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Firmenleiter schiebt Schuld auf Vertreter

 
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 01:17    Titel: Firmenleiter schiebt Schuld auf Vertreter Antworten mit Zitat

Fa. XXX wird von ZZZ geklagt. Fa. XXX hatte Stellvertreter YYY, der Vertrag unterschrieben hat, aber klagende Firma nachweislich verspätet Leistung erbrachte und nur teilweise erfüllte. XXX schiebt Schuld auf Stellvertreter YYY, er habe zwar Vollmacht aber ohne dessen wissen mit der Fa. XXX Vertrag geschlossen. YYY sagt, dass Kläger ZZZ falsch informiert hätte und deswegen Vertrag unterzeichnet hat (Überrumpelung - Bei Vertragsabschluss vorgegaukelt dass Fa. XXX bescheid weis). Wer haftet für Schulden aus dem Vertrag? Wie muss YYY als Stellvertreter beweisen dass Stellvertreter war (YYY hat keine Firmenbeiteiligung oder Anteile o.Ähnliches, nur Mitarbeiter). Reicht vor Gericht wenn YYY (Stellvertreter) sagt, eine mündliche Vereinbarung wurde getroffen ? Klagende Fa. wird Schadensersatzansprüche gegen YYY stellen wahrscheinlich, wie hoch bzw. in welchem Anteil können die Ausfallen (volle Vertragssumme? nur die benutze Leistung xxx Monate aus Vertrag??)
Danke voraus für H :(ilfe in diesem seltenen Fall.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.11.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wo ist der Bezug zum Bankrecht? Auf Wunsch kann ich gerne verschieben.
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RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Y als Stellvertreter der Firma X aufgetreten ist, sind die Handlungen des Y der Firma X zuzurechnen. Hat Y den Z falsch beraten, haftet daher X für den daraus entstandenen Schaden. Im Prozess müsste der Kläger Z beweisen, dass Y für die Firma X als Vertreter aufgetreten ist. Dabei reicht aus, wenn Y als Zeuge vernommen wird und aussagt, dass er bei Z als Verteter der Firma X aufgetreten ist.

Dabei kann es passieren, dass die Firma X den Vertreter Y in den Prozess mit einbezieht (durch eine Streitverkündung). Es wäre jedoch im Einzelfall genau zu prüfen, ob die Firma X den Y regresspflichtig machen kann. Dazu reichen die Infos im Sachverhalt nicht aus.

Ist Y bei der Firma X angestellt oder ist er z.B. ein Handelsvertreter ?

Gruß

RA Kutz

www.anwalts-net.de
ra.kutz@anwalts-net.de
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

RAKutz hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn Y als Stellvertreter der Firma X aufgetreten ist, sind die Handlungen des Y der Firma X zuzurechnen. Hat Y den Z falsch beraten, haftet daher X für den daraus entstandenen Schaden. Im Prozess müsste der Kläger Z beweisen, dass Y für die Firma X als Vertreter aufgetreten ist. Dabei reicht aus, wenn Y als Zeuge vernommen wird und aussagt, dass er bei Z als Verteter der Firma X aufgetreten ist.

Dabei kann es passieren, dass die Firma X den Vertreter Y in den Prozess mit einbezieht (durch eine Streitverkündung). Es wäre jedoch im Einzelfall genau zu prüfen, ob die Firma X den Y regresspflichtig machen kann. Dazu reichen die Infos im Sachverhalt nicht aus.

Ist Y bei der Firma X angestellt oder ist er z.B. ein Handelsvertreter ?

Gruß

RA Kutz

www.anwalts-net.de
ra.kutz@anwalts-net.de


X=Privatperson (Firma wurde erst 1 Monat später gegründet ohne wissen des Y) bittet Stellvertreter Y=Privatperson weil in Nähe wohnhaft und interessiert macht ein Zusatzeinkommen zu erhalten (was nie erhalten hat - warum ...weiterlesen), mit ABC (diese Firma wurde von Y gefunden) ein Treffen zu vereinbaren. ABC kommt dazu, wobei X mündlich erzählt Y ist sein Stellvertreter. ABC und X (Stellvertreter Y beratet) machen eine mündliche Vereinbarung, X mietet daraufhin ein Büro, leistet dem ABC eine Anzahlung und kauft Geräte. Wenige Tage später bittet ABC die X einen Vertrag zu unterzeichnen was X macht. Noch einige Tage später verreist aus familiären Grunden die X. ABC sagt zum Stellvertreter Y dass einige Verträge nicht angekommen seien (Fax) (obwohl ABC ausdrücklich zu X sagte, nur einen Vertrag zu unterschreiben - restliche Verträge nach persönlichen Treffen), aber alles sei mit X abgesprochen und Y soll restliche Verträge unterschreiben.
Auf Vertrage steht AGB gelesen aber AGB wurden nicht vorgelegt .

