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Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?

 
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winklerkay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 08:49    Titel: Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben? Antworten mit Zitat

Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers einer Frau die gegen ihren willen zwangsweise eingewiesen wurde bekannt geben?

Konkreter Fall:

eine alte Frau wohnte in einem offenen Haus eines Altenheimbetreibers für ehemalige Patienten aus einer psychiatrischen Klinik.

Ich kenne diese Frau seit etwa 5 Jahren, weil ich 14 tägig Seniorennachmittage organisiere. Auch hatte ich diese Frau schon des öfteren bei mir privat zu Gast. Erwähne das nur um darzustellen das ich die Frau soweit kenne und eigentlich den Eindruck habe das sie soweit gesund ist und ich als Aussenstehender Beobachter keinen Grund sehe warum man diese Frau in die geschlossene Abteilung dieses Altenheimbetreibers steckt.

Soweit ich es beobachten konnte hat diese Frau immer Flaschen gesammelt um durch das Flaschenpfand ihr Taschengeld aufzubessern. Das scheint wohl der Heimleitung , die sehr auf ein gutes Image achtet , miss fallen zu sein. Daraus hat man offensichtlich einen Grund konstruiert, diese Frau in die geschlossene Abteilung zu stecken. Den amtlichen Berufsbetreuer kennt die Dame kaum, kennt auch die Adresse nicht des etwa 150 km entfernt wohnenden Betreuers. Auch ist die alte Frau gehbehindert und hat deshalb ein Gehwägelchen. Nur ist bei diesem Gehwägelchen in keinem Rad Luft drin, die Bremsen funktionieren deshalb auch nicht. Obwohl sie das schon mehrmals reklamiert hat, fühlt sich offensichtlich niemand dafür zuständig.

Deshalb möchte ich mich mit dem amtlichen Betreuer in Verbindung setzen .

Nun nochmals meine Frage:
muss/darf mir die Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 15:40    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

da sehe ich schon aus datenschutzrechtlichen Gründen pechschwarz.

Wenn die Dame noch Verwandte oder Kinder hat, von denen sie besucht wird, dann würde ich diese nach der Adresse des Betreuers fragen.

Nun die Frage: was möchten Sie von dem Betreuer ? Soll er öfter kommen, sich mehr um die Dame kümmern ? Bitte bedenken Sie, es handelt sich um eine rechtliche Betreuung. Natürlich ist auch hier der menschliche Kontakt sehr wichtig. Aber aus Erfahrung weiss ich, dass manche der Meinung sind, Betreuung bedeutet nett auf dem Sofa sitzten, Kaffee trinken und über alte Zeiten reden. Genau das ist es aber nicht.

Ich finde es sehr gut, wie Sie sich um die Dame kümmern. Mögen Sie nicht die Betreuung selbst übernehmen ?

Auf jeden Fall wünschen ich Ihnen und der Dame besinnliche und schöne Festtage.

Gruss

Andreas
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winklerkay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 20:11    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

[quote="AndreasHL"]Hallo,

da sehe ich schon aus datenschutzrechtlichen Gründen pechschwarz.

Wenn die Dame noch Verwandte oder Kinder hat, von denen sie besucht wird, dann würde ich diese nach der Adresse des Betreuers fragen.

Die Dame hat 9 Kinder groß gezogen, nur kümmert sich von den Kindern offensichtlich kein einziges, nicht einmal zu den Feiertagen.
Hier bewahrheitet sich das Sprichwort.

Eine Mutter kann für 10 Kinder sorgen, aber 10 Kinder nicht für eine Mutter

Nun die Frage: was möchten Sie von dem Betreuer ?

1. Mit ihm reden, das diese Einweisung in die geschlossene Abteilung aufgehoben wird. Eine Schwester hat mir unter vorgehaltener Hand zu verstehen gegeben, Das sie auch der Meinung ist, das diese Frau zu unrecht in dem "beschützenden" Teil des Heimes eingesperrt ist.

2. Das er sich um ein funktionierendes Gehwägelchen kümmert.

Aber aus Erfahrung weiss ich, dass manche der Meinung sind, Betreuung bedeutet nett auf dem Sofa sitzten, Kaffee trinken und über alte Zeiten reden. Genau das ist es aber nicht.

Das ist mir schon klar.

Ich finde es sehr gut, wie Sie sich um die Dame kümmern. Mögen Sie nicht die Betreuung selbst übernehmen ?

Ja sofort, aber ich weis ja nicht einmal wer rechtlich für die Dame zuständig ist.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 22:30    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

winklerkay hat folgendes geschrieben::
Ja sofort, aber ich weis ja nicht einmal wer rechtlich für die Dame zuständig ist.

Schildern Sie Ihr Anliegen dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Heim liegt und schlagen Sie einen Betreuerwechsel vor.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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winklerkay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 23:32    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
winklerkay hat folgendes geschrieben::
Ja sofort, aber ich weis ja nicht einmal wer rechtlich für die Dame zuständig ist.

Schildern Sie Ihr Anliegen dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Heim liegt und schlagen Sie einen Betreuerwechsel vor.


Vielen Dank, das werde ich machen.

Am kommenden Dienstag wird die Dame bei mir zu Besuch sein, da werde ich mit ihr nochmal ausführlich darüber reden wie ich ihr helfen kann.

