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Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerecht?

 
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Mario
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 20:12    Titel: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerecht? Antworten mit Zitat

Hallo hab eein frage welche Rechte stehen mir bei folgendem Fall zu bzw was sollt eich machen

Lebe seit e Jahren mit meiner Freundin zusammen haben auch ein Kind. Nun ist die Trennung da un dich möchte das Sorgerecht oder das Umgangsrecht haben. Habe ich da schlechte Karten da wir nicht verheiratet sind ich arbeite und Sie nicht.

Danke im Voraus
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 20:33    Titel: Re: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerec Antworten mit Zitat

Hallo Mario,

möglicherweise hast Du schon das gemeinsame Sorgerecht, wenn ihr eine Erklärung über die gemeinsame Sorge nach § 1626a BGB vor dem Jugendmat abgegeben habt. Wenn nicht, wird es hinsichtlich des Sorgerechts schwierig, weil die Mutter dann nach § 1626a Abs. 2 BGB das alleinige Sorgerecht hat und kein Gericht das ändern wird, falls nicht schwerwiegende Gründe des Kindeswohls das erforderlich machen.

Ein Umgangsrecht steht auch dem Vater eines nichtehelichen Kindes zu, bei einem einjährigen Kind etwa einen Nachmittag pro Woche.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 21:28    Titel: Re: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerec Antworten mit Zitat

also das mit dem sorgerecht wurde amanfang nicht unterschirben also hat nur sie.

das kind wird jetzt bald 3 jahre wa smuss ich machen zum jugendamt gehen und soetwas beantragen oder ünber anwalt will nicht mehr mit ihr reden...
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 22:13    Titel: Re: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerec Antworten mit Zitat

Über das Jugendamt ist der billigste Weg und zunächst auch zu empfehlen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, einen Anwalt einschalten.

Bei einem dreijährigen Kind ist das übliche Umgangsrecht ca. 8 - 9 Stunden, z.B. samstags von 09-18 Uhr alle 14 Tage.

Gruss Hans
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