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Verfasst am: 26.09.04, 20:12 Titel: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerecht?
Hallo hab eein frage welche Rechte stehen mir bei folgendem Fall zu bzw was sollt eich machen
Lebe seit e Jahren mit meiner Freundin zusammen haben auch ein Kind. Nun ist die Trennung da un dich möchte das Sorgerecht oder das Umgangsrecht haben. Habe ich da schlechte Karten da wir nicht verheiratet sind ich arbeite und Sie nicht.
Verfasst am: 26.09.04, 20:33 Titel: Re: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerec
Hallo Mario,
möglicherweise hast Du schon das gemeinsame Sorgerecht, wenn ihr eine Erklärung über die gemeinsame Sorge nach § 1626a BGB vor dem Jugendmat abgegeben habt. Wenn nicht, wird es hinsichtlich des Sorgerechts schwierig, weil die Mutter dann nach § 1626a Abs. 2 BGB das alleinige Sorgerecht hat und kein Gericht das ändern wird, falls nicht schwerwiegende Gründe des Kindeswohls das erforderlich machen.
Ein Umgangsrecht steht auch dem Vater eines nichtehelichen Kindes zu, bei einem einjährigen Kind etwa einen Nachmittag pro Woche.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 26.09.04, 22:13 Titel: Re: Trennung wenn man nicht verheiratet ist und das Sorgerec
Über das Jugendamt ist der billigste Weg und zunächst auch zu empfehlen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, einen Anwalt einschalten.
Bei einem dreijährigen Kind ist das übliche Umgangsrecht ca. 8 - 9 Stunden, z.B. samstags von 09-18 Uhr alle 14 Tage.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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