Y unterschreibt in gut Glauben und Stress - da es laut ABC dringendst und unaufschiebbar sei - seltsamerweise ruft ABC den Stellvertreter Y mehrmals an, sodassVerträge auf mehrere kurz aufeinander folgende Tage geteilt sind, dann jedoch wird bestellte Sache erst 3 Monate zu spät geliefert. Auf Vertrag steht in der Regel und Vertragsbeginn nach Lieferung, abgemacht war jedoch Lieferung im Beisen aller bis xxxxxx.
Nun beschäftigt X Personal, zahlt Miete und investiert, doch ABC fusioniert mit anderer Firma und X ist auf einmal lt. mehrmaliger telef. Auskunft kein Kunde.
Auch erfolgte keine Zusendung von Kundennummer oder Vertragsbestätigung.

Dann folgt plötzlich Rechnung mit Kundennummer, indem X das angeblich gelieferte Produkt (dass das Produkt geliefert wurde hat weder X noch Y unterschrieben oder bestätigt) für ein Jahr vorauszahlen soll, da ja auf Vertrag XXXX Bindung steht.
Angeblich kann fus.Firma beweisen dass Produkt geliefert wurde durch Aufzeichnungen der ABC.

X sagt nun Stellvertreter Y sei schuld, denn X wusste von keinem Vertragsschluss dieser Art und abweichenden Bedingungen,
Stellvertret Y hat in der Abwesenheit der X nur unterschrieben, weil ABC so telefonisch mitteilte dass aufgrund des Treffens und angeblich spätere Telefonate alles mit X abgesprochen sei.

Kündigungsschreiben und Ratenansuchen wurden erst nach angeblicher Produktlieferung getätigt (hat niemand unterzeichnet oder wurde bestätigt), weil X verwirrt war wegen Privatproblemen und Finanziellen Sorgen und aufgrund dass fus.Firma immer sagte eine Kündigung ist unmöglich (X hat seine Firma ein Monat nach angeblicher Lieferung geschlossen und löschen lassen- Schuld daran schlechter Geschäftsgang wegen verspäter Lieferung. Schaden beläuft sich auf selbe Höhe des geforderten Betrages durch fusionierte Firma ABC.

*******************************************

Haftet X trotzt falscher Information durch ABC an Stellvertreter Y trotzdem (telef. wurde Stellvertet. Y ja klargemacht, alles sei mit X besprochen) und in welchem Ausmass ? Rechnet man Schaden minus Forderung+Zinsen kommt fast 0 heraus.
Reicht auf einem Vertrag ein Hinweis "in de Regel" = undefiniert ????
Fordernde Firma behauptet dass der Hinweis Lieferung in der Regel reicht.
Ist ein Vertrag in Ordnung wenn er unter Stress abgezeichnet wurde und keine AGB vorgelegt wurden ???

Ist es in Ordnung wenn etwas geliefert wird ohne dass der Kunde es bestätigt (Vergleich: ein Autohändler stellt das Angezahlte Auto irgendwo hin und sagt er habe es zugestellt und will den Rest des Betrages) ???????????????

Wenn X trotzdem der ABC bzw. fus. Firma bezahlen muss den Gesamtbetrag, aber aufgrund des Einkommens nur auf xx Jahre kann, was passiert dann ???? (wenn das Einkommen und Vermögen nicht reicht um auf absehbare Zeit zu zahlen?)

Was passiert wenn X auf einmal sagt um "Hals zu retten" Y sei kein Stellvertreter?
Y kann beweisen (Firmenauszüge, Arbeitszeitbestätigungen usw usw.) dass nicht im eigenen Interesse sondern im Interesse der X und aufgrund Falschinformation von ABC gehandelt hat.

Seltsamer seltener Fall ! Gibt es schon Entscheidungen aufgrund fast identer Fälle und wo nachzulesen ?????
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RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

langsam wird´s a bisserl wirr, aber ich versuche mein bestes: Vorab denke ich dass jetzt aus Y die Firma ABC gemacht wurde, richtig ?

1. Wenn ABC das Zustandekommen des Vertrages mit X beweisen kann, ist X grundsätzlich aus dem Vertrag verpflichtet. Wenn ABC behauptet, der Gegenstand sei geliefert worden, muss ABC das auch nachweisen können, z.B. Lieferschein.

2. Wird ein Vertrag unter Stress unterzeichnet, ist das kein Unwirksamkeitsgrund. Es gibt aber den Grund des Ausnutzens von Zwangslagen, dann sind die Verträge sittenwidrig. Drängt ABC den Y jedoch zu unterschreiben und Y kommt dem nach, so ist der Vertrag wirksam.

3. Werden dem X keine AGB zu Kenntnis gegeben, kommt der Vertrag ohne die AGB zustande. Unwirksam wird der Vertrag dadurch nicht.

