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00mister00 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 04.12.06, 19:42 Titel: Privat Geld verleiht -> Dahrlehn |
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Person A borgt/verleiht Geld an Person B, alles wird Schriftlich vestgehalten, so das mindestens xxx,xx Euro monatlich dieses zurückgezahlt wird.
Nach einiger zeit geht es Person A Finanziell schlecht,
- kann Person A den Vertrag aus Finanziellen gründen Kündigen und den Restbetrag verlangen ?
oder kann Person A die im Vertrag angegebenen mindestens xxx,xx Euro monatlich einfach erhöhen ? |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 04.12.06, 21:50 Titel: |
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Hallo,
der Darlehensgeber kann in die Paragraphen 488 bis 498 des BGB schauen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/
Er hat nach BGB § 490 ein außerordentliches Kündigungsrecht (= Restbetrag verlangen) wenn "eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenverhältnisse des Darlehensnehmers eintritt".
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__490.html
Eine (einseitige) Erhöhung der Raten ist nicht möglich (wäre wohl auch nicht leistbar...) |
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bobbraun FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.12.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 04.12.06, 22:17 Titel: |
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| Soweit ich verstanden habe, hat der Darlehensgeber finanzielle Schwierigkeiten. Er ist jedoch an den Vertrag gebunden, kann also nicht einfach kündigen oder die Raten erhöhen. |
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Katzen-Mama FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.08.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 05.12.06, 15:28 Titel: |
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Hallo,
wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, könnte A mal mit seiner Bank sprechen, ob sie ihm über diese Summe ein Darlehen gibt und er im Gegenzug die Forderung, die A gegen B hat, an die Bank abtritt.
Freilich hat A keinen Anspruch darauf, die Bank wird sich auch sicherlich die Bonität von B anschauen, aber eventuell wäre das eine Hilfe.
Viele Grüße
Katzen-Mama |
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00mister00 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 05.12.06, 15:30 Titel: |
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| bobbraun hat folgendes geschrieben:: | | Soweit ich verstanden habe, hat der Darlehensgeber finanzielle Schwierigkeiten. Er ist jedoch an den Vertrag gebunden, kann also nicht einfach kündigen oder die Raten erhöhen. |
Hmmm... nach § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag Absatz 3
eventuell doch da, soweit Ich weiss ist keine Zeit vereinbart bis wann alles zurück zu Zahlen ist, sondern nur das monatlich mindestens xxx,xx Euro gezahlt werden müssen:
| Code: | | (3) Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt. |
Also könnte Person A den Vertrag Kündigen unter Beachtung der 3 Monate.
Oder sehe ich das Falsch ?? |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 05.12.06, 18:22 Titel: Re: Privat Geld verleiht -> Dahrlehn |
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Hallo,
nein!
| 00mister00 hat folgendes geschrieben:: | | so das mindestens xxx,xx Euro monatlich dieses zurückgezahlt wird. |
Durch diese Tilgungsvereinbarung ist im Sinne des BGB § 488 die "Zeit zur Rückerstattung des Darlehens bestimmt". Für jede Rate ist genau die Zeit bestimmt, wann sie gezahlt werden muss.
Der Fall des § 488 wäre z.B. ein Dispokredit oder eben ein tilgungsfreier Kredit. |
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RAKutz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 124 Wohnort: Würzburg
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Verfasst am: 06.12.06, 09:59 Titel: |
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Eine Kündigung gem. § 488 III BGB ist möglich.
Laut Darlehensvertrag ist nur eine Zinszahlung vereinbart. Zinsen sind aber keine Tilgungsleistungen. Daher kann aufgrund der vereinbarten Zinsen nicht auf eine Dauer des Darlehensvertrages geschlossen werden.
RA Kutz |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 06.12.06, 11:37 Titel: |
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Hallo,
das Wort "zurückgezahlt" klingt für mich eher nach Zins- und Tilgungsraten als nach reiner Zinszahlung?! |
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