Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gerichtsverhandlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gerichtsverhandlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bkaempfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 11:13    Titel: Gerichtsverhandlung Antworten mit Zitat

Hallo Liebe Forum Besucher,

gegen ein Freund wurde ermittelt wegen einer Straftat (Betrug in 3 Fällen / Schadenssumme ca. 3000 Euro) und er hat auf anraten seines Anwaltes bei der Polizei auch nicht ausgesagt. Es wurde daraufhin eine Hauptverhandlung angesetzt, die aber bereits zweimal wegen einer Bauch Operation mittels Attest abgesetzt wurden ist und neu Terminiert wurde. Am kommenden Montag ist der neue Termin angesetzt und wollte nun wissen, wie er diesen Termin absagen kann bzw. sein Anwesenheit?, da er nicht dran teilnehmen kann. Sein Anwalt meinte, das es nicht möglich ist, fern zu bleiben.

Er wurde am Donnerstag am Sprunggelenk Operiert und muss für eine längere Zeit an Gehstützen gehen und sein Arzt hat ihn ein Attest ausgestellt, das er auf Grund der Operation nicht Geh-/Verhandlungsfähig bin, da es sein Gesundheitlicher Zustand nicht zulässt. Er Probleme mit dem Kreislauf dass ihm öfters Schwindelig wird sowie hat im Fuß noch eine Rehdondrainage, damit die Flüssigkeit im Fuß raus geht.

Was kann er nun machen, damit er am Montag dort nicht hin muss? Er wohne in Lübeck und die Verhandlung ist in Hamburg. Darf selber kein Auto fahren und ihn kann auch keiner dort hinbringen, da er in Lübeck noch keinen kennt und Familienmitglieder wohnen alle außerhalb.

Soll er sich mit dem Gericht in Verbindung setzten? Und kann er dort einen Antrag auf Strafbefehl stellen, wenn er dazu ein Schreiben mit seiner Aussage beifügt?

Würde mich sehr über eine Schnelle Antwort von euch freuen, da er nicht möchte, dass die Polizei vor der Tür stehtund ich ihnen nicht helfen kann.

Vielen Dank im Voraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.