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Einkommensteuererklärung/Heirat

 
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wolframdoris
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 10:56    Titel: Einkommensteuererklärung/Heirat Antworten mit Zitat

Hallo, libes Forum, wer hat Ratschläge?

Frau A und Herr B haben Ende November geheiratet. Bis zu diesem Zeitpunkt waren sie Lebenspartner.
Wenn Herr B nun Anfang nächsten Jahres die Steuererklärung für Frau A und Herrn B macht, macht er die noch getrennt oder als Paar? Oder hat das erst ab 2007 Gültigkeit.
Danke und Gruß von Wolfram
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danielxyz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 135
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, sie dürfen getrennt oder zusammen, je nachdem was besser ist. Einen Tag verheiratet sein und zusammenleben pro Veranlagungsjahr reicht dafür schon aus.
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wolframdoris
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

danielxyz hat folgendes geschrieben::
Hallo, sie dürfen getrennt oder zusammen, je nachdem was besser ist. Einen Tag verheiratet sein und zusammenleben pro Veranlagungsjahr reicht dafür schon aus.


Danke für die Antwort!
heißt das, wenn A und B ab 11. Dezember 2006 verheiratet sind und auch zusammen leben, daß man dann für das ganze Jahr 2006 für die Einkommen A und B die Splittingtabelle anwenden kann / darf????
Danke und Gruß von Wolfram.
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danielxyz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 135
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

ja genau, ein einziger Tag würde reichen (auch andersrum z.B. bei einer Trennung im Januar). Nicht zu vergessen die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung, aber das würde hier zu weit führen...und außerdem war die Frage ja nach dem Splittingtarif gestellt. Und den gibt es nur bei Zusammenveranlagung.
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wolframdoris
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

danielxyz hat folgendes geschrieben::
ja genau, ein einziger Tag würde reichen (auch andersrum z.B. bei einer Trennung im Januar). Nicht zu vergessen die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung, aber das würde hier zu weit führen...und außerdem war die Frage ja nach dem Splittingtarif gestellt. Und den gibt es nur bei Zusammenveranlagung.


Erbitte noch kurze Erklärung über: Besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung!!!
Danke und Gruß von Wolfram.
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danielxyz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 135
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

...ist im Prinzip eine Einzelveranlagung wie vor der Ehe, kann manchmal besser sein als zusammen oder getrennt, insbesondere wenn der Splittingvorteil nichts bringt (ähnlich hohe Einkommen der Partner).
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

nicht nur im Prinzip, es ist nichts anderes als eine Einzelveranlagung.
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