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Verfasst am: 03.12.06, 07:40 Titel: Gültigkeit dt.Teledienstgesetz für internationale Webseiten?
Hallo Zusammen,
wir dikutieren gerade eine Frage zur Website-Gestaltung:
A betreibt ein Unternehmen in den USA und erstellt eine Website, auf der er auf einen unabhänigen deutschen Berater/ Verkäufer (B) verweist, der in Deutschland zu seinen Produkten informiert und diese auch verkauft.
Gilt das dt. Teledienstgesetz?
z.B. braucht A auf den deutschsprachigen Webseiten ein Impressum nach § 6 TDG?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.12.06, 16:38 Titel:
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Deutsche Rechtssprechung gilt nur für Personen oder Firmen die von Deutschland aus handeln.
In dieser Allgemeinheit nicht. § 32 ZPO ermöglicht deutschen Gerichten eine "Weltgerichtsbarkeit" hinsichtlich jeder unerlaubten Handlung, wenn auch nur der Erfolgsort in DE liegt (was z. B. bei Websites, die in DE bestimmungsgemäß abgerufen werden können, der Fall ist). Und dann gibt es da innerhalb der EU noch die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach der EUGVVO... Die Frage ist nachher immer nur, ob und unter welchen näheren Umständen man aus einem deutschen Titel vollstrecken kann.
Was die Website anbetrifft: Die Website wird in DE abrufbar sein, zumindest Nutznießer ist ein deutscher Berater/Verkäufer. Zwar ist nicht zwingend A abmahnfähig (wenn A keine deutsche Niederlassung hat), aber jedenfalls Verkäufer B. Und wenn Verkäufer B die Handelsvertretung für DE für A hat, unterliegt A § 6 TDG...
Allerdings stellt das Betreiben einer Webseite ohne Impressum nach TDG durch einen in den USA Ansässigen keine unerlaubte Handlung dar.
Metzing hat folgendes geschrieben::
Was die Website anbetrifft: Die Website wird in DE abrufbar sein, zumindest Nutznießer ist ein deutscher Berater/Verkäufer. Zwar ist nicht zwingend A abmahnfähig (wenn A keine deutsche Niederlassung hat), aber jedenfalls Verkäufer B. Und wenn Verkäufer B die Handelsvertretung für DE für A hat, unterliegt A § 6 TDG...
A betreibt ein Unternehmen in den USA und erstellt eine Website, auf der er auf einen unabhänigen deutschen Berater/ Verkäufer (B) verweist, der in Deutschland zu seinen Produkten informiert und diese auch verkauft.
Man könnte darin ggf. den Betrieb eines Telediensts im Auftrag des in Deutschland ansässigen Unternehmers B sehen. Dann unterläge B der Anbieterkennzeichnungspflicht gemäß TDG, wenn er "Diensteanbieter" im Sinne von § 3 TDG ist:
"Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;
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