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Widerruf und Folgekosten

 
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Gerwin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 01:10    Titel: Widerruf und Folgekosten Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist folgender Fall bzgl. eines Widerrufs zu sehen:
Der Verbraucher P bucht bei einem Seminarveranstalter S ein Seminar.
Per Mail meldet sich P bei S an und weist darauf hin, dass ihm für das zweitägige Seminar ein Hotelzimmer mit Vollpension reserviert werden soll. Eine schriftliche Anmeldung von P per Fax folgt am gleichen Tag, = 5 Tage vor Seminarbeginn. Diese wird ihm umgehend bestätigt.
P erscheint zum Seminar nicht. Auf die telefonische Rückfrage von S und den Hinweis, dass er die Stornogebühr zu bezahlen hätte, widerruft P noch in der 14-tägigen Frist seine Anmeldung.

Jetzt die Fragen:
a) Ist auch nach dem Seminar ein Widerruf noch möglich, S hat ja die Dienstleistung erbracht, P dieser allerdings nicht ausdrücklich durch seine Seminarteilnahme in der Widerrufsfrist zugestimmt.
b) Oder ist bereits die Beauftragung, ein Hotelzimmer für ihn reservieren zu lassen, die Zustimmung zur Erbringung einer Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist?
c) Falls P auch nach dem Seminar (bei Nichtteilnahme) noch widerrufen kann, wie wäre so etwas rechtlich zu handhaben, um diesen Fall auszuschließen?
d) Wie sieht es mit den Kosten aus, die der Hotelier dem S für das reservierte Zimmer in Rechnung stellt. Muss die P zahlen oder bleiben die auch an S hängen?

Bin auf eure Meinungen gespannt,
Gerwin
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Gerwin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.
Dann gibt es in dem Fall ja überhaupt kein Widerrufsrecht.
Und die Kosten für das Hotel dürften dann vermutlich auch an P weiter belastet werden.
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