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Provision an ehemaligen Kunden

 
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ChunToa
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 17:12    Titel: Provision an ehemaligen Kunden Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hätte mal eine interessante Frage, die sich nicht ganz einfach zu beantworten ist.

Also:

1) Ein Unternehmen X bietet ein Produkt an, welches Kunde 1 dann auch kauft bzw. die Dienstleistung in Anspruch nimmt.

2) Das Unternehmen X bietet nun dem Kunden die Möglichkeit an, durch Vermittlung neuer Kunden, eine Provision von 15 % des unter 1) gekauften Produkts zu erlangen.

3) 3 Monate später vermittelt Kunde 1, einen Kunden an Unternehmen X weiter

Wie kann man nun rechtlich, diese Provision von 15 % an den Kunden 1 weitergeben.

Problem: Der Vertrag für das Produkt bzw die Dienstleistung ist schon 3 Monate her, man kann dem Kunden 1 ja nicht einfach die 15% so überweisen oder spenden... Wie sieht das rechtlich aus??

Danke für Antwort

Grüße

Christian
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Laufzeiten abgesprochen worden?
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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ChunToa
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 18:17    Titel: ... Antworten mit Zitat

es sind keine laufzeiten abgesprochen worden... es war jetzt nur mal fiktiv, mal angenommen sie würden 3 monate später einen Kunden anwerben... es könnte natürlich auch erst nach einem jahr geschehen. ist es also variabel...
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wär's ganz simpel mit einer Gutschrift von 15%?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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ChunToa
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 19:17    Titel: ... Antworten mit Zitat

klar darauf bin ich auch schon gekommen, ich denke das ist auf langfristige sicht und für die bindung des kunden auch am sinnvollsten, aber mich würde schonmal interessieren, ob und wie es anders gehen würde....

danke schonmal
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bobbraun
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Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich es verstanden habe, wird mit dem Kunden ein Mäklervertrag abgeschlossen, zu welchem Zeitpunkt sei mal dahingestellt. Wirbt er einen neuen Kunden entsteht ein Anspruch auf Zahlung des Mäklerlohns. D.h. eigentlich ersteinmal in Geld und iHv 15% des Kaufpreises. Solles nur als Gutschrift gezahlt werden, muss das von vorherein so geregelt werden.
Oder ist mir irgendetwas entgangen?

Edit: Wieso eigentlich "rechtlich weitergeben". Im Prinzip ist das eine simple Geldzahlung.
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ChunToa
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 01:42    Titel: ... Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten

Der Kunde kauft ein Produkt oder eine Dienstleistung... Hat die Möglichkeit bei der Vermittlung eines neuen Kunden z.B. 15% des bezahlten Preises zurück zu erlangen.

Ist das einfach möglich, wenn man dies in den Vertrag hinein schreibt?


grüße
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