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Gültigkeit dt.Teledienstgesetz für internationale Webseiten?

 
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-Rüdiger-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.10.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 07:40    Titel: Gültigkeit dt.Teledienstgesetz für internationale Webseiten? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wir dikutieren gerade eine Frage zur Website-Gestaltung:

A betreibt ein Unternehmen in den USA und erstellt eine Website, auf der er auf einen unabhänigen deutschen Berater/ Verkäufer (B) verweist, der in Deutschland zu seinen Produkten informiert und diese auch verkauft.

Gilt das dt. Teledienstgesetz?
z.B. braucht A auf den deutschsprachigen Webseiten ein Impressum nach § 6 TDG?

Danke & Gruß
Rüdiger
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Deutsche Rechtssprechung gilt nur für Personen oder Firmen die von Deutschland aus handeln.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Deutsche Rechtssprechung gilt nur für Personen oder Firmen die von Deutschland aus handeln.

In dieser Allgemeinheit nicht. § 32 ZPO ermöglicht deutschen Gerichten eine "Weltgerichtsbarkeit" hinsichtlich jeder unerlaubten Handlung, wenn auch nur der Erfolgsort in DE liegt (was z. B. bei Websites, die in DE bestimmungsgemäß abgerufen werden können, der Fall ist). Und dann gibt es da innerhalb der EU noch die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EUGVVO... Die Frage ist nachher immer nur, ob und unter welchen näheren Umständen man aus einem deutschen Titel vollstrecken kann.

Was die Website anbetrifft: Die Website wird in DE abrufbar sein, zumindest Nutznießer ist ein deutscher Berater/Verkäufer. Zwar ist nicht zwingend A abmahnfähig (wenn A keine deutsche Niederlassung hat), aber jedenfalls Verkäufer B. Und wenn Verkäufer B die Handelsvertretung für DE für A hat, unterliegt A § 6 TDG...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
hinsichtlich jeder unerlaubten Handlung...
Allerdings stellt das Betreiben einer Webseite ohne Impressum nach TDG durch einen in den USA Ansässigen keine unerlaubte Handlung dar.

Metzing hat folgendes geschrieben::
Was die Website anbetrifft: Die Website wird in DE abrufbar sein, zumindest Nutznießer ist ein deutscher Berater/Verkäufer. Zwar ist nicht zwingend A abmahnfähig (wenn A keine deutsche Niederlassung hat), aber jedenfalls Verkäufer B. Und wenn Verkäufer B die Handelsvertretung für DE für A hat, unterliegt A § 6 TDG...
Wenn A kein in Deutschland sitzender Teledienstanbieter ist, unterliegt er auch nicht dem TDG.
http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__4.html

Und B ist dafür gleich gar nicht abmahnbar.
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-Rüdiger-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.10.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Super Winken ganz herzlichen Dank Winken das hilft wirklich weiter Winken
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 18:00    Titel: Re: Gültigkeit dt.Teledienstgesetz für internationale Websei Antworten mit Zitat

-Rüdiger- hat folgendes geschrieben::
A betreibt ein Unternehmen in den USA und erstellt eine Website, auf der er auf einen unabhänigen deutschen Berater/ Verkäufer (B) verweist, der in Deutschland zu seinen Produkten informiert und diese auch verkauft.


Man könnte darin ggf. den Betrieb eines Telediensts im Auftrag des in Deutschland ansässigen Unternehmers B sehen. Dann unterläge B der Anbieterkennzeichnungspflicht gemäß TDG, wenn er "Diensteanbieter" im Sinne von § 3 TDG ist:

"Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;

mbG
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