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Wenn es so wäre, müßte die BfA bis in alle Ewigkeit zahlen und nach etwa 2 Generationen wären die ererbten Rentenansprüche so hoch, daß niemand mehr arbeiten muß.
Eine gesetzliche Rente ist nicht vererbbar. Eine private Rente könnte theoretisch vererbbar gestellt werden, es ist jedoch völlig atypisch. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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