Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erweiterte Klage wg. Klageerwiderung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erweiterte Klage wg. Klageerwiderung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Philemon61
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 19:29    Titel: Erweiterte Klage wg. Klageerwiderung Antworten mit Zitat

Ich schildere mal den Fall:

Kunde ist mit Handwerker unzufrieden, zahlt die gestellte Rechnung trotz erheblicher Uregelmäßigkeiten. Handwerker hatte sich präventiv einen Anwalt besorgt und Anwalt verklagt den Kunden auf Zahlung seiner Gebühr (<100 Euro). Gericht schlägt gleich vor den Fall einzustellen und erbittet Stellungsnahme der Parteien. Gebühr muss nach Ansicht des Gerichts der Handwerker seinem Anwalt selber zahlen.

Kunde weist in seiner Klageerwiderung auf die Unregelmäßigkeiten des handwerkers hin. Anwalt greift die Klageerwiderung des Kunden auf und schreibt diesem einen Brief, in dem er Unterlassung der vom Angeklagten formulierten Behauptungen fordert. Anwalt fordert gleich weitere 400 Euro vom Kunden.

Frage: ist es rechtens, dass nicht das Gericht zu einer Klageerwiderung Stellung nimmt, sondern der gegnerische Anwalt einzelne Punkte darauf in weitere Klagen umwandelt? In dem geschilderten Falle gewinnt der Kunde seinen Prozess locker, wird aber in ein weiteres Verfahren vom Anwalt verstrickt, aufgrund seiner Klageerwiderung! Kann das sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Kunde die "Unregelmäßigkeiten" beweisen kann, kann er das doch kaltlächelnd ausfechten. Smilie
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Philemon61
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn der Kunde die "Unregelmäßigkeiten" beweisen kann, kann er das doch kaltlächelnd ausfechten. Smilie


Kunde hat aber die Rechnung aus dem Grunde bezahlt, weil er mit dem Handwerker allein war. Von den Unregelmäßigkeiten sind einige beweisbar, andere nicht. Kunde hat aber in seiner Klageerwiderung den kompletten Hergang geschildert, also inkl. beweisbarer und nicht-beweisbarer Aussagen.

Derzeitiger Stand: Kunde gewinnt seinen Prozess locker und der Gegenanwalt will auf Unterlassung der Behauptung der nicht-beweisbaren Aussagen klagen. Nervig, finde ich.

Ach ja, Handwerker hat versucht durch Barzahlungserzwingung die MwSt zu hinterziehen, Kunde würde das gerne anzeigen. An welcher Stelle zeigt man so etwas an und wie macht man das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Barzahlungserzwingung kenneich nicht. Aber frage mal, ob der Kunde schon bar bezahlt und eine Quittung bekommen hat. Stand auf der Quittung MWSt. gesondert ausgewiesen?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Philemon61
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kunde hat NICHT bar bezahlt, sondern eine Rechnung verlangt. Handwerker ist zunächst ohne Quittung und Rechnungsstellung abgefahren, kam dann wieder und hat nachträglich eine Rechnung ausgestellt mit dem Vermerk "Kunde weigert sich zu zahlen".

Auf der Rechnung war die MwSt natürlich ausgewiesen, denn das hat den Handwerker ja geärgert, dass er nicht bar kassieren konnte.

Wie auch immer, wo kann der Kunde so einen bizarren Fall am besten melden (Steuerfahndung!? - wie erreiche ich die in München, google sagt mir da nicht so viel).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.