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Umsatzsteuer
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 10:23    Titel: Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

A ist seit kurzem selbständig. Er erteilt freiberuflich Nachhilfeunterricht. Seine Tätigkeit hat er (obwohl nicht unbedingt erforderlich ?) beim Gewerbeamt angemeldet. Das Gewerbeamt wollte das zuständige Finanzamt informieren. Darüber hat A nach über 1 Monat aber immer noch keine Rückmeldung erhalten.
A hat jetzt die Chance, für eine Fa. Nachhilfeunterricht zu erteilen. Diese will Rechnungen gestellt bekommen.
Nun die Frage:
Braucht/bekommt A eine Umsatzsteuernummer vom FA?

Danke für Eure Antworten
_________________
Das ist nur meine persönliche Meinung.
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Braucht/bekommt A eine Umsatzsteuernummer vom FA?


Wenn er insgesamt mit allen Umsätzen unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € Umsatz (nicht Gewinn!) bleibt, dann nicht.


Gruß

der Petz
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sucra
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es würde sich um 25 EUR pro Woche und somit bei einem Monat mit 4 Wochen um 100 EUR und bei einem Monat von 5 Wochen um 125 EUR handeln. Da das vertraglich umständlich zu regeln ist, würde es sich somit um einen gemittelten Fixpreis von 113 EUR pro Monat handeln.
Ansonsten sind die Einnahmebeträge pro Person von A geringer, liegen aber knapp unter 210 EUR pro Woche.
Hat A was davon,wenn er Vorsteuerbeträge geltend machen kann?
Danke vielmals!
sucra
_________________
Das ist nur meine persönliche Meinung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.06, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

A braucht generell keine Steuernummer auf seinen Rechnungen auzugeben wenn die Rechnungsempfänger keine Vorsteuer aus seinen Rechnungen abziehen können/wollen.
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ Clematis

es ist ja schön, wenn Sie hier Praxisnähe zeigen, jedoch ist Ihre Ansicht nicht durch das Gesetz abgedeckt, eine Steuernummer hat auch der Kleinunternehmer auf seine Rechnungen zu schreiben. Es steht Ihnen nicht zu, zu beruteilen, wozu die Steuernummer auf der Re. dienlich sein soll, dass können auch andere Dinge sein, als die, die den Vorsteuerabzug betreffen.

Fazit: auch der Kleinunternehmer hat die Steuernummer auf der Rechnung anzugeben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Es steht Ihnen nicht zu, zu beruteilen, wozu die Steuernummer auf der Re. dienlich sein soll, dass können auch andere Dinge sein, als die, die den Vorsteuerabzug betreffen..


Die da wären????

Zitat:
Fazit: auch der Kleinunternehmer hat die Steuernummer auf der Rechnung anzugeben


Und was passiert wohl wenn die Steuernummer nicht drauf steht?
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joker73
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 248

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

ihr beide werdet wohl keine freunde mehr Lachen

ich stimme oerdiz im ergebnis aber zu: auch ein kleinunternehmer muss auf seiner rechnung die steuernummer angeben, denn er ist in § 14 ustg nicht ausgenommen.

was passiert wenn er es nicht tut?
Ggf. könnte §26a Abs. 1 Nr. 1 UStG zum zuge kommen: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 Satz 2 eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt.
das kann bis zu 5000 teuros kosten.

jetzt könnte man natürlich darüber streiten, ob eine nicht ordnungsgemäße rechnung einer nicht ausgestellten rechnung im sinne der vorschrift gleichkommt.
ich würde sagen ja, könnte aber damit leben, wenn das jemand anders sieht. Winken
_________________
__________________________
MFG joker
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Freunde werden wir nimmermehr... Winken
Muss ja auch nicht sein.

Klar muss nahc § 14 (4) UStG sie Steuernummer auf die Rechnung. Nur in diesem Falle ist das Problem nicht gross, besonders nicht wenn die Kunden des Rechnungsstellers keine VoSt ziehen wollen. In diesem Falle könnte man ja, falls vorhanden, einfach die Arbeitnehmer-Steuernummer auf die Rechnung schreiben.
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joker73
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 248

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

*Clematis* hat folgendes geschrieben::
In diesem Falle könnte man ja, falls vorhanden, einfach die Arbeitnehmer-Steuernummer auf die Rechnung schreiben.


Das könnte man. Nur wird ein Kleinunternehmer regelmäßig keine arbeitnehmer-stnr haben, da er bei den gewerbetreibenden geführt wird.
es sei denn, er hat seine kleinunternehmerei dem FA nicht mitgeteilt und wartet ab, bis es von selbst drauf kommt.
in diesem falle könnte es möglicherweise sein geringstes problem sein, ob er seine stnr. draufgeschrieben hat oder nicht.
_________________
__________________________
MFG joker
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ja geschieben "falls vorhanden".

In der Regel läufts doch so, dass ein Arbeitnehmer irgendwann ein Gewerbe anmeldet und daraufhin eine neue Steuernummer bekommt, wenn das FA dies für nötig erachtet.
Hatte letztens Besuch von einem Umsatzsteuersonderprüfer, (Umsatzsteuer-Nachschau) bezüglich eines Neu-Gewerbetreibenden, der Kleinunterneherregelung in Anspruch nehmen wollte. Der Prüfer hat aufgrund des zu erwartenden geringen Umfanges trotz vorliegendem Gewerbefragebogen keine neuen St-Nr vergeben lassen mit dem Hinweis, doch einfach die AN-Nr auf Rechnungen zu schreiben wenn überhaupt.
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist das ein Amt, wo Arbeitnehmer und Gewerbetreibende in einem Steuerbezirk geführt werden, anscheinend in den neuen Bundesländern....
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.06, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wenn Sie meine Vorstellung gelesen haben dann wissen dass es ein Amt in den alten Bundesländern ist, und zwar im besten....da wo alle hinwollen...

Wer hat übrigend behauptet AN und Gewerbetreibende würden in einem Steuerbezirk geführt?
Versuchen Sie wiedermal hellzusehen?
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

*Clematis* hat folgendes geschrieben::
Wer hat übrigend behauptet AN und Gewerbetreibende würden in einem Steuerbezirk geführt?
Versuchen Sie wiedermal hellzusehen?

Das ist allerdings zwingend Voraussetzung, wenn die gleiche Steuernummer für Arbeitnehmer und Gewerbetreibende behalten wird.

Sonst gibt es Chaos im Finanzamt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.06, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab echt keine Ahnung wie das FA das geregelt hat.
Das ist mir auch ... wie soll sich sagen....egal.

Der Sonderprüfer hat beschlossen, vorerst keine neue Steuernummer vergeben zu lassen und ich hab das schriftlich. Sollten die EInkünfte 410€ p.a. übersteigen wird eine neue Steuernummer vergeben.

Ich denke mal dass das FA im Computer-Zeitalter sehr wohl in der Lage ist sowas zu managen.
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

*Clematis* hat folgendes geschrieben::
Ich denke mal dass das FA im Computer-Zeitalter sehr wohl in der Lage ist sowas zu managen.

Mag sein.

Aber ein Finanzamt hat nun mal so locker um die 80.000 Einkommensteuerkonten, ich kenne da jedenfalls eins Winken

Da ist eine gewisse Systematik schon von Nöten, anderenfalls gibt es ein heilloses Durcheinander.


Zitat:
Ich hab echt keine Ahnung wie das FA das geregelt hat.

Ich könnte da eine Ortsbesichtigung organisieren, wenn gewünscht.......
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