Weil ich 14 tätig etwa 6 Senioren aus dem Heim zum Seniorennachmittag abhole, habe ich ziemlich freien Zugang ins Heim.
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 11:54    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

winklerkay hat folgendes geschrieben::
Weil ich 14 tätig etwa 6 Senioren aus dem Heim zum Seniorennachmittag abhole, habe ich ziemlich freien Zugang ins Heim.


wollen sie dieses jahr nicht ein paar weihnachtsgrüße an die betreuer "schicken" u. benötigen deshalb die adressen *zwinker*.
karten können ja an besagtem nachmittag geschrieben u. bei der post eingeworfen werden.
_________________
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winklerkay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 13:31    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
winklerkay hat folgendes geschrieben::
Weil ich 14 tätig etwa 6 Senioren aus dem Heim zum Seniorennachmittag abhole, habe ich ziemlich freien Zugang ins Heim.


wollen sie dieses jahr nicht ein paar weihnachtsgrüße an die betreuer "schicken" u. benötigen deshalb die adressen *zwinker*.
karten können ja an besagtem nachmittag geschrieben u. bei der post eingeworfen werden.



Hallo,
danke für diesen Typ.
Man muss nur immer etwas kreativer denken.

LG Josef Winkler
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 14:47    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

in Ordnung ist der Tip mit den Weihnachtsgrüßen nicht. Man kann damit eine gutgläubige Schwester in echte Schwierigkeiten bringen.

Und wenn Sie die Betreuung wirklich übernehmen wollen, dann brauchen Sie nicht solche Winkelzüge zu machen.

Gruss

Andreas
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

also ist es besser das X sich direkt ans Amtsgericht wendet der betreuer für die "zustände" von denen er nichst wusste u. von niemanden informiert wurde eventuell einen auf den deckel bekommt. er bekommt ein, zweimal im jahr gesagt hier ist alles bestens mit frau y, gesundheitlich ist auch nichts besonderes.
das frau y ABER nicht ihrem "hobby" nachgehen darf, auf einer geschlossenen WG ist obwohl dies nicht nötig ist u. keine luft auf den rädern des benötigten gehwägelchens hat wird nicht erwähnt.

ich habe es selbst miterlebt wo richterliche beschlüsse so "manipuliert" wurden das bewohner auf eine wg einziehen konnten damit diese voll wird, das ich deshalb immer sehr hellhörig bin wenn es darum geht das jemand in einer geschlossenen wg ist obwohl er das nicht benötigt.

seien wir mal ehrlich, bei der finanziellen lage u. der schlechten mitarbeiter besetzung ist es nicht möglich das ein mitarbeiter mit person q rausgeht wie es im "manipulierten" beschluss steht. somit versauert person q auf der wg weil kein MA u. keine zeit vorhanden ist um raus zu gehen u. person q zu beaufsichtigen.

das man an die weihnachtskarte nicht gleich den "beschwerdebrief" hängen sollte ist schon klar.
_________________
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 10:09    Titel: Re: Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben? Antworten mit Zitat

winklerkay hat folgendes geschrieben::
Muß Heimleitung die Adresse des Betreuers einer Frau die gegen ihren willen zwangsweise eingewiesen wurde bekannt geben?

Konkreter Fall:

eine alte Frau wohnte in einem offenen Haus eines Altenheimbetreibers für ehemalige Patienten aus einer psychiatrischen Klinik.

Ich kenne diese Frau seit etwa 5 Jahren, weil ich 14 tägig Seniorennachmittage organisiere. Auch hatte ich diese Frau schon des öfteren bei mir privat zu Gast. Erwähne das nur um darzustellen das ich die Frau soweit kenne und eigentlich den Eindruck habe das sie soweit gesund ist und ich als Aussenstehender Beobachter keinen Grund sehe warum man diese Frau in die geschlossene Abteilung dieses Altenheimbetreibers steckt.

Soweit ich es beobachten konnte hat diese Frau immer Flaschen gesammelt um durch das Flaschenpfand ihr Taschengeld aufzubessern. Das scheint wohl der Heimleitung , die sehr auf ein gutes Image achtet , miss fallen zu sein. Daraus hat man offensichtlich einen Grund konstruiert, diese Frau in die geschlossene Abteilung zu stecken. Den amtlichen Berufsbetreuer kennt die Dame kaum, kennt auch die Adresse nicht des etwa 150 km entfernt wohnenden Betreuers. Auch ist die alte Frau gehbehindert und hat deshalb ein Gehwägelchen. Nur ist bei diesem Gehwägelchen in keinem Rad Luft drin, die Bremsen funktionieren deshalb auch nicht. Obwohl sie das schon mehrmals reklamiert hat, fühlt sich offensichtlich niemand dafür zuständig.

Deshalb möchte ich mich mit dem amtlichen Betreuer in Verbindung setzen .

Nun nochmals meine Frage:
muss/darf mir die Heimleitung die Adresse des Betreuers bekannt geben?


Sie können sich von der Dame als Verfahrensbevollmächtigter einsetzen lassen, bei Gericht die Akten einsehen und für sie z.B. Beschwerden einlegen kann (§ 67 Absatz 1 Satz 7 FGG). Weitere Informationen finden sich auch hier.
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