssen, dass entweder richtig verpackt/gesichert wird oder aber im schlimmsten Falle die Möbel wieder ausgeladen werden.


tzk hat folgendes geschrieben::

Zitat:

Mit 980 € für Schäden, für die der Umzugsunternehmer zunächst nicht haftet, und die auch nicht dem Grunde nach belegt sind (von einem Schadenvermerk für diese offensichtlichen Schäden wird ja nicht gesprochen) ist der Geschädigte eigentlich gut bedient.


Als beim Entladen der Schaden gesehen wurde, wurden auch gleich Beweisfotos gemacht und der Schaden mit Bestätigung durch Unterschrift des Entladepersonals festgehalten.


O. K. Schadenvermerk vorhanden.

Und - sorry, habe mich irre leiten lassen, insgesamt sind ja mehrere Gegenstände beschädigt, nicht nur die SZ-Möbel.

Kann nur raten, sich fachliche Hilfe bei einem Anwalt zu holen (denn das geht ja hier nicht)

Gruß

WoKa
_________________
wer lesen kann, ist klar im vorteil
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.