Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.12.06, 00:53 Titel: Geschäftsführung unter Pseudonym?
Person A ist Schriftstellerin und zugleich Geschäftsführerin des Verlags für ihre Schrifterzeugnisse. Diese Person hat einen Offenbahrungseid geleistet und möchte nun die Geschäftsführung auf ihren Künstlernamen lauten lassen. Ist das überhaupt möglich?
Wie ist das, wenn Person A einen Vertrag mit ihrerm Künstlernamen unterschreibt, wenn sich der Vertragsinhalt nicht auf die Schrifterzeugnisse, sondern beispielsweise ein Angestelltenverhältnis beschreibt?
Ist der Vertrag trotz Pseudonym gültig?
Zusatzinfo: Der Künstlername der Person A ist nicht im Perso oder sonstwo registriert.
Vielen Dank für die Antwort. Das hat mich schon etwas weiter gebracht.
Nun, möglicherweise gibt eine Person deswegen den Künstlernamen an, um nicht als Schuldner erkannt zu werden.
Es ist so, dass ich von besagter Person einen Auftrag für die Gestaltung eines Kindermagazins habe, das sie selbst anschließend verlegen will. sie selbst schreibt die texte und benutzt dann als autorin ihren Künstlernamen.
Für den Verlag, denn sie möchte ja sebst verlegen, will sie als Geschäftsinhaberin aber nicht ihren realen Namen angeben, sondern ihren Künstlernamen. Da diese Person aber eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat, sieht für mich die Sache etwas nach Betrug aus und ich neige dazu, den Auftrag nicht anzunehmen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.