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Verfasst am: 11.12.06, 08:48 Titel: PKV,Kündigung bei Versicherungspflicht
Hallo
gesetz dem Fall ich werde überaschend Versicherungspflichtig(Arbeitslos) und aus unkenntniss heraus wurde dies erst nach normaler Kündigung-über 2 Monate länger der Versicherung mit geteilt.Diese stellt schon den Beitrag bis ende des Jahres in Rechnung.
Dann treten Sie zurück von der Forderung und teilen mit das zumindest die Gebühren und Rechtsanwaltskosten bis zu gewissen Datum zu entrichten sind.
Wird zum Teil erledigt bis auf Rechtsanwaltskosten.
Die Forderung der Beiträge stehen nun wieder.
Lohnt es sich einen Anwalt ein zu schalten?
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