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kein Konto bei negativer Schufa?

 
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Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 11:47    Titel: kein Konto bei negativer Schufa? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Herr G. wird in seiner Firma aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Den Lohn hatte er immer bar bekommen, weil er kein Konto hatte. Er meldet sich arbeitslos und braucht dafür ein Konto. Er geht zu einer Bank, die ihm wegen negativer Schufa die Kontoeröffnung verweigert. Meines Wissens sind Sparkassen und Volksbanken dazu verpflichtet, dies sagte ich Herrn G. Als Herr G. dem Bankangestellten sagte, sie seien verpflichtet dazu, meinte dieser, sie seien zu gar nichts verpflichtet, und sie machen das nicht bei negativer Schufa.

Nun meine Frage: Ist meine Information falsch? Ich habe sie von einer Bankangestellten, die sagte, bestimmte Banken seien seit neuestem dazu verpflichtet jedem ein Konto zu machen. Wie soll denn Herr G. an sein Arbeitslosengeld auch sonst kommen. Es kann doch nicht sein, dass Banken einfach ein Guthabenkonto verweigern, oder dürfen sie das doch?

Gibt es hierzu einen Paragraphen?

Grüße von Jürgen
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RAKutz
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da hat der Bankangestellte aber nicht so ganz die Wahrheit gesagt.

Der Zentrale Kreditausschuss der Banken und Sparkassen (ZKA) hat eine freiwillige Selbstverpflichtung erarbeitet, die bis heute heute gültig ist und die besagt, dass ein jedermann einen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis hat.

Mein Tipp: Herr G sollte nochmal zur Sparkasse, ein Girokonto beantragen und auf diese Selbstverpflichtung hinweisen. Wenn ihm das verweigert wird, sollte er mit dem Vorgesetzten sprechen. Sollte auch das nicht funktionieren, gibt es ein kostenfreies Beschwerdeverfahren, das so genannte Ombutsmann-Verfahren, dass Herr G. anstrengen könnte. Natürlich steht auch der Gang zum Anwalt oder zu einer anderen Bank frei.

RA Kutz
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Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Auskunft:

Gilt das nur für Sparkassen oder für alle Banken?

Grüße von
Jürgen
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RAKutz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt für alle Banken, die sich dieser Selbstverpflichtung unterworfen haben, insbesondere für die Sparkassen.

RA Kutz
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, neben den Sparkassen gibt es noch eine andere "öffentlich-rechtliche" Bankengruppe (Stichwort Genossenschaftsbank Winken), die in der Regel in jeder Gemeinde eine Niederlassung haben Winken
_________________
Gruß

Chris
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 16:31    Titel: Re: kein Konto bei negativer Schufa? Antworten mit Zitat

Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage: Ist meine Information falsch?

Nicht direkt falsch, aber unvollständig. Es kommt darauf an, um was für SCHUFA-Einträge es sich genau handelt. Beispiele:

Kommt der Bankkunde unverschuldet in Not (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Scheidung usw.) und kann seine Kreditverpflichtungen in der Folge nicht mehr bedienen, bekommt er negative SCHUFA-Einträge. Hier sind die Banken aufgrund ihrer Selbstverpflichtung gehalten, dem Kunden ein gebührenpflichtiges Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Bei Problemen kann der Kunde sich an die zuständigen Schlichtungsstellen/Ombudsleute oder an die Verbraucherzentrale wenden.

Hat der Kunde SCHUFA-Einträge aufgrund von Straftaten gegen Banken (z. B. Missbrauch von EC- oder Kreditkarten, Scheckbetrug, Kreditbetrug, Wechselreiterei usw.), darf die Bank die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ablehnen, ohne dass die Selbstverpflichtung der Banken greift und der Kunde etwas dagegen unternehmen könnte.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

web-chris hat folgendes geschrieben::
Ja, neben den Sparkassen gibt es noch eine andere "öffentlich-rechtliche" Bankengruppe (Stichwort Genossenschaftsbank Winken), die in der Regel in jeder Gemeinde eine Niederlassung haben Winken

Das sind zwei komplett verschiedene Bankensysteme:
1. Sparkassen (öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, gemeinnützig, Eigentümer ist meist eine Stadt [Stadtsparkasse] oder ein Kreis [Kreissparkasse]).
2. Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen, Ökobank, Gemeinschaftsbank, Netbank usw.).

Je nachdem um welches Bankensystem es sich handelt, sind verschiedene Schlichtungsstellen/Ombudsleute zuständig.
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web-chris
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
web-chris hat folgendes geschrieben::
Ja, neben den Sparkassen gibt es noch eine andere "öffentlich-rechtliche" Bankengruppe (Stichwort Genossenschaftsbank Winken), die in der Regel in jeder Gemeinde eine Niederlassung haben Winken

Das sind zwei komplett verschiedene Bankensysteme:
...
2. Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen, Ökobank, Gemeinschaftsbank, Netbank usw.)

Da ich den Namen nicht nennen durfte bzw. er editiert wurde, habe ich versucht es logisch zu umschreiben Mit den Augen rollen
_________________
Gruß

Chris
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Jürgen1H
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Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

wie erfährt man genau, welche Banken sich dieser Selbstverpflichtung unterworfen haben. Leider geben die Banken diesbezüglich keine Auskunft, es steht auch nrgends. Scheinbar soll das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein?

Grüße von Jürgen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ Jürgen1H zu
Zitat:
wie erfährt man genau, welche Banken sich dieser Selbstverpflichtung unterworfen haben. Leider geben die Banken diesbezüglich keine Auskunft, es steht auch nrgends. Scheinbar soll das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein?

Siehe hier Ausrufezeichen

ferner Info zu 'Landgericht Berlin am 24. April 2003, Az. 21 S 1/03'

Vertiefend Verbraucherzentrale Hamburg:

- Guthabenkonto für Jedermann?

- Girokonto für Jedermann – rechtskräftiges Urteil des LG Berlin; nicht rechtskräftiges Urteil des LG Bremen
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Dahlia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe nächsten Beitrag
Link 1
Link 2


Hier gibt es dazu Hinweise und konkrete Angaben.

Herr G. kann dem Arbeitsamt mitteilen, das er über kein Konto verfügt und auch derzeit keines eröffnen kann.

Dann erhält Herr G. sein Arbeitslosengeld per Scheckanweisung mit der Post und kann sich diesen bar in einer Postfiliale auszahlen lassen


Zuletzt bearbeitet von Dahlia am 31.01.07, 14:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dahlia,

dein zweiter Link macht es, da er sehr lang ist, schwer diesen Thread zu lesen und weiter zu diskutieren. Winken

Daher habe ich deine Link nachfolgend übernommen:

Link 1

Link 2

Vielleicht magst du deine beiden Links über 'Edit' einfach mal rausnehmen? Winken
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Dahlia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis
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