Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verstoss gegen Wettbewerb?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verstoss gegen Wettbewerb?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dudau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 20:05    Titel: Verstoss gegen Wettbewerb? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich habe eine Frage.

wenn der Staat etwas vorschreibt, wie etwa Mautgebühren, müssen dann nicht auch ALLE geschäftlichen Einrichtungen, die direkt mit den "betroffenen" zu tun haben, Gerätschaften zum "verkaufen" dieser Maut zur Verfügung gestellt werden? Oder ist es rechtens, dass nur eine von zwei gleichen Einrichtungen diese Möglichkeit erhält, da die beiden zu nah beieinander liegen? Schliesslich bringt soetwas auch Kundschaft.

Vielen Dank,
dudau
[edit: (zumindest gefundene:-) ) Schreibfehler]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh' die Frage nicht, ich versteh' sie einfach nicht... Geschockt

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich auch nicht ... aber ich vermute mal, der eine Buchhändler (oder Tankstelle, Kiosk oder sonstwer) verkauft Mautzettelchen, der andere daneben nicht.

Die Frage scheint mir zu sein: Darf der daneben auch? Und bekommt derjenige auch entsprechende Geräte gestellt ... zu den gleichen Bedingungen des Mitbewerbers nebenan versteht sich, kostet ja vielleicht auch was - keine Ahnung.

Sprich: Gibt es irgendein "Bewerbungsverfahren" und darauf begründete "Zuweisungen" der "Lizenz zum Mautzettelchenverkaufen" aufgrund der eine darf, der andere jedoch nicht? Oder ist das einfach nur eine Lizenz(einkaufs)frage? Oder wie ist das geregelt...

Betrifft mich zwar nicht, aber interessiert mich dennoch. Smilie

Gruß
Rena
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dudau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Green Habe mich wohl zu missverständlich ausgedrückt *shame*

Also konkret: Die Tankstelle A hat ein Mautgerät. DIe Tankstelle B liegt nur hundert meter entfernt, bekommt aber kein Mautgerät mit der Begründung, dass eben der Bereich genug gedeckt sei. Da Maut aber vorgeschrieben ist und LKW´s als Kunden bringt, die auch tanken etc. müsste B doch auch ein Mautgerät erhalten?

@Rena. Maut ist keine Lizenz- bzw. Einkaufsfrage, sondern wird gestellt. Ähnlich einer Lottoannahmestelle oder Handyterminal, man hat keine Kosten (zumindest meines "Wissens"), Gerätschaften werden gestellt, kostenlos gewartet und Service meist durch 0180 Nummer gegeben. Dafür erhält man Provision am verkauf.

SChöne Grüße,
dudau
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bund hat mit dem Eintreiben der Maut die Toll Collect GmbH (also ein privatwirtschaftliches Unternehmen) beauftragt. Dieses Unternehmen zur Überlassung von Maut-Terminlas zwingen zu wollen, dürfte ziemlich aussichtslos sein. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.