Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.12.06, 18:52 Titel: Angeblicher Darlehnsvertrag zw. Personen
Hallo zusammen,
ich hab da ein paar Fragen zu einer Begebenheit... Ich hoffe ihr könnt ein bißchen Licht ins Dunkel bringen.
Person A bekommt von einem RA im Auftrag von Person B ein Schreiben. Ein Darlehnsvertrag wird gekündigt. Eine Gesamtsumme ohne nähere Angaben wird zur Fälligkeit zu Termin X inkl. RA Kosten gestellt. Bei Nichtzahlung wird mit Klage ohne weitere Angaben gedroht.
Vorgeschichte:
Person A und Person B wollen in einer neuen Stadt zusammen berufl. neubeginnen. Person B fängt vor Person A dort an zu arbeiten und bietet Person A seine Unterstützung an.
Person B mietet eine Ferienwohnung als Übergang. Gibt Person A gegenüber die monatl. Kosten von Betrag Y an. Beide einigen sich diese Kosten zu teilen. Person C ist Lebenpartnerin von Person B und ist nicht über die Höhe, aber Einigung informiert.
Person B bezahlt an Vermieter der FE-Whg. einen Betrag. Kann aber Person A keine Quittung zeigen, kopieren usw. Außerdem gibt Person B nun an, dass Person A nun einen viel höheren Betrag zu zahlen hätte. Die Forderungen nach Quittungen werden nicht erfüllt.
Während der Mietzeit leiht Person A sich von Person B einige Beträge. Quittungen oder Schuldscheine werden nicht erstellt. Person A zahlt Person B die Beträge zurück, teilweise per Überweisung.
Da der Streit über die Beträge noch nicht existent war, planen beide gemeinsam eine Whg. anzumieten und sich auch hier die Kosten zu teilen. Auch hier nur eine grobe mündliche Verabredung.Person B mietet eine Whg. alleine an. Nur Person B ist gegenüber dem Vermieter der Mieter.
Person A und B zerstreiten sich und nach gut 1,5 Wochen zieht Person A wieder zurück in seine Heimatstadt.
Jetzt fordert Person B diverse nicht belegbare Summen. Person B fordert mehrfach Belege an, erklärt sich bereit entsprechend seiner Möglichkeiten eine evtl. Forderung zu zahlen, aber nur gegen Belege.
Jetzt beauftragt Person B einen RA. Dieser spricht nun von einem Darlehnsvertrag, der gekündigt wird, vorsorglich zum nächstmöglichem Termin, sollte fristlos nicht möglich sein und droht mit Klage ohne weitere Angabe worauf diese sich beziehen würde.
Bei den Zahlungen und Rückzahlungen waren nur Person A und B anwesend. Eine schriftl. Vereinbarung besteht nicht, Schriftstücke wurden nie aufgesetzt.
- Kann der RA von Person B einen nicht weiter definierten Betrag einfordern? Oder einklagen?
- Wie kann Person A sich dagegen wehren? Auch mit einer Anzeige? Auf welcher Grundlage dann?
- Ist die Klageerhebung nur eine Drohung?
- Ist überhaupt ein Darlehnsvertrag zustande gekommen?
- Da Aussage gegegen Aussage steht und Person C nie bei Zahlungen/Rückzahlungen dabei war, kann diese Person C doch im Zweifelsfall nicht als Zeuge fungieren. Sie hat lediglich von den Absichten beider Parteien gewusste. Oder ist sie doch Zeuge?
- Person A möchte den RA schriftl. um die Kopie der Dokumente bitten. Ist dies sinnvoll, oder wird dies als 'Schuldeingeständnis' ausgelegt werden können?
Der Text ist lang. Aber ich hoffe, ich hab nichts vergessen und das wesentliche herausgepickt.
Verfasst am: 04.12.06, 22:00 Titel: Re: Angeblicher Darlehnsvertrag zw. Personen
Hallo,
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Kann der RA von Person B einen nicht weiter definierten Betrag einfordern? Oder einklagen?
Fordern kann man viel. Aber: Wer fordert, muss einen Betrag nennen. Wie sollte der andere sonst eine Chance haben, die Forderung zu begleichen...
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Wie kann Person A sich dagegen wehren? Auch mit einer Anzeige? Auf welcher Grundlage dann?
Wenn keine Forderung besteht: Ignorieren (besser: freundlich ablehnen)
Wenn eine Forderung besteht: Zahlen
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Ist die Klageerhebung nur eine Drohung?
Wenn eine Forderung besteht und diese auch Beweisbar ist: Nein (Zahlen!!!)
Wenn keine Forderung besteht oder die Forderung nicht beweisbar ist: Ja
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Ist überhaupt ein Darlehnsvertrag zustande gekommen?
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Während der Mietzeit leiht Person A sich von Person B einige Beträge.
Hört sich ziemlich danach an, oder?
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Da Aussage gegegen Aussage steht und Person C nie bei Zahlungen/Rückzahlungen dabei war, kann diese Person C doch im Zweifelsfall nicht als Zeuge fungieren. Sie hat lediglich von den Absichten beider Parteien gewusste. Oder ist sie doch Zeuge?
