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Verfasst am: 08.12.06, 18:45 Titel: Wie Schadensersatzansprüche geltend machen?
Hallo alle zusammen,
ich wurde im Mai Opfer einer Körperverletzung. Ein 16-Jähriger hat mich, wohl unter Drogen- und Alkoholeinfluß, mit einem Messer am Bein verletzt. Allerdings nicht schlimm. Polizei hat alle Aussagen aufgenommen und ein Schreiben vom Staatsanwalt habe ich auch schon bekommen, zwecks möglicher Zeugenaussagen.
An Schadensersatz hätte ich vor allem Praxisgebührzahlungen, in etwa ein Wert von rd. 100€. Ich weiß, dass es noch weitere Verletzte gab, die auch auf SE klagen.
Hier meine Fragen:
1. Meinen Sie eine Klage lohne sich (insbesondere auf das Alter bezogen und vielleicht kann sein Anwalt den Aspekt des Vorsatzes auch runterspielen)
2. Wie reiche ich die SE-Klage ein? Beim Staatsanwalt und kann ich die selber schreiben und einfach Kopien aller Belege beifügen oder brauche ich einen Anwalt?
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Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Ähem, das Adhäsionsverfahren ist im Jugendrecht nicht zulässig... § 81 JGG, ggf. iVm. § 109 JGG (bei Heranw., auf die Jugendrecht Anwendung findet)
Zitat:
Ein 16-Jähriger hat mich, ...
_________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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