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Verfasst am: 09.12.06, 12:40 Titel: Haftpflicht in priv. Mietwohnung
Guten Tag
folgender Sachverhalt: A (1. Wohnsitz) und B (2. Wohnsitz) leben in einer Wohnung zur Miete. Über A läuft der Mietvertrag und A trägt auch alle Kosten. B verfügt über eine eigene Wohnung (1. Wohnsitz). B ist ausschließlich an den Wochenenden am 2. Wohnsitz.
Die Wohnung von A. wird aus privater Hand vermietet. Die Wohnung wird zusammen mit einer Einbauküche vermietet (fest im Wohnungsinventar), zu der auch ein Herd gehört. Über die geöffnete Backofentür ist nun B gestolpert, die sich anschließend nicht mehr schließen läßt (die Backofentür) (wohl leicht verzogen). A. und B. sind beide seperat haftpflichtversichert. Meine Frage(n):
1. kann die Haftpflichversicherung in Anspruch genommen werden ?
2. Wenn ja, die von A oder B ?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende wünscht
Die Sache sollte über die PHV des B geregelt werden. Für den B ist das kein Mietsachschaden, denn er hat die Wohnung, in der der Schaden entstand, nicht gemietet. Den B trifft auch ein Verschulden am Schaden (so wie´s aussieht), somit besteht sowohl Deckung als auch Haftung.
Wenn der A den Schaden seiner PHV melden würde (vorausgesetzt, es würde ihn ein Verschulden am Schaden treffen), hätte er ein Problem: in seiner PHV sind zwar Mietsachschäden grundsätzlich mitversichert; ausdrücklich davon ausgenommen sind aber u.a. Schäden an Elektro- und Gasgeräten. Es würde hier also keine Deckung (kein Versicherungsschutz) bestehen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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