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Klauseln,die nicht gelten??? (Gründe für Vertragskündigung?

 
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SuNiL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 18:28    Titel: Klauseln,die nicht gelten??? (Gründe für Vertragskündigung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.Ich bin auf der Suche nach gründen, mein Fitnesstudiovertrag zu kündigen.Leider kann ich nicht Schwanger werden,zivildienst dauert auch noch ca. nen jahr und mein Wohn/Arbeitsort ist auch nicht so weit weg.Nun habe ich vor kurzer Zeit irgendwo im netz gelesen,das da manche klauseln unrechtens sind.Weiß leider nicht mehr wo.hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Vertrag habe ich am 11.11.05 abgeschlossen.Er gilt 24 monate incl.2 gratismonate.Es ist der 1.Vertrag.Sind nicht nur Vertrage mit max.12 monate rechtens??Desweiteren machen mich folgende LKlauseln im Vertrag Stutzig...
-"Bei Unfällen haftet das "(Fitnesstudio") in Rahmen seiner Haftpflichtversicherung"
-"Sollte der derzeit gültige MWSTsatz erhöht werden,so erhöht sich auch der Monatsbeirag dieser Vereinbarung entsprechend."
-"Das Mitgliedschaftsverhältnis kann während der vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden.In diesem Fall erechnet sich der Betrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Mitgliedsdauer rückwirkend gemäß der bei Abschluss gültigen Preise des(Fitnesstudio) für eben die tatsächliche Laufzeit.Der Differenzausgleich erfolgt durch Nachzahlung"

Heißt das,falls ich nen wichtigen Grund habe.das ich trotzdem die vollen 24 monate zahlen muss?Also würde das nix bringen wenn ich vorzeitig nen grund finde?
Ach ja.in der Hausordnung heißt es:"Der Verzehr von mitgebrachten Speißen und Getränken ist in den Trainingsräumen,im Bistro und auf Spielflächen (Badminton) untersagt.Nur die bei uns gekauften und aufgefüllten Haleko-Trinkflaschen dürfen in die Trainingsräume sowie auf Spielflächen mitgenommen werden." Das heißt ja,das ich eig. nur in der Kabine trinken darf.Ist es nicht unzumutbar,die teuren getränke zu kaufen bzw während dem Training wegen Durst zu unterbrechen und in die kabine gehen um zu trinken?Ist das auch ein Grund??
Hoffe ihr könt mir helfen.vllt sogar links mit Urteilen? Würde mich sehr freuen.gerne auch per email (Profil)

MFG Marc
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst sind einmal die Forenregeln einzuhalten, da hier keine individuelle Rechtsberatung erteilt werden kann.

Es wird sich hier auch keiner bereit erklären, mit aller Gewalt Gründe zu finden, um einen nach eigener Darstellung nicht zu beanstandenden Vertrag aus den Angeln zu heben. Liegen keine besonderen Gründe vor, kann nur fristgerecht gekündigt werden.

_________________
MfG
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Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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SuNiL
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe lediglich tipps gesucht.aber wenn das so los geht....war das mein erster und letzer beitrag
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das erspart manches...
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MfG
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