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Verfasst am: 07.12.06, 14:14 Titel: Beitragsrückerstattung - Ja oder Nein?
Hallo.
Ich bin jetzt neu im Forum und habe da direkt eine Frage:
Ein VN hat 1979 eine Verkehrsrechtsschutzversicherung über einen Automobil-Club abgeschlossen (zu diesem Zeitpunkt als "Single"-Vertrag).
Die (spätere) Ehefrau des VN hat 1996 selber einen Verkehrsrechtsschutzvertrag abgeschlossen und auch dieser ist ein "Single"-Vertrag.
Im Jahre 1998 heiraten die beiden und haben (jeder für sich) einen Vertrag.
Durch die Heirat wird der Vertrag des Ehemann automatisch ein "Familien"-Vertrag. Somit besteht ab dem Hochzeitstag (mMn) eine Doppeltversicherung.
Lt. meinen Kenntnissen wird in einem solchen Fall die "ältere" Versicherung weitergeführt und die "neuere" Versicherung aufgelöst.
Durch verschiedene Umstände fällt den beiden diese Doppelversicherung aber erst nach einigen Jahren auf ...........
Jetzt die Fragen:
1. Besteht hier wirklich eine Doppelversicherung?
2. Welcher Vertrag ist hier der "ältere"?
So, wenn diese Fragen "gelöst" sind, kommt ein weiteres Problem........
In einem Versicherungsfall kann natürlich nur eine der Versicherungen für den Schadensfall eintreten - jedoch ist im Verlauf der Versicherung(en) NIEMALS ein solcher Fall eingetreten.
Jetzt gehe ich mal davon aus, das der VN (Ehemann) den älteren Vertrag hat und der Vertrag der Ehefrau aufgelöst wird........
Da hier seit "geraumer Zeit" bei der Ehefrau auch Versicherungsbeiträge gezahlt wurden und die Versicherung gar nicht genutzt werden konnte, ist die Frage daher folgende:
Ist die Versicherung evtl. verpflichtet, diese (durch Doppelversicherung) zuviel gezahlten Beiträge zu erstatten bzw. (wenn eine Rückerstattung erfolgt/erfolgen muss) für welchen Zeitraum (seit Heiratsdatum, innerhalb der Verjährungsfrist von xx Jahren) müssen/werden Beiträge erstattet?
So........jetzt gibt es bei der Privathaftpflichtversicherung ebenfalls die Doppeltversicherung.........dort ist der Status alter/neuer Vertrag allerdings geklärt (Ehemann hat den älteren Vertrag - Vertrag der Ehefrau wird aufgelöst).
Auch hier die Frage:
Müssen die zuviel gezahlten Beiträge (der Ehefrau) zurückerstattet werden und (wenn ja) für welchen Zeitraum? (Auch hier wurden die Versicherungen NIE in Anspruch genommen)
Ich bin jetzt schonmal auf die Antworten gespannt......
Nach der gesetzlichen Regelung hat der VN hier keinen Anspruch auf Rückerstattung des "doppelt" gezahlten Beitrages (vgl. § 60 des Versicherungsvertragsgesetzes).
Die Aufhebung des "jüngeren" Vertrages erfolgt (nach den gesetzlichen Bestimmungen) erst zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der VN die Beseitigung der Doppelversicherung verlangt.
Soweit die gesetzliche Regelung. In der Praxis isses gelegentlich anders, da kann es sein, dass der jüngere Vertrag "ab kenntnis" aufgehoben wird und anteilig ab diesem Zeitpunkt die Beiträge erstattet. Aber das ist Kulanz der Versicherer. Einen Rechtsanspruch darauf gibt´s nicht.
Gute Kunden (mit vielen gut verlaufenden Verträgen) haben größere Chancen, auf Kulanz zu hoffen, als Kunden, die nur einen Vertrag beim Versicherer haben, der dann auch noch wegfällt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
da es hier um verträge geht, die bei einem verkehrsclub abgeschlossen wurden, wäre zu hinterfragen, ob der verkehrsclub als versicherer oder als vermittler aufgetreten ist. dann könnte man die frage nach der freiwilligen leistung gleich an den richtigen ansprechpartner richten. _________________ MfG,
Duisburger
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