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Ich haett da mal wieder ein rein fiktives Gedankenspiel...
Angenommen Person A und Person B sind zusammen; jetzt hat der Exfreund von Person B die Telephonnummer von Person A und ruft diesen haeufiger an, u.a. nach 23 Uhr...versucht ihm Horrorstorys ueber Person B zu erzaehlen, total wirres Zeug mit dem offensichtlichem Ziel die Beziehung zu zerstoeren.
Obwohl Person A dem Exfreund deutlich gesagt hat, dass er keinen Kontakt zu ihm wuenscht.
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 08.12.06, 23:55 Titel:
Wenn A. den Namen und die Anschrift von dem Ex-Freund hat, könnte A. bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung dahingehend beantragen, dass der Ex-Freund die Anrufe zu unterlassen hat.
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