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Vergütung für Rechtsreferendare

 
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ritaa
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.04, 18:58    Titel: Vergütung für Rechtsreferendare Antworten mit Zitat

Die Vergütung von Rechtsreferendaren nach dem 1. Examen richtet sich doch nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Gibt es die Möglichkeit diese Vergütung frei zu verhandeln?
Danke für eine Auskunft
rita
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 18.12.04, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Staat wird kaum so ...interessiert...sein. Die Antwort ist insoweit: Nein.

In welchen Konstellationen soll denn bitte ausgehandelt werden?
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Zickzack
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 19.12.04, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Alba hat folgendes geschrieben::
Der Staat wird kaum so ...interessiert...sein. Die Antwort ist insoweit: Nein.

In welchen Konstellationen soll denn bitte ausgehandelt werden?



In der Anwalts- und der Wahlstation ist es üblich, ein zusätzliches Gehalt für Arbeit, die über die vorgeschriebenen Stunden hinausgehen, zu zahlen. Dieses Gehalt kann frei ausgehandelt werden.
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 19.12.04, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zickzack hat folgendes geschrieben::
Alba hat folgendes geschrieben::
Der Staat wird kaum so ...interessiert...sein. Die Antwort ist insoweit: Nein.

In welchen Konstellationen soll denn bitte ausgehandelt werden?



In der Anwalts- und der Wahlstation ist es üblich, ein zusätzliches Gehalt für Arbeit, die über die vorgeschriebenen Stunden hinausgehen, zu zahlen. Dieses Gehalt kann frei ausgehandelt werden.


Was nichts mit dem BBesG zu tun hat Smilie. Das ist eine unabhängige Zweitvergütung, die neben der Alimentierung gezahlt wird - daher genehmigt werden muss und bei entsprechender Höhe angerechnet wird.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Zickzack
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 19.12.04, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Alba hat folgendes geschrieben::
Zickzack hat folgendes geschrieben::
Alba hat folgendes geschrieben::
Der Staat wird kaum so ...interessiert...sein. Die Antwort ist insoweit: Nein.

In welchen Konstellationen soll denn bitte ausgehandelt werden?



In der Anwalts- und der Wahlstation ist es üblich, ein zusätzliches Gehalt für Arbeit, die über die vorgeschriebenen Stunden hinausgehen, zu zahlen. Dieses Gehalt kann frei ausgehandelt werden.


Was nichts mit dem BBesG zu tun hat Smilie. Das ist eine unabhängige Zweitvergütung, die neben der Alimentierung gezahlt wird - daher genehmigt werden muss und bei entsprechender Höhe angerechnet wird.



Das Referendarsgehalt ist keine Alimentierung. Eine Anrechnung auf das staatlich gezahlte Gehalt findet nur statt, soweit das zusätzliche Gehalt das staatliche übersteigt.
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