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Geschäftsführung unter Pseudonym?

 
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susi1600
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 9
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 00:53    Titel: Geschäftsführung unter Pseudonym? Antworten mit Zitat

Person A ist Schriftstellerin und zugleich Geschäftsführerin des Verlags für ihre Schrifterzeugnisse. Diese Person hat einen Offenbahrungseid geleistet und möchte nun die Geschäftsführung auf ihren Künstlernamen lauten lassen. Ist das überhaupt möglich?

Wie ist das, wenn Person A einen Vertrag mit ihrerm Künstlernamen unterschreibt, wenn sich der Vertragsinhalt nicht auf die Schrifterzeugnisse, sondern beispielsweise ein Angestelltenverhältnis beschreibt?
Ist der Vertrag trotz Pseudonym gültig?

Zusatzinfo: Der Künstlername der Person A ist nicht im Perso oder sonstwo registriert.
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susi1600
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 9
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Das hat mich schon etwas weiter gebracht.

Nun, möglicherweise gibt eine Person deswegen den Künstlernamen an, um nicht als Schuldner erkannt zu werden.
Es ist so, dass ich von besagter Person einen Auftrag für die Gestaltung eines Kindermagazins habe, das sie selbst anschließend verlegen will. sie selbst schreibt die texte und benutzt dann als autorin ihren Künstlernamen.
Für den Verlag, denn sie möchte ja sebst verlegen, will sie als Geschäftsinhaberin aber nicht ihren realen Namen angeben, sondern ihren Künstlernamen. Da diese Person aber eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat, sieht für mich die Sache etwas nach Betrug aus und ich neige dazu, den Auftrag nicht anzunehmen.
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