Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.12.04, 10:17 Titel: fristen einer mahnung
Guten Morgen!
Ich habe hier ein Mahnschreiben vorliegen, das wurde am 14.12.04 verfasst, kam am 16.12.04 per Post an (erst!) und es gibt hier die Zahlungsfrist bis zum 20.12.04!!!
Das sind gerade mal 3 Werktage, nach Eingang gerade einmal noch ein Werktag.
Ich kenne das so, dass man schon 7-10 Werktage Zeit lässt.
Steht dazu was im BGB?!? Oder nur Urteile!
Fälligkeit der Zahlung war am 01.12.04, deren Zulässigkeit ohnehin streitbar ist.
Aber hier liegt doch ein Formfehler vor, oder?
da die zahlung zum 1.12. fällig war, muss überhaupt keine weitere mahnung geschickt werden oder sogar eine zahlungsfrist eingeräumt werden. die fordserung ist bereits seit 1.12. fällig und vollstreckbar, es liegt daher kein formfehler vor.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.