Sorry: Aber im ganzen Sachverhalt kommt C nicht vor?!?
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Person A möchte den RA schriftl. um die Kopie der Dokumente bitten. Ist dies sinnvoll, oder wird dies als 'Schuldeingeständnis' ausgelegt werden können?
Das ist das einzig sinnvolle. Wer etwas von jemandem haben will, muss seinen Anspruch beweisen. Diesen Beweis einzufordern ist nur sachgerecht.
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Werde die Unterlagen anfordern. Es gibt nichts schriftliches. Außer ein paar Kontoauszüge von Person A, dass Geld zurück an Person B überwiesen wurde.
Wie könnte so eine schriftl. Anforderung aussehen? Kann man dort auch eine Frist setzen, bis einem die Unterlagen zugegangen sein müssen. Z.B. mit dem Hinweis, dass man sonst davon ausgeht, dass die Forderung nicht existiert? Angenommen die Unterlagen treffen dann erst später ein, was dann? Ich denke dies hätte keine Auswirkung auf die Forderung, oder wäre sie dann doch hinfällig?
Reicht die mündliche Form für ein Darlehnsvertrag? Ich verbinde mit einem Darlehnsvertrag auch Zinsen, Fälligkeiten usw. Oder ist quasi jedes 'Geldverleihen' ein Darlehnsvertrag? Über eine (Darlehn-)Summe (also ein Betrag wie bei einem Bankdarlehn von Summe xyz) wurde nie geredet.
Es wurden Beträge zurück gezahlt. In bar ohne Quittung und auch per Überweisung, was wiederum durch die Kontoauszüge belegbar ist.
Person B hat aber weder Quitungen noch Schuldscheine oder ähnliches.
Momentan sieht es wie folgt für mich aus... Jemand behauptet einfach, dass ein anderer ihm Geld schuldet und beauftragt ein RA. Ohne weitere Grundlagen ausser seiner Aussage.
Person C hatte zu beiden Kontakt, ist die Freundin von Person B. Sie war nie bei den Transaktionen anwesend. Sie weiß nur von beiden, dass in dem Fall Geld verliehen wurde. Ist Person C dadurch eine Zeugin? Und wenn ja, wie würde sowas gewichtet werden (wg. der persönlichen Beziehung zu Person B und der Glaubwürdigkeit)?
Der RA schreib nur, dass Klage erhoben werden würde. Auf welche Gesetze, Grundlagen usw. könnte sich der RA beziehen? Kennt jemand vielleicht ein Urteil aus einem ähnlichem Fall?
Die Beauftragung eines eigenen RAs schwebt mir vor, kann ich mir aber nicht wirklich leisten. Werd mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Kann man dort auch eine Frist setzen, bis einem die Unterlagen zugegangen sein müssen. Z.B. mit dem Hinweis, dass man sonst davon ausgeht, dass die Forderung nicht existiert?
Guter Trick. Funktioniert aber (glücklicherweise) nicht. Sonst könnte man (berechtigte) Forderungen einfach dadurch einbüssen, dass man schweigt.
Nein: Wenn eine Forderung besteht, bleibt sie solange erhalten, bis sie erfüllt wird oder verjährt.
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Reicht die mündliche Form für ein Darlehnsvertrag?
Ja.
Wobei die Schriftform aus Beweisgründen hilfreich ist (wegen Zinsen, Fälligkeiten usw.)
[quote="Karol42"]ist quasi jedes 'Geldverleihen' ein Darlehnsvertrag? Über eine (Darlehn-)Summe (also ein Betrag wie bei einem Bankdarlehn von Summe xyz) wurde nie geredet.
Es kommt darauf an, ob vereinbart war (das kann auch stillschweigend geschehen), dass das Geld zurückgezahlt werden sollte.
Das was der Normalbürger als "Geld leihen", "borgen" oder "auslegen" bezeichnet ist für den Juristen ein Darlehensvertrag.
Karol42 hat folgendes geschrieben::
Person C hatte zu beiden Kontakt, ist die Freundin von Person B. Sie war nie bei den Transaktionen anwesend. Sie weiß nur von beiden, dass in dem Fall Geld verliehen wurde. Ist Person C dadurch eine Zeugin? Und wenn ja, wie würde sowas gewichtet werden (wg. der persönlichen Beziehung zu Person B und der Glaubwürdigkeit)?
Ein Zeuge ist jemand, der etwas bezeugen kann. Hier also die (entscheidende) Tatsache, dass das Geld nicht verschenkt wurde, sondern zurückgezahlt werden sollte.
Inwieweit ein Richter, bei einem eventuellen Prozess, dieser Zeugin glaubt, ist ohne eine Kristalkugel immer schwer vorherzusehen.
Hier geht es schlicht um die Frage: Kann der Gläubiger seinen Anspruch beweisen? Da helfen keine Gesetze oder Musterurteile. Ein eigener RA ist erst notwendig, wenn tatsächlich Klage erhoben wird. Achtung: Wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen, sofort zum Anwalt oder Widerspruch einlegen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.