4. Grundsätzlich ist es legitim etwas zu liefern, ohne es sich bestätigen zu lassen. Da hat dann eben der Lieferant notfalls ein Beweisproblem.

5. Wenn X nicht zahlen kann aber muss, wird sich ABC einen Titel holen und vollstrecken.

6. Wenn Y den Nachweis erbringen kann, dass er als Stellvertreter für X gehandelt hat, wird die Behauptung des X Y sei nicht Stellvertreter gewesen, wenig helfen.

RA Kutz
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 03:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals von Vorne - noch detailierter:

X ist Privatperson und hat kein Gewerbe angemeldet. Y ist Privatperon und kennt den X als Bekannte. X hat eine Geschäftsidee und bitte Y Firma ABC bezüglich Umsetzung anzurufen.

ABC kommt nach Zusagen, sein Produkt am Schnellsten zu liefern zum X und Y. Bei diesem Termin sagt X, dass Y Ansprechpartner=Vertreter ist. Bei diesem Termin verlangt Chef-ABC eine Anzahlung, was X einige Tage später zum ABC tätigt. Mündlich werden Bedingungen und Kosten bekannt gegeben, X ist überzeugt und einverstanden, und sagt einen mündlichen Auftrag. X will mündlich, dass ABC für jeden Schritt was ABC liefert eine Bestätigung schriflich will und für jeden Schritt zahlt. Von Vertrag erzählt ABC nichts, X sagt man soll liefern und abrechnen.

Wenig später ruft Chef-ABC an, X solle eine Vertrag unterschreiben, X ist überzeugt. X unterschreibt mir Vermerk dass noch bis XXX fertig geliefert sein soll. Das wird gefaxt. Vermerk dass bis XXX geliefert werden soll unterzieht sich dem Glauben von X, dass es für alles gilt, nicht nur für diesen Vertrag.

Dann einige Tage später ist X aus pers. Gründen nicht erreichbar und verreist, doch Stellvertreter Y ist erreichbar. Y soll lt. Anruf des Mitarbeiters des ABC restliche Verträge unterschreiben, da lt. telefonischer Auskunft alles mit X abgesprochen sei. Y unterschreibt im guten Glauben.

Dann kommt Mitarbeiter des ABC liefert in Anwesenheit des X und Y und bestätigt schriftlich nichts - Auf die Frage hinauf warum keine Bestätigung sagt Mitarbeiterin des ABC dass das nicht benötigt wird aber alles sei nun laut Verträge fertiggestellt.
X ist überzeugt und nimmt zur Kenntnis.

Jetzt erst gründet X eine Firma (somit Kaufmann) und stellt Mitarbeiter ein, mietet an, macht Werbeausgaben.

Dann etwas später kauft neue Firma den ABC auf, Mitarbeiter wechseln zu neuer Firma, Firmenchef ABC wird pensioniert und beauftragt neue Firma mit Lieferfertigstellung. Dazwischen wird ein Vertrag nie bestätigt.
. Neue Firma stellt angeblich Lieferung fertig, wovon weder X noch Stellverteter Y wusste weil nicht bestätigt hat (schriftlich oder sonst wie). Fusionierte Firma behauptet per E-Mail (ohne Lesebestätigung) von der Fusion bekannt gegeben zu haben, was weder X noch Y gelesen hat weil Mirarbeiter der X Mails wahllos löschten bzw. als Werbemail verwechselten.

Nun klagt fusionierte Firma die X, weil ja bestellt und geliefert, obwohl weder X noch stellvertreter Y bestätigt hat. Durch Fusion etwa 2 Monate vergangen, keinerlei Ansprechpartner oder Vertragsbestätigung. Hätte X das gewusst hätte X keine Ausgaben getätigt.

X schreibt nun nach angeblicher Lieferung eine Kündigung von Vertrag, doch
fusionierte Firma legt nur nochmalige Kündigung vor (vorhergehende weggeworfen, beide nicht eingeschrieben) und behauptet aufgrund der Vertragsbedingungen "Pech gehabt".

X ersucht immer wieder telefonisch um Vereinbarung, doch fusionierte Firma sagt nur pech gehabt.

Nun sagt X als Notlüge, dass Y selbst zu eigenen Gunsten Vertrag geschlossen habe, obwohl X Firma gründetet und bestellte Waren nie bei Stellvertreterin Y zugestellt waren .

Stellverterin Y wurde falsch informiert. Was nun ?
Warum haftet X aufgrund falscher Information der Unbefugten Stellverter ABC an
der Stellverter des X ?
Kann X die ABC bzw. fusionierte Firma auf Ausfallkosten wg. verspäteter Lieferung klagen, wegen verspäteter Lieferung war X "pleite" ???

***********ok ********* sehr selten ********* sehr schwierig *****************
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