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Verfasst am: 06.12.06, 11:47 Titel: kein Konto bei negativer Schufa?
Guten Tag,
Herr G. wird in seiner Firma aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Den Lohn hatte er immer bar bekommen, weil er kein Konto hatte. Er meldet sich arbeitslos und braucht dafür ein Konto. Er geht zu einer Bank, die ihm wegen negativer Schufa die Kontoeröffnung verweigert. Meines Wissens sind Sparkassen und Volksbanken dazu verpflichtet, dies sagte ich Herrn G. Als Herr G. dem Bankangestellten sagte, sie seien verpflichtet dazu, meinte dieser, sie seien zu gar nichts verpflichtet, und sie machen das nicht bei negativer Schufa.
Nun meine Frage: Ist meine Information falsch? Ich habe sie von einer Bankangestellten, die sagte, bestimmte Banken seien seit neuestem dazu verpflichtet jedem ein Konto zu machen. Wie soll denn Herr G. an sein Arbeitslosengeld auch sonst kommen. Es kann doch nicht sein, dass Banken einfach ein Guthabenkonto verweigern, oder dürfen sie das doch?
da hat der Bankangestellte aber nicht so ganz die Wahrheit gesagt.
Der Zentrale Kreditausschuss der Banken und Sparkassen (ZKA) hat eine freiwillige Selbstverpflichtung erarbeitet, die bis heute heute gültig ist und die besagt, dass ein jedermann einen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis hat.
Mein Tipp: Herr G sollte nochmal zur Sparkasse, ein Girokonto beantragen und auf diese Selbstverpflichtung hinweisen. Wenn ihm das verweigert wird, sollte er mit dem Vorgesetzten sprechen. Sollte auch das nicht funktionieren, gibt es ein kostenfreies Beschwerdeverfahren, das so genannte Ombutsmann-Verfahren, dass Herr G. anstrengen könnte. Natürlich steht auch der Gang zum Anwalt oder zu einer anderen Bank frei.
Ja, neben den Sparkassen gibt es noch eine andere "öffentlich-rechtliche" Bankengruppe (Stichwort Genossenschaftsbank ), die in der Regel in jeder Gemeinde eine Niederlassung haben _________________ Gruß
Verfasst am: 03.01.07, 16:31 Titel: Re: kein Konto bei negativer Schufa?
Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage: Ist meine Information falsch?
Nicht direkt falsch, aber unvollständig. Es kommt darauf an, um was für SCHUFA-Einträge es sich genau handelt. Beispiele:
Kommt der Bankkunde unverschuldet in Not (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Scheidung usw.) und kann seine Kreditverpflichtungen in der Folge nicht mehr bedienen, bekommt er negative SCHUFA-Einträge. Hier sind die Banken aufgrund ihrer Selbstverpflichtung gehalten, dem Kunden ein gebührenpflichtiges Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Bei Problemen kann der Kunde sich an die zuständigen Schlichtungsstellen/Ombudsleute oder an die Verbraucherzentrale wenden.
Hat der Kunde SCHUFA-Einträge aufgrund von Straftaten gegen Banken (z. B. Missbrauch von EC- oder Kreditkarten, Scheckbetrug, Kreditbetrug, Wechselreiterei usw.), darf die Bank die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ablehnen, ohne dass die Selbstverpflichtung der Banken greift und der Kunde etwas dagegen unternehmen könnte.
Ja, neben den Sparkassen gibt es noch eine andere "öffentlich-rechtliche" Bankengruppe (Stichwort Genossenschaftsbank ), die in der Regel in jeder Gemeinde eine Niederlassung haben
Das sind zwei komplett verschiedene Bankensysteme:
1. Sparkassen (öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, gemeinnützig, Eigentümer ist meist eine Stadt [Stadtsparkasse] oder ein Kreis [Kreissparkasse]).
2. Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen, Ökobank, Gemeinschaftsbank, Netbank usw.).
Je nachdem um welches Bankensystem es sich handelt, sind verschiedene Schlichtungsstellen/Ombudsleute zuständig.
Ja, neben den Sparkassen gibt es noch eine andere "öffentlich-rechtliche" Bankengruppe (Stichwort Genossenschaftsbank ), die in der Regel in jeder Gemeinde eine Niederlassung haben
Das sind zwei komplett verschiedene Bankensysteme:
...
2. Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen, Ökobank, Gemeinschaftsbank, Netbank usw.)
Da ich den Namen nicht nennen durfte bzw. er editiert wurde, habe ich versucht es logisch zu umschreiben _________________ Gruß
wie erfährt man genau, welche Banken sich dieser Selbstverpflichtung unterworfen haben. Leider geben die Banken diesbezüglich keine Auskunft, es steht auch nrgends. Scheinbar soll das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein?
wie erfährt man genau, welche Banken sich dieser Selbstverpflichtung unterworfen haben. Leider geben die Banken diesbezüglich keine Auskunft, es steht auch nrgends. Scheinbar soll das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein?
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